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Regelwerk
Änderungstext

BüGembeteilG M-V - Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz
Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze

Vom 18. Mai 2016
(GVOBl. Nr. 9 vom 27.05.2016 S.258)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesplanungsgesetzes *

Das Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323) geändert worden ist, wird wic folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

Der Nummer 7 wird folgender Satz angefügt:

"Der mit dem Ausbau der Windenergie einhergehenden Veränderung der Mecklenburger und vorpommerschen Landschaft und den daraus entstehenden raumordnerischen Konflikten soll durch die Absicherung einer wirtschaftlichen Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden Rechnung getragen werden."

2. § 4 Absatz 9 Satz 1 Nummer 3 wird folgender Satz 2 angefügt:

"Bei Eignungsgebieten für Windenergieanlagen ist eine wirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden im Sinne des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes vorzusehen."

Artikel 2
BüGembeteilG M-V - Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz
Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern

( wie eingefügt).

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

*) Ändert Gesetz i. d. F. d. B. vom 5. Mai 1998; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 230 - 1

ID:16/0869

ENDE

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