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Änderungstext
Drittes Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 14. Januar 2026
(GVBl. LSa Nr. 1 vom 23.01.2026 S. 18)
Das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 23. April 2015 (GVBl. LSa S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2024 (GVBl. LSa S. 23), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| LEntwG LSa - Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt | "Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA)." |
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zum Teil 1 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| Teil 1 Allgemeine Vorschriften |
"Teil 1 Allgemeine Bestimmungen". |
b) Die Angabe zu § 1 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 1 Aufgaben und Ziele | " § 1 Zweck". |
c) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 1a Begriffsbestimmungen".
d) Die Angabe zu § 4 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 4 Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung | " § 4 (weggefallen)". |
e) Die Angabe zu § 6 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 6 Instrumente der Landesentwicklung | " § 6 Planungsregionen". |
f) Die Angabe zum Teil 2 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| Teil 2 Landesentwicklungsplanung |
"Teil 2 Raumordnungspläne". |
(Gültig ab 01.07.2026 siehe =>)
g) Die Angabe zu § 7 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 7 Planungsebenen und allgemeine Vorschriften | " § 7 Allgemeine Vorschriften für Raumordnungspläne". |
h) Nach der Angabe zu § 9a wird folgende Angabe eingefügt:
" § 9b Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung".
i) Die Angabe zu § 10 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 10 Regionale Teilgebietsentwicklungspläne | " § 10 Braunkohlenpläne". |
(Gültig ab 01.07.2026 siehe =>)
j) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 10a Planerhaltung".
k) Die Angabe zum Teil 3 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| Teil 3 Sicherung der Landesentwicklung |
"Teil 3 Sicherung und Umsetzung der Raumordnung und Landesplanung". |
l) Nach der Angabe zum Teil 3 wird folgende neue Angabe zu § 11 eingefügt:
" § 11 Raumordnerische Zusammenarbeit".
m) Die bisherige Angabe zu § 11 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 11 Durchführung von Zielabweichungsverfahren | " § 11a Zielabweichungsverfahren". |
n) Nach der Angabe zu § 11a wird folgende Angabe eingefügt:
" § 11b Experimentierklausel".
o) Die Angaben zu den §§ 12 bis 14 erhalten folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 13 Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen § 14 Durchführung des Raumordnungsverfahrens |
" § 12 Untersagung
§ 13 Landesplanerische Abstimmung § 14 Raumverträglichkeitsprüfung". |
(Stand: 12.02.2026)
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