Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 14. Januar 2026
(GVBl. LSa Nr. 1 vom 23.01.2026 S. 18)


§ 1

Das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 23. April 2015 (GVBl. LSa S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2024 (GVBl. LSa S. 23), wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
LEntwG LSa - Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt "Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA)."

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zum Teil 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
"Teil 1
Allgemeine Bestimmungen".

b) Die Angabe zu § 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 1 Aufgaben und Ziele " § 1 Zweck".

c) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 1a Begriffsbestimmungen".

d) Die Angabe zu § 4 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 4 Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung " § 4 (weggefallen)".

e) Die Angabe zu § 6 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 6 Instrumente der Landesentwicklung " § 6 Planungsregionen".

f) Die Angabe zum Teil 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
Teil 2
Landesentwicklungsplanung
"Teil 2
Raumordnungspläne".

(Gültig ab 01.07.2026 siehe =>)
g) Die Angabe zu § 7 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 7 Planungsebenen und allgemeine Vorschriften " § 7 Allgemeine Vorschriften für Raumordnungspläne".

h) Nach der Angabe zu § 9a wird folgende Angabe eingefügt:

" § 9b Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung".

i) Die Angabe zu § 10 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 10 Regionale Teilgebietsentwicklungspläne " § 10 Braunkohlenpläne".

(Gültig ab 01.07.2026 siehe =>)
j) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 10a Planerhaltung".

k) Die Angabe zum Teil 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
Teil 3
Sicherung der Landesentwicklung
"Teil 3
Sicherung und Umsetzung der Raumordnung und Landesplanung".

l) Nach der Angabe zum Teil 3 wird folgende neue Angabe zu § 11 eingefügt:

" § 11 Raumordnerische Zusammenarbeit".

m) Die bisherige Angabe zu § 11 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 11 Durchführung von Zielabweichungsverfahren " § 11a Zielabweichungsverfahren".

n) Nach der Angabe zu § 11a wird folgende Angabe eingefügt:

" § 11b Experimentierklausel".

o) Die Angaben zu den §§ 12 bis 14 erhalten folgende Fassung:

alt neu
§ 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 13 Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 14 Durchführung des Raumordnungsverfahrens

" § 12 Untersagung

§ 13 Landesplanerische Abstimmung

§ 14 Raumverträglichkeitsprüfung".

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.02.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion