Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Bau

Verordnung über die Mindestanforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gaststätten
- Niedersachsen -

Vom 7. Oktober 2004
(GVBl. Nr. 28 vom 02.11.2004 S. 371; 10.11.2011 11aufgehoben)
Außerkrafttreten am 1. Januar 2012


Aufgrund des § 4 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 112 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit lfd. Nr. 3.4.1 der Anlage 1 der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten vom 25. September 2001 (Nds. GVBl. S. 615, 725), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2003 (Nds. GVBl. S. 313), wird verordnet: .

Die Räume einer Gaststätte im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gaststättengesetzes, die für Gäste bestimmt sind, müssen hinsichtlich der barrierefreien Nutzung durch behinderte Menschen die Mindestanforderungen erfüllen, die

  1. nach § 29 der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung und
  2. nach der Bekanntmachung der obersten Bauaufsichtsbehörde vom 14. Juli 2003 (Nds. MBl. S. 533) (Anm.: Einführung der DIN 18024-2, 18025-1, 18025-2) in Verbindung mit § 96 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung

für bauliche Anlagen nach § 48 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung gelten.

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.07.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion