Regelwerk, Bergrecht

EltBergVO - MV
- Inhalt-

Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften

§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

§ 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte

§ 5 Anforderungen an Elektro-Fachkräfte

§ 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom

§ 7 Betriebsanweisungen

§ 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen

Abschnitt 3
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel unter Tage

§ 9 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 10 Allgemein zugelassene elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche

§ 11 Kennzeichnung und Stückprüfung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel und eigensicherer elektrischer Anlagen

§ 12 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme

§ 13 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel

§ 14 Wiederkehrende Prüfungen

§ 15 Jahresrevision

§ 16 Instandsetzungen und Änderungen elektrischer Betriebsmittel

§ 17 Sonstige Aufzeichnungen

§ 18 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

§ 19 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen

§ 20 Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn

§ 21 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen

§ 22 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Bereichen

§ 23 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 24 Öffnen von Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 25 Maßnahmen bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre

§ 26 Messungen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 27 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten explosionsgefährdeten Bereichen

§ 28 Wiedereinschalten nach Erdschluß in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 29 Unterweisung der Elektro-Fachkräfte im Explosionsschutz

Abschnitt 4
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel über Tage

§ 30 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 31 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel

§ 32 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 33 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 34 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 35 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

§ 36 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen

Abschnitt 5
Schlußvorschriften

§ 37 Prüfung durch besonders bestimmte verantwortliche Personen

§ 38 Bekanntmachung der Verordnung

§ 39 Ausnahmen

§ 40 Ordnungswidrigkeiten

§ 41 Übergangsvorschriften

§ 42