I. Abschnitt
Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung
§ 1 Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes
§ 2 Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
§ 3 Berücksichtigung der Raumordnung des Bundesgebietes und Europas
§ 4 Bestmögliche Entwicklung aller Teile des Landes
§ 5 Abgrenzung von Bereichen der öffentlichen Verwaltung
§ 6 Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung in den Gemeinden auf Siedlungsschwerpunkte
§ 7 Siedlungsräumliche Schwerpunktbildung im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung
§ 8 Entwicklung von Verdichtungsgebieten
§ 9 Entwicklungsschwerpunkte in Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur
§ 10 Standortvoraussetzungen für die Entwicklung der Erwerbsgrundlagen
§ 11 Funktionsgerechte und umweltverträgliche Einbindung von Versorgungs- und Verkehrseinrichtungen und -leistungen
§ 12 Förderung der Standortgunst des Landes im Rahmen der Verkehrsplanung
§ 13 Grundelemente von Entwicklungsachsen
§ 14 Erfordernisse der zivilen und militärischen Verteidigung
§ 15 Schutz der Bevölkerung
§ 16 Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung
§ 17 Landwirtschaft und Wald
§ 18 Vorsorgende Sicherung von Rohstofflagerstätten
II. Abschnitt
Allgemeine Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Struktur des Landes
§ 19 Grundzüge der Raumstruktur
§ 20 Siedlungsraum und Freiraum
§ 21 Gebiete mit unterschiedlicher Raumstruktur
§ 22 Zentralörtliche Gliederung
§ 23 Entwicklungsschwerpunkte und Entwicklungsachsen
III. Abschnitt
Allgemeine Ziele der Raumordnung und Landesplanung für Sachbereiche
§ 24 Städtebau und Wohnungswesen
§ 24a Großflächiger Einzelhandel
§ 25 Gewerbliche Wirtschaft
§ 26 (aufgehoben)
§ 27 Landwirtschaft und Forstwirtschaft
§ 28 Verkehr und Leitungswege
§ 29 Erholung, Fremdenverkehr, Sportanlagen
§ 30 Bildungswesen
§ 31 Gesundheitswesen, Sozialhilfe, Jugendhilfe
§ 32 Naturschutz und Landschaftspflege
§ 33 Wasserwirtschaft
§ 34 Abfallentsorgung
§ 35 Gebietsbezogener Immissionsschutz
IV. Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 36 Entfaltung des Landesentwicklungsprogramms
§ 37 Rechtswirkung der Grundsätze und allgemeinen Ziele der Raumordnung und Landesplanung