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Regelwerk

Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung
- Berlin -

Vom 10. Januar 2017
(GVBl. Nr. 3 vom 31.01.2017 S. 192)



Auf Grund des § 6 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), das zuletzt durch Artikel IV des Gesetzes vom 18. November 2009 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Artikel 1
Änderung der Baugebührenordnung

Die Baugebührenordnung vom 17. Juni 2008 (GVBl. S. 156), die zuletzt durch Verordnung vom 1. Februar 2011 (GVBl. S. 55) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Absatz 2 werden nach der Angabe "7.5" das Wort "sowie" durch ein Komma ersetzt und nach der Angabe "8.1.6" die Angabe "und 17.1" eingefügt.

2. Das Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) Nach der Überschrift "Gebührenverzeichnis" wird das Wort "Inhaltsübersicht" eingefügt.

b) In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe "16. Schornsteinfegerwesen" folgende Angabe angefügt:

"Fuenfter Teil: Marktüberwachung von Bauprodukten

17. Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten (BauP-MÜVDG)".

c) Die Tarifstelle 8.2 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden in der Spalte Gegenstand die Wörter "und Einrichtungen" gestrichen.

bb) Zwischen der Überschrift der Tarifstelle und der Tarifstelle 8.2.1 wird in der Spalte Gegenstand folgende Anmerkung eingefügt:

"Anmerkung:
Unabhängig von den Anerkennungsgebühren sind die Kosten für die Erstellung des Fachgutachtens zum Nachweis der besonderen Fachkunde von der Antragstellerin oder dem Antragsteller direkt an die Begutachtungsstelle zu entrichten."

d) In Tarifstelle 8.3 wird in der Spalte Gegenstand folgende Anmerkung angefügt:

"Anmerkung:
Unabhängig von den Anerkennungsgebühren sind die Kosten für die Erstellung des Fachgutachtens zum Nachweis vertiefter Kenntnisse und Erfahrungen von der Antragstellerin oder dem Antragsteller direkt an die Begutachtungsstelle zu entrichten."

e) In Tarifstelle 8.4.1 wird in der Spalte Gebühr Euro die Angabe "500" durch die Angabe "600" ersetzt.

f) In Tarifstelle 8.4.2 wird in der Spalte Gebühr Euro die Angabe "400" durch die Angabe "480" ersetzt.

g) Die Tarifstelle 8.5 wird wie folgt geändert:

aa) Die Überschrift wird in der Spalte Gegenstand wie folgt gefasst:

alt neu
Verfahren zur Feststellung der besonderen Sachkunde (Gutachten usw.) durch den Gutachterausschuss für Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit "Prüfungsverfahren zur Feststellung der fachlichen Eignung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit".

bb) Die Tarifstelle 8.5.1 wird wie folgt gefasst:
Alt:

"8.5.1 Bewertung der Referenzprojekte 500".

Neu:

"8.5.1 Überprüfung des fachlichen Werdegangs je Fachrichtung 800".

cc) In Tarifstelle 8.5.2 werden in der Spalte Gegenstand die Wörter "Bewertung der schriftlichen Darlegung der Fachkenntnisse" durch die Wörter "Schriftliche Prüfung" ersetzt und in der Spalte Gebühr die Angabe "1.200" gestrichen.

dd) In Tarifstelle 8.5.2 werden folgende neue Tarifstellen 8.5.2.1 und 8.5.2.2 angefügt:

"8.5.2.1 für eine Fachrichtung 1.400
8.5.2.2 für jede weitere Fachrichtung im selben Anerkennungsverfahren 700".

ee) Die Tarifstelle 8.5.3


"8.5.3 Bewertung der mündlichen Darlegung der Fachkenntnisse 800".

wird aufgehoben.

h) In Tarifstelle 8.6 wird die Angabe "500" durch die Angabe "600" ersetzt.

i) Die Tarifstelle 8.7 wird wie folgt geändert:

aa) Die Überschrift wird in der Spalte Gegenstand wie folgt gefasst:

alt neu
Verfahren zur Feststellung der besonderen Sachkunde (Gutachten usw.) durch den Gutachterausschuss für Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz "Prüfungsverfahren zur Feststellung der fachlichen Eignung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz".

bb) Die Tarifstelle 8.7.1 wird in der Spalte Gegenstand wie folgt gefasst:

alt neu
Bewertung der Referenzprojekte "Überprüfung des fachlichen Werdegangs".

cc) Die Tarifstelle 8.7.2 wird in der Spalte Gegenstand wie folgt gefasst:

alt neu

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