umwelt-online-Demo: Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB - Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten - Berlin - Inhalt -
Regelwerk, Bau- und Planungsrecht
(UmwandVO § 250)
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§ 1
§ 2
§ 3