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Änderungstext
Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung
- Baden-Württemberg -
Vom 21. November 2005
(GBl. Nr. 16 vom 25.11.2005 S. 688)
Auf Grund von § 73 Abs. 2 und 4 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) wird verordnet:
Die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung vom 13. November 1995 (GBl. S. 794), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 884), wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird das Wort ≫Wirtschaftsministeriums≪ durch das Wort ≫Innenministeriums≪ ersetzt.
2. In § 17 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe ≫nach den Absätzen 2 bis 5≪ durch die Angabe ≫nach den Absätzen 2 bis 4≪ ersetzt.
3. Die Anlage erhält folgende Fassung:
Anlage
(zu § 18 Abs. 5)
Gemeinden und Gemeindeteile in besonders erdbebengefährdeten Gebieten
1. Regierungsbezirk Freiburg
2. Regierungsbezirk Tübingen
3. Exklaven anderer Gemeinden, die vom Gebiet der aufgeführten Gemeinden und Gemeindeteile umschlossen sind.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(Stand: 04.07.2022)
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