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Regelwerk; Bau- & Planungsrecht

VV-FührungGeoBasis - Führung der Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens
- Rheinland-Pfalz -

Vom 6. Juni 2022
(MinBl. Nr. 7 vom 05.07.2022 S. 104)
Gl.-Nr.: 2191



Aufgrund des § 19 Abs. 3 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen ( LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), BS 219-1, wird Folgendes bestimmt:

1 Führung und Bestandteile des Geobasisinformationssystems
( § 1 Abs. 2 LGVerm)

1.1 Die Führung umfasst die Einrichtung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Geobasisinformationen. Sie sollen redundanzfrei und gegenseitig verknüpfbar in dem Geobasisinformationssystem geführt werden.

1.2 Das Geobasisinformationssystem besteht aus der Gesamtheit aller in automatisierten Verarbeitungsverfahren geführten und in sonstigen Nachweisen vorgehaltenen Daten des vermessungstechnischen Raumbezugs, der geotopografischen Informationen und des Liegenschaftskatasters.

1.3 Für die Führung der Geobasisinformationen dürfen nur solche Datenverarbeitungsverfahren eingesetzt werden, die von der oberen Vermessungs- und Katasterbehörde freigegeben sind.

2 Führung des vermessungstechnischen Raumbezugs
( § 8 LGVerm)

2.1 Zweck und Bedeutung

Der vermessungstechnische Raumbezug ist so auszugestalten, dass er als Grundlage der Datenerhebungen des amtlichen Vermessungswesens und raumbezogener Informationssysteme anderer Stellen geeignet ist. Er ist Bestandteil des bundeseinheitlichen geodätischen Raumbezugs und muss sich in den europaweiten einheitlichen vermessungstechnischen Raumbezug integrieren lassen. Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland sollen beachtet werden. Es ist darauf hinzuwirken, dass länderübergreifend einheitliche Informationen zum vermessungstechnischen Raumbezug bereitgestellt werden können. An den Landesgrenzen ist der vermessungstechnische Raumbezug in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der benachbarten Länder zu führen.

2.2 Struktur der Festpunktfelder

2.2.1 Die Festpunktfelder sind auch unter Berücksichtigung von aktiven Bewegungsprozessen der Erdoberfläche in einer solchen Dichte zu realisieren und durch geeignete Festlegungen in der Örtlichkeit kenntlich zu machen, dass die nachgeordneten Punkte mit der erforderlichen Genauigkeit und Zuverlässigkeit sowie mit vertretbarem Aufwand bestimmt werden können. Die Festpunktfelder sind in ihrem Bestand dauerhaft zu sichern.

2.2.2 Die Festpunktfelder werden durch Festpunkte des bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes und weitere landesspezifische Festpunkte realisiert. Die Festpunkte sind entsprechend den Zielsetzungen des bundesweiten geodätischen Raumbezugs einzurichten und darin zu integrieren. Es sind die Komponenten räumliche Position (dreidimensionale Position, Lage, ellipsoidische Höhe), physikalische Höhe und Schwere ganzheitlich zu betrachten und über das Geodätische Grundnetz, das Übergeordnete Festpunktfeld sowie über das von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland definierte Quasigeoid miteinander zu verknüpfen.

2.3 Satellitengestützter Positionierungsdienst (SAPOS®)

Für SAPOS® sind die Referenzstationen in einer Dichte zu realisieren sowie Beobachtungs- und Korrekturdaten in einem Umfang vorzuhalten, dass sein Einsatz im gesamten Landesgebiet sowohl für Navigationszwecke als auch für amtliche Vermessungen und sonstige hochpräzise Punktbestimmungen möglich ist.

2.4 Vorläufiger vermessungstechnischer Raumbezug

Trigonometrische Punkte, Polygonpunkte sowie lokale spannungsfreie Punktsysteme bilden den vorläufigen vermessungstechnischen Raumbezug. Das Trigonometrische Festpunktfeld und das Polygonpunktfeld sind nicht mehr auszubauen.

2.5 Bezugs- und Abbildungssysteme

2.5.1 Geodätische Grundlage für den vermessungstechnischen Raumbezug sind die

nachfolgenden Bezugssysteme:

  1. Deutsches Hauptdreiecksnetz 1990 (DHDN90)
    Bezugsfläche des DHDN90 ist das Besselellipsoid von 1841 mit der großen Halbachse von 6.377 397,155 m und der Abplattung von 1 : 299,152.812 85. Fundamentalpunkt ist der Hauptdreieckspunkt Rauenberg als Exzentrum der ehemaligen Sternwarte Berlin. Das Netz ist durch das Azimut Rauenberg zum Zwischenpunkt 1. Ordnung Berlin, Marienkirche, astronomisch orientiert.
  2. European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89)
    Das ETRS89 ist ein auf Europa begrenztes, dreidimensionales, geozentrisches, erdfestes Bezugssystem. Es bildet die kontinentale Fixierung des Internationalen Terrestrischen Referenzsystems (ITRS) zur Epoche 01.01.1989. Das Geodätische Datum des ETRS89 ist an die Lage des stabilen Teils der eurasischen Platte im ITRF89 (International Terrestrial Reference Frame 1989) gebunden. Als Referenzellipsoid wird das von der Internationalen Union für Geodäsie und Geophysik (IUGG) im Jahre 1980 empfohlene "Geodetic Reference System 1980" (GRS80) mit der großen Halbachse von 6.378 137 m und der Abplattung von 1 : 298,257.222 101 verwendet.
    Die amtliche Realisierung des ETRS89 in Deutschland ist das ETRS89/DREF91 mit folgenden Entwicklungsstufen:
    1. a) ETRS89/DREF91 (Realisierung 1994)
      Diese beruht auf den 1994 festgesetzten räumlichen Koordinaten der Punkte des Deutschen Referenznetzes 1991 (DREF91), die im Anschluss an Punkte des European Reference Frame (EUREF)-Netzes bestimmt wurden.
    2. b) ETRS89/DREF91 (Realisierung 2002)
      Diese beruht auf der in DREF91 gelagerten Netzausgleichung des SAPOS

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