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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Digitalen Bauantragsverordnung
- Bayern -
Vom 10. Oktober 2022
(GVBl. Nr. 20 vom 28.10.2022 S. 644)
Auf Grund
verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
§ 1
Änderung der Digitalen Bauantragsverordnung
§ 1 der Digitalen Bauantragsverordnung ( DBauV) vom 2. Februar 2021 (GVBl. S. 26, BayRS 2132-1-24-B), die zuletzt durch Verordnung vom 13. September 2022 (GVBl. S. 628) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Abs. 2 Satz 2 wird durch folgenden Satz 2 ersetzt:
alt | neu |
Sie gilt ferner für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Kitzingen, soweit diese Aufgaben als untere Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt. | "Sie gilt ferner für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Kempten (Allgäu), soweit diese Aufgaben als untere Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörde wahrnimmt." |
2. Folgender Abs. 3 wird angefügt:
"(3) Sie gilt ferner für den Zuständigkeitsbereich folgender Gemeinden, soweit diese Aufgaben als untere Bauaufsichtsbehörden wahrnehmen:
§ 2
Weitere Änderung der Digitalen Bauantragsverordnung
§ 1 der Digitalen Bauantragsverordnung ( DBauV) vom 2. Februar 2021 (GVBl. S. 26, BayRS 2132-1-24-B), die zuletzt durch § 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Nr. 9 wird folgende Nr. 10 eingefügt:
"10. Landratsamt Kulmbach,".
bb) Die bisherige Nr. 10 wird Nr. 11.
cc) Nach Nr. 11 wird folgende Nr. 12 eingefügt:
"12. Landratsamt Neumarkt i.d.Opf.,".
dd) Die bisherigen Nrn. 11 bis 15 werden die Nrn. 13 bis 17.
b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Sie gilt ferner für den Zuständigkeitsbereich folgender Gemeinden, soweit diese Aufgaben als untere Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden wahrnehmen:
2. Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) Vor Nr. 1 wird folgende Nr. 1 eingefügt:
"1. Stadt Fürstenfeldbruck,".
b) Die bisherigen Nrn. 1 und 2 werden die Nrn. 2 und 3.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2022 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 2 am 1. Dezember 2022 in Kraft.
ID: 222245
ENDE |
(Stand: 08.08.2023)
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