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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Digitalen Bauantragsverordnung
- Bayern -
Vom 2. Mai 2024
(GVBl. Nr. 10 vom 31.05.2024 S. 88)
Auf Grund
§ 1 der Digitalen Bauantragsverordnung ( DBauV) vom 2. Februar 2021 (GVBl. S. 26, BayRS 2132-1-24-B), die zuletzt durch Verordnung vom 4. März 2024 (GVBl. S. 55) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Nr. 26 wird folgende Nr. 27 eingefügt:
"27. Landratsamt Landsberg am Lech,".
bb) Die bisherigen Nrn. 27 bis 52 werden die Nrn. 28 bis 53.
b) Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 14 wird das Wort "und" am Ende durch ein Komma ersetzt.
bb) Der Nr. 15 wird das Wort "und" angefügt.
cc) Folgende Nr. 16 wird angefügt:
"16. Stadt Würzburg."
2. Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nr. 12 wird folgende Nr. 13 eingefügt:
"13. Stadt Sulzbach-Rosenberg,".
b) Die bisherigen Nrn. 13 und 14 werden die Nrn. 14 und 15.
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
ID: 241246
ENDE |
(Stand: 11.06.2024)
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