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Bekanntmachung der Obersten Bauaufsicht über die Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise
- Saarland -
Vom 26. Juni 2023
(Amtsbl. Nr. 26 vom 06.07.2023 S. 494)
Red. Anm. Zur Information die jeweils aktuelle Fassung - keine Archivfassungen - keine Mitteilung über Änderungen per Newsletter
Nachstehend werden die durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise, die ab dem 1. August 2023 bei der Gebühren- und Vergütungsberechnung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes und die nach Bauordnungsrecht anerkannten Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen zugrunde zu legen sind, bekannt gemacht.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Obersten Bauaufsicht über die Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise vom 18. Dezember 2012 (Amtsbl. I, S. 62 ff.) außer Kraft.
ab 01.08.2023 | ||
Nr. | Gebäudeart | in Euro/m3 |
1. | Wohngebäude | 146 |
2. | Wochenendhäuser | 128 |
3. | Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen | 200 |
4. | Schulen | 186 |
5. | Kindergärten | 171 |
6. | Hallenbäder | 181 |
7. | Hotels, Pensionen, Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten | 169 |
8. | Hotels, Heime mit jeweils mehr als 60 Betten | 201 |
9. | Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Gebäude | 216 |
10. | Versammlungsstätten (soweit sie nicht unter Nrn. 12. oder 13. fallen) | 173 |
11. | Leichenhallen, Friedhofskapellen | 154 |
12. | Eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, s oweit sie nicht unter Nr. 18. fallen |
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12.1 | bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt | |
Bauart schwer1 | 70 | |
sonst. Bauart | 62 | |
12.2 | der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 | |
Bauart schwer1 | 62 | |
sonst. Bauart | 46 | |
12.3 | der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt | |
Bauart schwer1 | 46 | |
sonst. Bauart | 39 | |
13. | Andere eingeschossige Verkaufsstätten mit Einbauten, ein- und mehrgeschossige Sportstätten | 115 |
14. | Andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten | 89 |
15. | Mehrgeschossige Verkaufsstätten | |
15.1 | bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt | 153 |
15.2 | der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt | 115 |
16. | Mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude | |
16.1 | bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt | 130 |
16.2 | der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt | 112 |
17. | Garagen | |
17.1 | Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen | 122 |
17.2 | eingeschossige Mittel- und Großgaragen | 139 |
17.3 | mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen | 151 |
17.4 | Tiefgaragen | 198 |
18. | Sonstige gewerbliche Bauten | 109 |
19. | Erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser, Blumenbindereien) | |
19.1 | bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt | 39 |
19.2 | der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt | 27 |
20. | Sonstige bauliche Anlagen wie Schuppen, Lauben, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliches | 45 |
1) = Gebäude mit Tragwerken in Massivbauweise einschließlich massiver oder leichter Dacheindeckung |
Zuschläge:
bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauraummeterpreis um 5 %, bei Hochhäusern um 10% und bei Gebäuden mit befahrbaren Decken, außer bei Nr. 17, um 10 % zu erhöhen.
Bei Hallenbauten mit Tragkonstruktionen für Krananlagen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 49 Euro/m2
Sonstiges:
Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Ermittlung des Rohbauwertes die offensichtlich überwiegende Nutzung maßgebend.
Liegt ein offensichtliches Überwiegen einer Nutzungsart nicht vor, sind zur Ermittlung des Gesamtrohbauwertes die Rohbauraummeterpreise für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten anteilig einzusetzen.
Die angegebenen Rohbauraummeterpreise sind auch Grundlage für die Prüfvergütung der Prüfberechtigten (Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure) und Prüfsachverständigen für Standsicherheit sowie für Brandschutz im Sinne der Rechtsverordnung aufgrund des § 86 Abatz 3 LBO.
Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen auf Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen (z.B. Pfahlgründungen und Schlitzwände) sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Kosten hinzuzurechnen.
In den Rohbauraummeterpreisen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
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