Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; Bau- & Plaungsrecht; Gebühren

Baupreisindexzahl für 2020
- Berlin -

Vom 4. Mai 2020
(ABl. Nr. 21 vom 15.05.2020 S. 2702)



Red. Anm. Es wird die jeweils aktuelle Fassung eingestellt - Archivfassungen werden nicht hinterlegt - Änderungsmitteilungen werden nicht in den Newsletter aufgenommen

Siehe auch "Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2010 = Indexzahl 1,000"

Auf Grund des § 27 Absatz 1 Satz 4 der Bautechnischen Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. April 2019 (GVBl. S. 267) geändert worden ist, macht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 27 Absatz 1 Satz 3 der Bautechnischen Prüfungsverordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 ab 1. Juni 2020 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,219.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Fortgeschriebene anrechenbare Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2020

Nummer Gebäudeart anrechenbarer Bauwert in Euro/m3
1 Wohngebäude 138
2 Wochenendhäuser 121
3 Büro- und Verwaltungsgebäude,
Banken und Arztpraxen
185
4 Schulen 176
5 Kindertageseinrichtungen 157
6 Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 157
7 Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 183
8 Krankenhäuser 205
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 157
10 Hallenbäder 169
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt 67
11.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 56
11.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 46
12 konstruktiv andere eingeschossige Verkaufs- und Sportstätten 104
13 konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 93
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten und Lagergebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 140
15 mehrgeschossige Fabrik- und Werkstattgebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 122
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 101
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 122
18 Tiefgaragen 188
19 Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 49
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 37
20.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 21
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 55 Euro/m2


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.08.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion