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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Versammlungsstättenverordnung 1, 2
Vom 15. September 2009
(GVBl. Nr. 16 vom 24.09.2009 S. 628)
Aufgrund des § 83 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und Abs. 3 Landesbauordnung (LBO) vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) verordnet das Innenministerium:
Die Versammlungsstättenverordnung vom 5. Juli 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 240) wird wie folgt geändert:
1. In § 45 Abs. 4 wird die Angabe " § 66 LBO" durch die Angabe " § 59 LBO" ersetzt.
2. In § 47 wird die Angabe " § 90 Abs. 1 Nr. 1 LBO" durch die Angabe " § 82 Abs. 1 Nr. 1 LBO" ersetzt.
3. § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des dritten auf ihre Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft und nach fünf Jahren außer Kraft. | "(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft und am 30. September 2014 außer Kraft." |
4. In der Anlage 2, Seite 9, wird die Angabe " §§ 23 ff. LBO" durch die Angabe " §§ 18 ff. LBO" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
_________
1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften ( ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 ( ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
2) Ändert LVO vom 5. Juli 2004, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr. 2130-2-32
(Stand: 16.06.2018)
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