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Regelwerk

Änderungstext

Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
- Niedersachsen -

Vom 2. November 2020
(Nds.MBl. Nr. 51 vom 11.11.2020 S. 1264)



Bezug: Gem. RdErl. v. 3.11.2014 (Nds. MBl. S. 712) - VORIS 21160 -

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 31.12.2020 wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Klammerzusatz "(BGBl. I S. 639)" ein Komma und die Worte "geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794)," eingefügt.

b) In Nummer 1.6 wird die Internetadresse "http://www.bmub.bund.de" durch die Internetadresse "http://www.bmi.bund.de" ersetzt.

2. In Nummer 2 wird das Datum "31.12.2020" durch das Datum "31.12.2022" ersetzt.

ID 202139

ENDE

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(Stand: 17.11.2020)

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