FlBauRL M-V
Inhalt =>
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1.2 Begriffe
2. Allgemeine Bauvorschriften
2.1 Standsicherheit und Brandschutz
2.2 Rettungswege in Räumen, Tribünen und Bühnen
2.3 Balkone, Emporen, Galerien, Podien
2.4 Rampen, Treppen und Stufengänge
2.5 Beleuchtung
2.6 Feuerlöscher
2.7 Anforderungen an Aufenthaltsräume
2.8 Hinweisschilder und -zeichen
3. Bauvorschriften für Tribünen
4. Bauvorschriften für Fahrgeschäfte
5. Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucher
5.1 Rettungswege
5.2 Lüftung
5.3 Rauchabzüge
5.4 Beheizung
5.5 Beleuchtung
5.6 Bestuhlung
5.6.6 Bei Biertischgarnituren gelten folgende Regelungen:
5.7 Manegen
5.8 Sanitätsraum
6. Allgemeine Betriebsvorschriften
6.1 Verantwortliche Personen
6.2 Überprüfungen
6.3 Rettungswege, Beleuchtung
6.4 Brandverhütung
6.5 Brandsicherheitswache
6.6 Benutzungseinschränkungen für Benutzer und Fahrgäste
6.7 Hinweisschilder
7. Besondere Betriebsvorschriften
7.1 Fahrgeschäfte allgemein
7.2 Achterbahnen, Geisterbahnen
7.3 Autofahrgeschäfte, Motorrollerbahnen
7.4 Schaukeln
7.5 Karusselle
7.6 Riesenräder
7.7 Belustigungsgeschäfte
7.8 Schießgeschäfte
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu Nummer 2.2.3) Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege
Anlage 2 (zu den Nummern 2.8. und 6.7) Verbotsschilder auf Rettungswegen im Freien