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Regelwerk

Rundschreiben Windenergie - Hinweise für die Beurteilung der Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz
- Rheinland-Pfalz -

Vom 28. Mai 2013
(MinBl. Nr. 7 vom 12.07.2013 S. 150)



Archiv 2006

Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz

A. Allgemeines

1. Klimaschutzziele

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz setzt im Kampf gegen den Klimawandel, der Frage der Versorgungssicherheit und zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung auf den Ausbau regenerativer Energien.

Um das von der EU und der Bundesregierung angestrebte und von der Landesregierung unterstützte 2°C-Ziel zu erreichen, muss die Stromerzeugung der Industrieländer bis 2050 weitestgehend CO2-neutral und zu 100 % regenerativ sein.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass der in Rheinland-Pfalz erzeugte Strom aus regenerativen Quellen bis zum Jahr 2030 mindestens den gesamten Stromverbrauch des Landes decken soll. Dazu soll die Menge des mit Windenergie im Land erzeugten Stroms bis zum Jahr 2020 mindestens verfünffacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Regionen des Landes ihren Beitrag leisten, abhängig von den unterschiedlichen natürlichen Potenzialen jeder Region.

Windenergie emittiert keine Klimagase und keine Schadstoffe und ist dauerhaft altlastenfrei. Damit hat Windenergie gegenüber konventioneller Stromerzeugung entscheidende Wettbewerbsvorteile.

Windenergie verändert nicht nur die Art der Energieerzeugung. Windenergie verändert auch die Landschaft. Windräder können z.B. Auswirkungen auf bestimmte Vogelarten und Flächen des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes haben, erfordern im Einzelfall Sicherheitsabstände zu anderen Nutzungen und benötigen Zuleitungen und Zuwege. Auch Auswirkungen auf den Tourismus sind durch die Veränderungen des Landschaftsbildes nicht auszuschließen. Daher sind bei der Standortwahl von Windenergieanlagen natur- und umweltverträgliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Abwägung aller in Betracht kommenden Belange stellt eine sichere Basis dar für die umfassende Akzeptanz dieser ressourcen- und klimaschonenden Art der Energieerzeugung.

Der unter Energiesicherungs- und Klimaschutzaspekten notwendige Ausbau der Windenergie erfordert eine systematische und auf vergleichbaren Kriterien beruhende Planung der Standorte von Windenergieanlagen sowohl durch die kommunale Bauleitplanung als auch durch die regionalen Raumordnungspläne.

Der Ausbau der Windenergie ist im öffentlichen Interesse. Windenergieanlagen sollen vorrangig an den windhöffigsten Standorten im Land aufgestellt und konzentriert werden. Ziel ist es, die Energiekosten zu senken und den Ertrag der einzelnen Anlagen zu optimieren. Windenergieanlagen in Einzellagen sollen nur im Ausnahmefall möglich sein. In der anstehenden Novelle der Landesbauordnung ist beabsichtigt, Kleinwindenergieanlagen bis zu 10 m Höhe in den Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben aufzunehmen.

Den Trägern der Flächennutzungs- und Regionalplanung kommt die Aufgabe zu, die Potenziale der Windenergie im Hinblick auf Energieversorgungssicherung, Klimaschutz, Luftreinhaltung, regionale Wertschöpfung und Bezahlbarkeit der Energiepreise unter Berücksichtigung der naturräumlichen und raumstrukturellen Besonderheiten und touristischer Belange für ihre Kommune bzw. Region umwelt- und raumverträglich zu erschließen. Um eine bessere Akzeptanz der Windenergie zu erreichen, empfiehlt es sich, die nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannten Vereinigungen frühzeitig in die Planungen für Windenergieanlagen einzubeziehen.

2. Wirtschaftliche Bedeutung der Windenergie für die Region

Mehr Windenergie aus Rheinland-Pfalz hilft aber nicht nur dabei, die von der Landes- und Bundesregierung sowie der EU gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Mehr Windenergie aus Rheinland-Pfalz eröffnet den Unternehmen im Land neue Tätigkeits- und Geschäftsfelder, bietet Chancen auf neue Arbeitsplätze und kann auch in anderen Bereichen zu positiven finanziellen Auswirkungen führen.

2.1 Regionale Wertschöpfung

Ein positiver Aspekt dieser neuen Tätigkeits- und Geschäftsfelder ist, dass Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz generiert wird. Gleiches gilt für den Aufbau weiterer, hoch-qualifizierter Arbeitsplätze. Damit steigert Rheinland-Pfalz auch seine Attraktivität als Industriestandort.

Darüber hinaus erhalten durch die Ausweitung der Windenergieerzeugung auch mittelständische Unternehmen vor Ort neue Betätigungsfelder. Sie können beispielsweise als Dienstleister oder Zulieferer beim Anschluss, der Errichtung und der Wartung von Windenergieanlagen profitieren.

2.2 Kommunale Wertschöpfung

Die Windenergie als leistungsfähige und kostengünstige dezentrale Energieerzeugung bietet den Kommunen nicht nur Chancen, Klimaschutz- und Luftreinhaltungsziele umzusetzen. Neben Gewerbesteuereinnahmen sind durch die Verpachtung kommunaler Grundstücke im Einzelfall auch beachtliche Pachteinnahmen möglich, um damit Daseinsvorsorge zu finanzieren.

Kommunen können auch selbst Windenergieanlagen betreiben und den Strom vor Ort zur eigenen Energieversorgung, der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger oder örtlicher Unternehmen nutzen. Dazu kann es im Einzelfall notwendig sein, dass die Windenergieanlagen in räumlicher Nähe der Abnehmer stehen.

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