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Regelwerk

Änderungstext

BVErl - Bauvorlagenerlass
Änderungen in den Vordrucken BAB 10, 27, 28, 34 und 35

- Hessen -

Vom 01.März 2024
(StAnz. Nr. 13 vom 25.03.2024 S. 349)


Bezug: Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 (StAnz. S. 223)

Die im Bauvorlagenerlass in Anlage 1 veröffentlichten Vordrucke BAB 10, BAB 27, BAB 28, BAB 34 und BAB 35 werden ergänzt und berichtigt. Die geänderten Vordrucke sind ab sofort zu verwenden.

Für Vorhaben, die vor dem 31. März 2024 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. Oktober 2024 auch noch die alten Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bereits vorbereitet wurden.

Den Verlagen steht es frei, die Vordrucke und den Erlass zu vertreiben. Es ist darauf zu achten, dass nur aktuelle und unveränderte Vordrucke mit BAB-Nr. (links unten) verwendet werden.

Dieser Erlass kann von der Internetseite des Ministeriums heruntergeladen werden: https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass- und- Vordrucke.

Dieser Erlass wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung der Vordrucke im Staatsanzeiger wird im Hinblick auf ihren Umfang abgesehen. Sie können auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum abgerufen werden.

ID: 240629


ENDE

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(Stand: 26.03.2024)

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