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Regelwerk

Änderungstext

Landesgesetz zur Neuorganisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung Rheinland-Pfalz

Vom 18. Dezember 2001
(GVBl. Nr. 24 vom 28.12.2001 S. 303)


...

Artikel 3
Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 6. Februar 2001 (GVBl. S. 29), BS 213-1, wird wie folgt geändert:

In § 52 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 und § 62 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. d werden die Worte "der Straßen- und Verkehrsverwaltung Rheinland-Pfalz" jeweils durch die Worte "des Landesbetriebs Straßen und Verkehr" ersetzt.

Artikel 4
Änderung des Landeswassergesetzes

Das Landeswassergesetz in der Fassung vom 14. Dezember 1990 (GVBl. 1991 S. 11), zuletzt geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 6. Februar 2001 (GVBl. S. 29), BS 75-50, wird wie folgt geändert:

1. In § 40 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 werden die Worte "Das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen" jeweils durch die Worte "Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr" ersetzt.

2. § 41 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Worte ≫das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen" durch die Worte "der Landesbetrieb Straßen und Verkehr" ersetzt.

b) Absatz 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
Das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen kann den Unternehmer und den Betreiber auf Antrag von der Betriebspflicht befreien; es muß ihn befreien, wenn ihm die Fortführung des Betriebes nicht zuzumuten ist.  "Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr kann den Unternehmer und den Betreiber auf Antrag von der Betriebspflicht befreien; er muss ihn befreien, wenn ihm die Fortführung des Betriebes nicht zuzumuten ist."

...

Artikel 8
In-Kraft-Treten

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