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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holstein -

Vom 4. Dezember 2020
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 21 vom 17.12.2020 S. 879)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 773), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird wie folgt geändert:

1. § 8a Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Das Wort "Bundesfernstraßen" wird durch das Wort "Bundesstraßen" ersetzt.

b) Die Angabe "und 1a" wird gestrichen.

2. § 9 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort "Bundesfernstraßen" wird ersetzt durch das Wort "Bundesstraßen".

3. § 10 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort "Bundesfernstraßen" wird ersetzt durch das Wort "Bundesstraßen".

4. § 19 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Wörter "dem Katasteramt" werden ersetzt durch die Wörter "der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Behörde".

5. § 21 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "untere" ersetzt durch das Wort "obere".

b) In Absatz 7 Satz 3 wird das Wort "Bundesfernstraßen" ersetzt durch das Wort "Bundesstraßen".

6. § 26 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" ersetzt durch die Wörter "für Verkehr zuständige Ministerium".

b) In Satz 4 wird das Wort "Bundesfernstraßen" ersetzt durch das Wort "Bundesstraßen".

7. § 28 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter "vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" werden durch die Wörter "von dem für Verkehr zuständigen Ministerium" ersetzt.

b) Das Wort "Innenministerium" wird durch die Wörter "für Inneres zuständigen Ministerium" ersetzt.

8. § 29 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort "untere" ersetzt durch das Wort "obere".

b) In Satz 3 wird das Wort "Bundesfernstraßen" ersetzt durch das Wort "Bundesstraßen".

9. § 30 Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort "Bundesfernstraßen" wird ersetzt durch das Wort "Bundesstraßen".

10. § 36b wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" ersetzt durch die Wörter "für Verkehr zuständige Ministerium".

b) In Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume" ersetzt durch die Wörter "für Wasserwirtschaft zuständigem Ministerium".

11. § 37 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" werden ersetzt durch die Wörter "für Verkehr zuständige Ministerium".

12. § 39 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Der zweite Halbsatz wird gestrichen.

b) Das Semikolon wird durch einen Punkt ersetzt.

13. § 40 Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe " § 17b Absatz 1 Nummer 6" wird durch die Angabe " § 17b Absatz 1 Nummer 2" ersetzt.

b) Die Wörter "Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" werden durch die Wörter "für Verkehr zuständigen Bundesministeriums" ersetzt.

14. § 42 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" werden ersetzt durch die Wörter "für Verkehr zuständige Ministerium".

15. § 45 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

Das Wort "Bundesfernstraßen" wird ersetzt durch das Wort "Bundesstraßen".

16. § 49 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Die Wörter "das Innenministerium" werden durch die Wörter "das für Inneres zuständige Ministerium" ersetzt.

bb) Die Wörter "vom Innenministerium" werden durch die Wörter "von dem für Inneres zuständigen Ministerium" ersetzt.

cc) Die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" werden durch die Wörter "für Verkehr zuständige Ministerium" ersetzt.

b) In Satz 3 wird das Wort "Innenministerium" durch die Wörter "für Inneres zuständige Ministerium" ersetzt.

17. § 50 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" ersetzt durch die Wörter "für Verkehr zuständige Ministerium".

b) In Absatz 4 werden die Wörter "vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" ersetzt durch die Wörter "von dem für Verkehr zuständige Ministerium".

18. § 51 wird wie folgt geändert:

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