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Änderungstext
Durchführung des Hochbaustatistikgesetzes
Vom 28.08.2012
(Nds.MBl. Nr. 34 vom 10.10.2012 S. 751
Gem. RdErl. d. MS u. d. MI v. 28.9.2012 - 505-19311/44-19302 - VORIS 21072 -
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.11.2012 wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 werden die Verweisung " § 69 a NBauO"durch die Verweisung " § 62 NBauO" und die Abkürzung "NLS" durch die Abkürzung "LSKN" ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Abkürzung "NLS" durch die Abkürzung "LSKN" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird die Verweisung " § 69 a Abs. 3 Nr. 1 NBauO" durch die Verweisung " § 62 Abs. 3 Satz 1 NBauO" ersetzt.
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Die Bauaufsichtsbehörden übersenden dem NLS monatlich eine Auflistung aller bei ihnen in diesem Zeitraum eingereichten Mitteilungen nach § 69 a Abs. 3 Nr. 1 NBauO jeweils unter Angabe des Zeitpunktes der Vollständigkeit der vor Durchführung der Baumaßnahme nach § 69 a Abs. 3 NBauO einzureichenden Unterlagen (zulässiger Baubeginn; § 3 Abs. 1 Nr. 2 HBauStatG) und der Nummer des verwendeten oder ausgegebenen Erhebungsbogens. | "Die Bauaufsichtsbehörden übersenden dem LSKN monatlich eine Auflistung aller bei ihnen in diesem Zeitraum eingegangenen Mitteilungen jeweils unter Angabe des Zeitpunktes der Vollständigkeit der vor Durchführung der Baumaßnahme nach § 62 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 8 Sätze 1 und 2 NBauO erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen (zulässiger Baubeginn; § 3 Abs. 1 Nr. 2 HBauStatG) und der Nummer des verwendeten oder ausgegebenen Erhebungsbogens." |
2. In Nummer 2 Satz 2 werden die Abkürzung "NLS" durchdie Abkürzung "LSKN" ersetzt und das Komma sowie die Worte "sobald der Bauentwurf bei ihnen eingegangen ist( § 69 a Abs. 7 Satz 2 NBauO)" gestrichen.
3. In Nummer 3 Satz 1 werden die Worte "das NLS" durchdie Worte "der LSKN" und die Worte "dem NLS" durch die Worte "dem LSKN" ersetzt.
(Stand: 16.06.2018)
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