DenkmalschutzG - Nds
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Denkmalschutz und Denkmalpflege als öffentliche Aufgaben
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Verzeichnis der Kulturdenkmale
§ 5 Wirkung der Eintragungen in das Verzeichnis
Zweiter Teil
Erhaltung von Kulturdenkmalen
§ 6 Pflicht zur Erhaltung
§ 7 Grenzen der Erhaltungspflicht
§ 8 Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen
§ 9 Nutzung von Baudenkmalen
§ 10 Genehmigungspflichtige Maßnahmen
§ 11 Anzeigepflicht
Dritter Teil
Ausgrabungen und Bodenfunde
§ 12 Ausgrabungen
§ 13 Erdarbeiten
§ 14 Bodenfunde
§ 15 Vorübergehende Überlassung von Bodenfunden
§ 16 Grabungsschutzgebiete
§ 17 Beschränkung der wirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken
§ 18 Schatzregal
Vierter Teil
Denkmalbehörden
§ 19 Denkmalschutzbehörden
§ 20 Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden
§ 21 Landesamt für Denkmalpflege
§ 22 Beauftragte für die Denkmalpflege
§ 22a Beratende Kommissionen
Fuenfter Teil
Maßnahmen des Denkmalschutzes, Verfahrensvorschriften
§ 23 Anordnungen der Denkmalschutzbehörden
§ 24 Genehmigungsverfahren
§ 25 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
§ 26 Zusammenwirken der Denkmalbehörden
§ 27 Duldungs- und Auskunftspflichten
§ 28 Kennzeichnung von Kulturdenkmalen
Sechster Teil
Ausgleich und Enteignung
§ 29 Ausgleich
§ 30 Zulässigkeit der Enteignung
§ 31 Anwendung des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes
Siebenter Teil
Zuschußmittel des Landes, Steuerbefreiung
§ 32 Zuschußmittel des Landes
§ 33 (außer Kraft)
Achter Teil
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Zerstörung eines Kulturdenkmals
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
Neunter Teil
Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 36 Kirchliche Kulturdenkmale
§ 37 Finanzausgleich
§ 38 Änderungsvorschriften
§ 39 Aufhebung von Vorschriften
§ 40 Übergangsvorschrift