EltBergVO - MV
- Inhalt-
Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften
§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
§ 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte
§ 5 Anforderungen an Elektro-Fachkräfte
§ 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom
§ 7 Betriebsanweisungen
§ 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen
Abschnitt 3
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel unter Tage
§ 9 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 10 Allgemein zugelassene elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche
§ 11 Kennzeichnung und Stückprüfung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel und eigensicherer elektrischer Anlagen
§ 12 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme
§ 13 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
§ 14 Wiederkehrende Prüfungen
§ 15 Jahresrevision
§ 16 Instandsetzungen und Änderungen elektrischer Betriebsmittel
§ 17 Sonstige Aufzeichnungen
§ 18 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
§ 19 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen
§ 20 Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn
§ 21 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
§ 22 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Bereichen
§ 23 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 24 Öffnen von Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 25 Maßnahmen bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre
§ 26 Messungen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 27 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten explosionsgefährdeten Bereichen
§ 28 Wiedereinschalten nach Erdschluß in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 29 Unterweisung der Elektro-Fachkräfte im Explosionsschutz
Abschnitt 4
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel über Tage
§ 30 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 31 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
§ 32 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 33 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 34 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 35 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
§ 36 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
Abschnitt 5
Schlußvorschriften
§ 37 Prüfung durch besonders bestimmte verantwortliche Personen
§ 38 Bekanntmachung der Verordnung
§ 39 Ausnahmen
§ 40 Ordnungswidrigkeiten
§ 41 Übergangsvorschriften