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Regelwerk

Änderungstext

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB)
Erlass des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

- Saarland -

Vom 12. April 2023
(Amtsbl. I Nr. 20 vom 27.04.2023 S. 335 EU)



Archiv 2022 2022

Az.: OBB13-VII.6.1-74/23.pk

Gemäß § 86a Absatz 5 Satz 3 der Landesbauordnung ( LBO) vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2022 (Amtsbl. I S. 648), gibt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Folgendes bekannt:

1. Veröffentlichung

Die durch das Deutsche Institut für Bautechnik bekannt gemachte Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( MVV TB), die nach § 86a Absatz 5 Satz 2 der LBO als Verwaltungsvorschrift des Saarlandes gilt, ist in der Ausgabe 2021/1 vom 17. Januar 2022 (mit Druckfehlerberichtigung vom 4. März 2022) unter der Internetadresse www.dibt.de, Menüpunkt: Technische Baubestimmungen, veröffentlicht.

Die MVV TB in der Ausgabe 2021/1 vom 17. Januar 2022 (mit Druckfehlerberichtigung vom 4. März 2022) ist vorbehaltlich der unter Nummer 3 geregelten Abweichungen zu beachten.

2. Landesrechtliche Bezüge und Verweise

Bezüglich der in der MVV TB enthaltenen Verweise zur Musterbauordnung ( MBO) und der auf deren Grundlage erstellten Mustervorschriften gelten jeweils die Anforderungen nach der LBO und nach den auf deren Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften.

Mit der nachstehenden Tabelle werden die Paragrafen der MBO und ihre Entsprechungen in der LBO tabellarisch einander gegenübergestellt. Diese Tabelle gilt für die gesamte MVV TB.

MBO LBO
§ 2 Begriffe § 2 Begriffe
§ 3 Allgemeine Anforderungen § 3 Allgemeine Anforderungen
§ 5 Zugang und Zufahrt auf den Grundstücken § 6 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
§ 11 Baustelle § 11 Baustelle
§ 12 Standsicherheit § 13 Standsicherheit
§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse § 14 Schutz gegen schädliche Einflüsse
§ 14 Brandschutz § 15 Brandschutz
§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz § 16 Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz
§ 16 Verkehrssicherheit § 17 Verkehrssicherheit
§ 16a Bauarten § 17a Bauarten
§ 16b Allgemeine Anforderungen für die Verwendbarkeit von Bauprodukten § 17b Allgemeine Anforderungen für die Verwendbarkeit von Bauprodukten
§ 17 Verwendbarkeitsnachweise § 18 Verwendbarkeitsnachweise
§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen § 19 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis § 20 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall § 21 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 22 Übereinstimmungserklärung des Herstellers § 23 Übereinstimmungserklärung des herstellenden Unternehmens
§ 24 Prüf, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen § 25 Prüf, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen
§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen § 27 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
§ 27 Tragende Wände, Stützen § 28 Tragende Wände, Außenwände, Pfeiler und Stützen
§ 28 Außenwände § 28 Tragende Wände, Außenwände, Pfeiler und Stützen
§ 29 Trennwände § 29 Trennwände
§ 30 Brandwände § 30 Brandwände
§ 31 Decken § 31 Decken
§ 32 Dächer § 32 Dächer
§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg § 33 Erster und zweiter Rettungsweg
§ 34 Treppen § 34 Treppen
§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge § 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge § 36 Notwendige Flure, offene Gänge
§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen § 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
§ 38 Umwehrungen § 38 Umwehrungen
§ 39 Aufzüge § 39 Aufzüge
§ 40 Leitungen, Installationsschächte und -kanäle § 40 Leitungs-, Lüftungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
§ 41 Lüftungsanlagen

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