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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Bautechnischen Prüfungsverordnung

Vom 23. August 2010
(GVBl. Nr. 22 vom 16.09.2010 S. 422)


Auf Grund des § 84 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. 5. 495), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBl. S. 396) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel I

Die Bautechnische Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62) wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis werden nach der Angabe "Anlage 4" die folgenden Angaben angefügt:

"Anlage 5
Anlage 6"

2. § 12 wird wie folgt geändert:

Es wird folgender neuer Absatz 4 angefügt:

"(4) Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens sind in der Anlage 5 geregelt."

3. § 18 wird wie folgt geändert:

Es wird folgender neuer Absatz 3 angefügt:

"(3) Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens sind in der Anlage 6 geregelt."

4. Es werden die Anlagen 5 und 6 werden angefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ENDE

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