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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte
- Niedersachsen -

Vom 13. Mai 2024
(Nds.GVBl. Nr. 41 vom 24.05.2024)


Aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:

Artikel 1

Die Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte vom 6. November 2023 (Nds. GVBl. S. 263, 286) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 3 wird die Angabe "37,50" durch die Angabe "40,50" ersetzt.

b) In Nummer 4 werden die Worte "technische Hilfskräfte" durch die Worte "Vermessungsgehilfinnen und Vermessungsgehilfen" und die Angabe "32,00" durch die Angabe "32,50" ersetzt.

2. Die Anlage (zu § 1 Abs. 1) wird in der Spalte "Gebühr in Euro" wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1.1 werden die Angabe "1 150" durch die Angabe "1 175" und die Angabe "5,1 %o" durch die Angabe "5,2 %o" ersetzt.

b) In Nummer 1.1.2 werden die Angabe "1 600" durch die Angabe "1 625" und die Angabe "3,3 %o" durch die Angabe "3,4 %o" ersetzt.

c) In Nummer 1.1.3 werden die Angabe "3 250" durch die Angabe "3 275" und die Angabe "1,1 %o" durch die Angabe "1,2 %o" ersetzt.

d) In Nummer 1.1.4 werden die Angabe "5 250" durch die Angabe "5 275" und die Angabe "0,9 %o" durch die Angabe "1,0 %o" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.

ID: 241183


ENDE

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