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Regelwerk

Änderungstext

VV TB Bln - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
- Berlin -

Vom 10. Juli 2020
(ABl. Nr. 31 vom 24.07.2020 S. 4017)



StadtWohn II E 203

Telefon: 90139-4374 oder 90139-3000, intern 9139-4374

Auf Grund des § 86a der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), das zuletzt durch das fünfte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin vom 14. Mai 2020 (GVBl. S. 322) geändert worden ist, werden die Anforderungen nach § 3 BauO Bln durch die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen konkretisiert.

Die Anlage basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( MVV TB) Ausgabe 2019/1, die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 15. Januar 2020 veröffentlicht worden ist. Die erforderlichen Anpassungen an das Landesrecht sind in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemacht. Die Anlage wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht. Sie kann unter:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen abgerufen werden.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 19. April 2018, geändert am 6. Februar 2019, außer Kraft.

ID 201329

ENDE

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(Stand: 19.08.2020)

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