FlBauR - HH
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1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich1.2 Begriffe
2. Allgemeine Bauvorschriften
2.1 Standsicherheit und Brandschutz2.2 Rettungswege in Räumen, Tribünen und Bühnen
2.3 Balkone, Emporen, Galerien, Podien
2.4 Rampen, Treppen und Stufengänge
2.5 Beleuchtung
2.6 Feuerlöscher
2.7 Anforderungen an Aufenthaltsräume
2.8 Hinweisschilder und -zeichen
3. Besondere Bauvorschriften für Tribünen
4. Besondere Bauvorschriften für Schaustellergeschäfte
4.1 Fahrgeschäfte4.1.1 Allgemeine Anforderungen4.1.2 Achterbahnen
4.1.3 Geisterbahnen
4.1.4 Autofahrgeschäfte, Motorrollerbahnen
4.1.5 Schaukeln
4.1.6 Karusselle
4.1.7 Riesenräder
4.2 Schaugeschäfte, Steilwandbahnen, Globusse
4.3 Belustigungsgeschäfte
4.3.1 Drehscheiben, Rollende Tonnen, Schiebebühnen, Wackeltreppen4.3.2 Rutschbahnen, Toboggane
4.3.3 Reitbahnen
4.3.4 Rotoren
4.3.5 Irrgärten
4.3.6 Schlaghämmer
4.4 Schießgeschäfte
5. Besondere Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucher
5.1 Rettungswege5.2 Lüftung
5.3 Rauchabzüge
5.4 Beheizung
5.5 Beleuchtung
5.6 Bestuhlung
5.6.6 Bei Biertischgarnituren gelten folgende Regelungen:5.7 Manegen
5.8 Sanitätsraum
6. Allgemeine Betriebsvorschriften
6.1 Verantwortliche Personen6.2 Überprüfungen
6.3 Rettungswege, Beleuchtung
6.4 Brandverhütung
6.5 Brandsicherheitswache
6.6 Benutzungseinschränkungen für Benutzer und Fahrgäste
6.7 Hinweisschilder
7. Besondere Betriebsvorschriften
7.1 Fahrgeschäfte allgemein7.2 Achterbahnen, Geisterbahnen
7.3 Autofahrgeschäfte, Motorrollerbahnen
7.4 Schaukeln
7.5 Karusselle
7.6 Riesenräder
7.7 Belustigungsgeschäfte
7.8 Schießgeschäfte
Anlage 1 Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege
Anlage 2 Verbotsschilder auf Rettungswegen im Freien