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Änderungstext
Gesetz Nr. 1984 zur Änderung der Landesbauordnung und anderer Rechtsvorschriften
- Saarland -
Vom 4. Dezember 2019
(Amtsbl. I Nr. 15 vom 09.04.2020 S. 211, ber. S. 760)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung der Landesbauordnung
Die Landesbauordnung vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639), wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Das Wort "Inhaltsverzeichnis" wird durch das Wort "Inhaltsübersicht" ersetzt.
b) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 3 Sicherheit und Ordnung | " § 3 Allgemeine Anforderungen" |
c) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 17a Bauarten"
d) In der Angabe zu Abschnitt 2 werden die Wörter "und Bauarten" gestrichen.
e) Nach der Angabe zu Abschnitt 2 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 17b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten
§ 17c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten"
f) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 18 Bauprodukte | " § 18 Verwendbarkeitsnachweise" |
g) Die Angaben zu den §§ 22 bis 26 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 22 Bauarten
§ 23 Übereinstimmungsnachweis § 24 Übereinstimmungserklärung des herstellenden Unternehmens § 25 Übereinstimmungszertifikat § 26 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen |
" § 22 Übereinstimmungsbestätigung
§ 23 Übereinstimmungserklärung des herstellenden Unternehmens § 24 Zertifizierung § 25 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen § 26 Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen" |
h) Nach der Angabe zu § 86 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 86a Technische Baubestimmungen"
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 werden vor dem Komma die Wörter "und Abstellplätze für Fahrräder" eingefügt.
b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
"Gebäude werden nicht der Gebäudeklasse 2 wegen angebauter Nebengebäude zugeordnet, wenn es sich um Nebengebäude der in § 61 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder b genannten Art und Größe handelt."
c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 2 werden vor dem Komma die Wörter "über der Geländeoberfläche" eingefügt.
bb) In Nummer 8 werden die Wörter "und Spielhallen mit" durch die Wörter "sowie Spielhallen und Wettbüros mit jeweils" ersetzt.
cc) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
9. Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten
|
"9. Gebäude mit mindestens einer Nutzungseinheit zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderungen, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn
" |
d) Absatz 13 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(13) Bauprodukte sind
|
"(13) Bauprodukte sind |
(Stand: 11.08.2023)
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