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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung
- Baden-Württemberg -

Vom 21. November 2005
(GBl. Nr. 16 vom 25.11.2005 S. 688)


Auf Grund von § 73 Abs. 2 und 4 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) wird verordnet:

Artikel 1

Die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung vom 13. November 1995 (GBl. S. 794), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 884), wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird das Wort ≫Wirtschaftsministeriums≪ durch das Wort ≫Innenministeriums≪ ersetzt.

2. In § 17 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe ≫nach den Absätzen 2 bis 5≪ durch die Angabe ≫nach den Absätzen 2 bis 4≪ ersetzt.

3. Die Anlage erhält folgende Fassung:

Anlage
(zu § 18 Abs. 5)

Gemeinden und Gemeindeteile in besonders erdbebengefährdeten Gebieten

1. Regierungsbezirk Freiburg

2. Regierungsbezirk Tübingen

3. Exklaven anderer Gemeinden, die vom Gebiet der aufgeführten Gemeinden und Gemeindeteile umschlossen sind.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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