Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Digitalen Bauantragsverordnung
- Bayern -

Vom 27. April 2023
(GVBl. Nr. 10 vom 31.05.2023 S. 224)



Auf Grund

verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

§ 1

§ 1 der Digitalen Bauantragsverordnung ( DBauV) vom 2. Februar 2021 (GVBl. S. 26, BayRS 2132-1-24-B), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 8. März 2023 (GVBl. S. 106) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Nr. 6 wird folgende Nr. 7 eingefügt:

"7. Landratsamt Berchtesgadener Land,".

bb) Die bisherigen Nrn. 7 bis 31 werden die Nrn. 8 bis 32.

b) Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Nr. 2 wird folgende Nr. 3 eingefügt:

"3. Stadt Fürth,".

bb) Die bisherigen Nrn. 3 bis 5 werden die Nrn. 4 bis 6.

cc) Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 7 und das Wort "und" am Ende wird durch ein Komma ersetzt.

dd) Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 8 und der Punkt am Ende wird durch das Wort "und" ersetzt.

ee) Folgende Nr. 9 wird angefügt:

"9. Stadt Straubing."

2. Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nr. 2 wird folgende Nr. 3 eingefügt:

"3. Stadt Erding,".

b) Die bisherigen Nrn. 3 bis 5 werden die Nrn. 4 bis 6.

c) Nach Nr. 6 wird folgende Nr. 7 eingefügt:

"7. Stadt Nördlingen,".

d) Die bisherigen Nrn. 6 und 7 werden die Nrn. 8 und 9.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.

ID 231045

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.08.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion