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Änderungstext
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Umsetzung der Verwaltungsneuordnung auf dem Gebiet der Stadtentwicklung, des Bau- und Wohnungswesens
Vom 29. Mai 2008
(GVBl. Nr. 10 vom 18.07.2008 S. 430)
Aufgrund von § 88 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, 5 und 6 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200) wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO - DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), zuletzt geändert durch Artikel 10a der Verordnung vom 21. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 74, 77), wird wie folgt geändert:
1. § 31 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter "das Regierungspräsidium" durch die Wörter "die Landesdirektion" ersetzt.
b) In Satz 3 werden die Wörter "des Regierungspräsidiums" durch die Wörter "der Landesdirektion" ersetzt.
2. In § 32 Abs. 1 werden die Wörter "vom Regierungspräsidium" durch die Wörter "von der Landesdirektion" ersetzt.
3. In § 33 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "des Regierungspräsidiums" durch die Wörter "der Landesdirektion" ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung - SächsBauPAVO) vom 29. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 403) wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Satz 2 werden die Wörter "dem Regierungspräsidium" durch die Wörter "der Landesdirektion" ersetzt.
2. In § 4 werden die Wörter "Das Regierungspräsidium" durch die Wörter "Die Landesdirektion" ersetzt.
Artikel 3
Änderung der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung
In § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung - SächsVStättVO) vom 7. September 2004 (SächsGVBl. S. 443) werden jeweils die Wörter "das Regierungspräsidium" durch die Wörter "die Landesdirektion" ersetzt.
Artikel 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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