Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung
- Brandenburg -

Vom 13. September 2016
(GVBl. II Nr. 46 vom 20.09.2016)



Auf Grund des § 86 Absatz 2 und 4 der Brandenburgischen Bauordnung vom 19. Mai 2016 (GVBl. I Nr. 14) verordnet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung:

Artikel 1

Die Brandenburgische Bautechnische Prüfungs verordnung vom 10. September 2008 (GVBl. II S. 374), die zuletzt durch Verordnung vom 11. Dezember 2014 (GVBl. II Nr. 91) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Absatz 4 wird das Wort "Objektplanung" durch das Wort "Entwurfsplanung" ersetzt.

2. In § 9 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe " § 75 und § 76 Abs. 1 Nr. 2" durch die Wörter " § 82 und § 83 Absatz 2 Nummer 1 und 2" ersetzt.

3. In § 13 Absatz 6 Satz 5 wird die Angabe " § 68 Abs. 5" durch die Wörter " § 83 Absatz 2 Satz 1" ersetzt.

4. § 20 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe " § 71 Abs. 2 bis 5" durch die Wörter " § 76 Absatz 2 bis 5" ersetzt.

b) In Absatz 5 wird das Wort "Objektplanung" durch das Wort "Entwurfsplanung" ersetzt.

5. § 25 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe " § 79 Abs. 3 Nr. 1" durch die Wörter " § 85 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe " § 79 Abs. 3 Nr. 1" durch die Wörter " § 85 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 16/1512

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.11.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion