Regelwerk, Bau

SächsVermKatGDVO
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§ 1 Amtliche Referenzsysteme

§ 2 Ankündigung von Vermessungsarbeiten

§ 3 Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens

§ 4 Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens

§ 5 Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters

§ 6 Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster

§ 7 Liegenschaftskatasterakten

§ 8 Verwendung von Daten anderer Stellen, Mitteilungen

§ 9 Fortführung des Liegenschaftskatasters

§ 10 Anforderungen an das Liegenschaftskataster

§ 11 Fehlerhafte Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und fehlerhafte Katastervermessungen

§ 12 Flurstücksgrenzen

§ 13 Verschmelzung

§ 14 Antrag auf Katastervermessung und Abmarkung, Datenerfassung im Zusammenhang mit Katastervermessungen

§ 15 Grenzbestimmung

§ 16 Abmarkung

§ 17 Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung

§ 18 Aufsicht über die unteren Vermessungsbehörden

§ 19 Übermittlung von Informationen aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters durch Gemeinden sowie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

§ 20 Daten des Amtlichen topographisch-Kartographischen Informationssystems

§ 21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 22