SächsVermKatGDVO
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§ 1 Amtliche Referenzsysteme
§ 2 Ankündigung von Vermessungsarbeiten
§ 3 Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens
§ 4 Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens
§ 5 Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters
§ 6 Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster
§ 7 Liegenschaftskatasterakten
§ 8 Verwendung von Daten anderer Stellen, Mitteilungen
§ 9 Fortführung des Liegenschaftskatasters
§ 10 Anforderungen an das Liegenschaftskataster
§ 11 Fehlerhafte Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und fehlerhafte Katastervermessungen
§ 12 Flurstücksgrenzen
§ 13 Verschmelzung
§ 14 Antrag auf Katastervermessung und Abmarkung, Datenerfassung im Zusammenhang mit Katastervermessungen
§ 15 Grenzbestimmung
§ 16 Abmarkung
§ 17 Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung
§ 18 Aufsicht über die unteren Vermessungsbehörden
§ 19 Übermittlung von Informationen aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters durch Gemeinden sowie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
§ 20 Daten des Amtlichen topographisch-Kartographischen Informationssystems
§ 21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten