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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften
- Hessen -
Vom 24. August 2018
(GVBl. Nr. 18 vom 03.09.2018 S. 387)
Artikel 1
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes
§ 9 Abs. 4 des Hessischen Landesplanungsgesetzes vom 12. Dezember 2012 (GVBl. S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(4) Die Kartendarstellung des Regionalen Flachennnutzungsplans Südhessen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erfolgt ergänzend auch im Maßstab 1:50.000. | "(4) Die Kartendarstellung des Regionalen Flächennutzungsplans Südhessen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein- Main erfolgt ergänzend auch im Maßstab 1 : 50.000 oder, aufgrund übereinstimmender Beschlüsse der Regionalversammlung und der Verbandskammer des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein Main, im Maßstab 1 : 25.000." |
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 181456
ENDE |
(Stand: 18.09.2018)
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