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Änderungstext
Achte Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 1. März 2024
(MBl. NRW. Nr. 9 vom 21.03.2024 S. 394)
Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung - 612 - 111 -
1 Die Anlagen zur Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen vom 8. März 2000 (MBl. NRW. S. 478), die zuletzt durch Runderlass vom 15. Dezember 2021 (MBl. NRW. 2022 S. 12) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
2 Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Alt:
Anlagen I:
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I/2, als PDF öffnen
I/2.1, als PDF öffnen
I/3, als PDF öffnen
I/4, als PDF öffnen
I/5, als PDF öffnen
I/6, als PDF öffnen
I/6.1, als PDF öffnen
I/7, als PDF öffnen
I/8, als PDF öffnen
I/9, als PDF öffnen
I/10, als PDF öffnen
I/11, als PDF öffnenAnlagen II:
II/1.1, als PDF öffnen
II/1.2, als PDF öffnen
II/2, als PDF öffnen
II/3, als PDF öffnen
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Neu:
Anlagen I:
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I/2, als PDF öffnen
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I/3, als PDF öffnen
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I/6.1, als PDF öffnen
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Anlagen II:
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ID 240586
ENDE |
(Stand: 22.03.2024)
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