Technische Baubestimmungen;
DIN 1055 Blatt 3 "Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten"
Vom 10. Mai 2005
(MBl. Nr. 21 vom 15.06.2005 S. 488)
- 53.2-24.012/0-1 - VORIS 21072 -
Bezug: Bek. v. 24.2.1998 (Nds. MBl. S. 546) - VORIS 21072 02 00 30 123 -
1. Bei Anwendung von DIN 1055 Blatt 3 ist außer der Bezugsbekanntmachung Folgendes zu beachten:
1.1 Abschnitt 7.1.2 wird wie folgt ergänzt:
Bei Abschrankungen, wie Umwehrungen, Geländern, "Wellenbrechern" oder Absperrgittern, die dem Druck von Personengruppen standhalten müssen, 2 kN/m in Richtung dieser Beanspruchung, in Gegenrichtung 1 kN/m. Die Lasten sind in Holmhöhe, bei hohen Abschrankungen in Höhe von 1,5 m über den begehbaren Flächen anzusetzen.
1.2 Zu Abschnitt 7.4.2 im 2. Absatz:
In Parkhäusern für Fahrzeuge nach Tabelle 1, Zeilen 4 b und 5 c sind an offenen Fassadenseiten, die nur durch ein Geländer o. Ä. gesichert sind, grundsätzlich Bordschwellen mit einer Mindesthöhe von 0,2 m oder gleichwertige Anprallsicherungen vorzusehen.
2. In der Bezugsbekanntmachung werden folgende Absätze geändert:
2.1 Zu Nummer 2.1 im 2. Absatz 2. Zeile wird "Ausgabe Juli 1988" gestrichen.
2.2 Nummer 3.4 entfällt, dafür heißt es:
Zeilen 4b und 5c sind mit Fußnoten zu versehen:
Ergeben sich aus der maximalen Belegung des Parkhauses (auf jedem Einstellplatz von 2,3 m x 5 m mit vier Radlasten eines 2,5-t-Pkw und Fahrgassen mit 3,5 kN/m2 belastet) Schnittgrößen, die kleiner sind als die, die aus einer Gesamtflächenlast von 3,5 kN/m2 resultieren, braucht für die Weiterleitung auf Stützen, Wänden und Konsolen nur diese reduzierte Belastung berücksichtigt zu werden.
(Stand: 16.06.2018)
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