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Änderungstext
Neunte Änderung der "Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 30. April 2024
(MBl. NRW Nr. 18 vom 29.05.2024 S. 610)
Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung - 612-53.06.06.01 -
1 Die Anlage I.2 der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen vom 8. März 2000 (MBl. NRW. S. 478), die zuletzt durch Runderlass vom 1. März 2024 (MBl. NRW. S. 394) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung
2 Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
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ID 241224
ENDE |
(Stand: 31.05.2024)
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