1. Allgemeines |
1.1 Einführung |
1.2 Überblick über die Neuregelungen |
1.2.1 Wesentliche Änderungen im Baugesetzbuch |
1.2.2 Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung |
1.2.3 Änderungen im Baugesetzbuch für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt |
2 Bauleitplanung |
2.1 Erforderlichkeit (§ 1 Absatz 3) |
2.2 Belangekatalog (§ 1 Absatz 6) |
2.3 Festsetzungen (§ 9 Absatz 1) |
2.4 Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung (§ 9 Absatz 2d) |
2.4.1 Aufgabe des Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung |
2.4.2 Voraussetzungen für einen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung |
2.4.3 Festsetzungsmöglichkeiten |
2.4.3.1 Kataloge von Festsetzungsmöglichkeiten |
2.4.3.2 Festsetzung von Flächen für die Wohnraumversorgung |
2.4.3.3 Festsetzungen zur Intensität der baulichen Nutzung |
2.4.3.4 Differenzierte Festsetzungen innerhalb eines Geltungsbereichs |
2.4.4 Verfahren |
2.4.5 Zeitliche Befristung |
2.5 Beschleunigtes Verfahren (§ 13a Absatz 4, § 13b) |
2.5.1 Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a Absatz 4) |
2.5.2 Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13b) |
2.6 Dörfliches Wohngebiet (§ 5a BauNVO) |
2.6.1 Allgemeines |
2.6.2 Allgemeine Zweckbestimmung (§ 5a Absatz 1 BauNVO) |
2.6.3 Allgemein zulässige Nutzungen (§ 5a Absatz 2 BauNVO) |
2.6.4 Ausnahmsweise zulassungsfähige Nutzungen (§ 5a Absatz 3 BauNVO) |
2.6.5 Kein faktisches dörfliches Wohngebiet (§ 245d i.V.m. § 34 Absatz 2) |
2.6.6 Flankierende Regelungen |
2.6.6.1 Maß der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO) |
2.6.6.2 Ferienwohnungen (§ 13a BauNVO) |
2.7 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO) |
2.7.1 Systemwechsel |
2.7.2 Unveränderte Werte für das Maß der baulichen Nutzung |
2.7.3 Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt |
2.7.4 Anforderungen an die Begründung von Überschreitungen der Orientierungswerte |
3 Sicherung der Bauleitplanung/Vorkaufsrechte |
3.1 Überblick (§§ 24, 25, 28) |
3.2 Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde (§§ 24, 25) |
3.2.1 Erläuterung des Begriffs "unbebaut" (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6; § 25 Absatz 1 Satz 2) |
3.2.2 Einführung eines Vorkaufsrechts auch im Falle von sog."Schrott"- oder "Problemimmobilien" (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8) |
3.2.3 Wohnbedürfnisse in der Gemeinde als Ausübungsgrund (§ 24 Absatz 3 Satz 2) |
3.2.4 Verlängerung der Ausübungsfrist des Vorkaufsrechts (§ 28 Absatz 2 Satz 1) |
3.2.5 Erwerb zum Verkehrswert (§ 28 Absatz 3 Satz 1) |
4. Zulässigkeit von Vorhaben |
4.1 "Wohnbedürfnisse der Bevölkerung" als eine Befreiung rechtfertigende Gründe des Wohls der Allgemeinheit (§ 31 Absatz 2 Nummer 1) |
4.2 Abweichung in mehreren vergleichbaren Fällen (§ 34 Absatz 3a) |
4.3 Strukturwandel in der Landwirtschaft (§ 35 Absatz 4) |
4.3.1 Erneute Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude (§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1) |
4.3.2 Zahl der Wohnungen in ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f) |
4.3.3 Ersatzbau für Wohngebäude (§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) |
4.4 Verlängerung der befristeten Sonderreglungen bezüglich der Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende (§ 246 Absatz 8 bis 17) |
4.5 Wiedereinführung der befristeten Sonderregelungen des § 246b |
5. Besonderes Städtebaurecht |
5.1 Baugebot zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften (§ 176 Absatz 4 Satz 2) |
5.2 Städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 176a) |
6 Nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt geltende Regelungen |
6.1 Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt |
6.1.1 Rechtsverordnungsermächtigung, § 201a |
6.1.2 Geltungsumfang der Rechtsverordnung |
6.1.3 Eigenständige Rechtsverordnungen |
6.1.4 Spielraum der Landesregierungen |
6.1.5 Befristung der Rechtsverordnung |
6.1.6 Begründung der Rechtsverordnung |
6.1.7 Beteiligung der Gemeinden und kommunalen Spitzenverbände |
6.2 Schaffung eines Vorkaufsrechts durch Satzung für unbebaute und brachliegende Grundstücke (§ 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) |
6.3 Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten durch Lockerung der Bindung an die "Grundzüge der Planung" (§ 31 Absatz 3) |
6.4 Baugebot zugunsten einer Wohnbebauung (§§ 175 Absatz 2, § 176) |
6.4.1 Baugebot zur Errichtung von Wohneinheiten (§ 176 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2) |
6.4.2 Abwendungsmöglichkeiten (§ 176 Absatz 3) |
6.5 Bildung von Wohneigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 250) |
6.5.1 Rechtsverordnung (§ 250 Absatz 1 Satz 3 bis 6, Absatz 2 Satz 1) |
6.5.2 Genehmigung |
6.5.2.1 Zwingende Genehmigung: Genehmigungstatbestände (§ 250 Absatz 3) |
6.5.2.2 Optionale Genehmigung; Genehmigung unter Auflagen (§ 250 Absatz 4) |
6.5.2.3 Genehmigungsverfahren |
6.5.3. Optionale Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung (§ 250 Absatz 3 Satz 2 bis 4) |
6.5.4 Grundbucheintragungen |
6.5.5 Verhinderung von Umgehungsgestaltungen (§ 250 Absatz 6) |
6.5.6 Verhältnis zum Umwandlungsverbot in sozialen Erhaltungsgebieten (§ 250 Absatz 6) |
7. Änderungen durch das Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung (§ 245a Absatz 5) |
8. Änderungen durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens |
8.1 Allgemeines |
8.2 Tatbestandsvoraussetzungen |
8.2.1 Von § 246c erfasste Vorhaben |
8.2.2 In Gemeinden, die von einer Hochwasserkatastrophe im Gemeindegebiet betroffen sind |
8.2.3 Dringend benötigte Anlagen oder Einrichtungen stehen im Gebiet der Gemeinde nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung |
8.2.4 Satz 2: Erweiterung auf Nachbargemeinden |
8.3 Rechtsfolge |
8.4 Gemeindliches Einvernehmen |
8.5 Absätze 2 bis 4 |