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Änderungstext
Siebte Änderung des Runderlasses "Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 15. Dezember 2021
(MBl. NRW. Nr. 2 vom 20.01.2022 S. 12)
Der Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen "Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen" vom 8. März 2000 (MBl. NRW. S. 478), der zuletzt durch Runderlass vom 24. Juli 2020 (MBl. NRW. S. 518) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 21 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
21 Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure (§ 21)
21.1 Zu Absatz 1 (Bestimmung der Prüfämter für Baustatik) 21.11Prüfämter für Baustatik sind: 1. die Prüfstelle für Statik bei der 2. die Prüfstelle für Statik bei der 3. das |
"21 Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure (§ 21)
21.1 Zu Absatz 1 Prüfämter für Baustatik sind: 1. die Prüfstelle für Statik in der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln, 2. die Prüfstelle für Statik in der TÜV Nord Cert GmbH, Am TÜV 1, 45307 Essen, |
2. Die Anlagen erhalten die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
Alt:
Anlagen I:
I/1 als PDF öffnen
I/2, als PDF öffnen
I/2.1, als PDF öffnen
I/3, als PDF öffnen
I/4, als PDF öffnen
I/5, als PDF öffnen
I/6, als PDF öffnen
I/7, als PDF öffnen
I/8, als PDF öffnen
I/9, als PDF öffnen
I/10, als PDF öffnen
I/11, als PDF öffnen
Anlagen II:
II/1, als PDF öffnen
II/2, als PDF öffnen
II/3, als PDF öffnen
II/4, als PDF öffnen
Neu:
Anlagen I:
I/1 als PDF öffnen
I/2, als PDF öffnen
I/2.1, als PDF öffnen
I/2.2, als PDF öffnen
I/3, als PDF öffnen
I/4, als PDF öffnen
I/5, als PDF öffnen
I/6, als PDF öffnen
(Stand: 21.01.2022)
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