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Änderungstext
Anordnung zur Änderung der Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen
- Hamburg -
Vom 30. Juni 2020
(Amtl. Anz. Nr. 62 vom 10.07.2020 S. 1241)
Die Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen vom 8. August 2006 (Amtl. Anz. S. 2085), zuletzt geändert am 3. Mai 2016 (Amtl. Anz. S. 917), wird wie folgt geändert:
1. Abschnitt II wird wie folgt geändert:
1.1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
1. nach § 3 Absatz 3 HBauO für die Einführung Technischer Baubestimmungen, | "1. nach § 19a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 HBauO hinsichtlich der Entscheidung über eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung," |
1.1.2 Nummer 3
3. nach § 21 Absatz 1 HBauO,
wird aufgehoben.
1.1.3 Die bisherigen Nummern 4 bis 11 werden Nummern 3 bis 10.
1.1.4 In der neuen Nummer 3 wird die Textstelle " § 22 Absatz 2 Satz 4" durch die Textstelle " § 22a Absatz 3 Satz 2" ersetzt.
1.1.5 In der neuen Nummer 10 wird ein Komma angefügt.
1.1.6 Hinter Nummer 10 wird folgende neue Nummer 11 eingefügt:
"11. nach § 81a Absatz 5 HBauO hinsichtlich des Erlasses der Technischen Baubestimmungen".
1.2 Absätze 5 und 6 erhalten folgende Fassung:
alt | neu |
(5) Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist ferner zuständig für die Durchführung
in der jeweils geltenden Fassung. (6) Sie ist auch
|
"(5) Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist ferner zuständig für
in der jeweils geltenden Fassung. Sie ist auch Bauaufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 der Bauvorlagenverordnung vom 30. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 391) in der jeweils geltenden Fassung. (6) Sie ist auch
|
2. Auf Grund von § 3 Absatz 3 des Gesetzes über die Hamburg Port Authority vom 29. Juni 2005 (HmbGVBl. S. 256), zuletzt geändert am 14. November 2019 (HmbGVBl. S. 396), wird in Abschnitt III Absatz 1 die Textstelle "Absatz 3 Nummer 3" durch die Textstelle "Absatz 4" ersetzt.
ID 201239
ENDE |
(Stand: 19.08.2020)
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