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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Anpassung an die Bayerische Bauordnung
- Bayern -

Vom 7. August 2018
(GVBl. Nr. 16 vom 31.08.2018 S. 694)



Auf Grund

verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

§ 1
Änderung der Bauvorlagenverordnung

Die Bauvorlagenverordnung ( BauVorlV) vom 10. November 2007 (GVBl. S. 792, BayRS 2132-1-2-B), die zuletzt durch § 1 Nr. 178 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2. In § 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 werden die Wörter "Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl 1991 I S. 58)" durch die Angabe "Planzeichenverordnung 1990" ersetzt.

3. In § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. g wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

4. § 15 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayBO" durch die Wörter "den Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und 3, Art. 62a Abs. 1 und Art. 62b Abs. 1 BayBO" ersetzt.

b) In Abs. 2 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 3 BayBO" durch die Angabe "den Art. 62a Abs. 2, Art. 62b Abs. 2 BayBO" ersetzt.

c) Abs. 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayBO" durch die Angabe "Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 3 Satz 2 BayBO" durch die Angabe "Art. 62a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BayBO" ersetzt.

5. § 17 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort " , Außerkrafttreten" gestrichen.

b) In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen.

c) Satz 2

Mit Ablauf des 31. Dezember 2007 tritt die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) vom 8. Dezember 1997 (GVBl S. 822, ber. 1998 S. 271, BayRS 2132-1-2-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2007 (GVBl S. 58), außer Kraft.

wird aufgehoben.

§ 2
Änderung der Feuerungsverordnung

§ 15 der Feuerungsverordnung (FeuV) vom 11. November 2007 (GVBl. S. 800, BayRS 2132-1-3-B), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2012 (GVBl. S. 732) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen und wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft." ersetzt.

2. Satz 2

Mit Ablauf des 31. Dezember 2007 tritt die Verordnung über Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuV) vom 6. März 1998 (GVBl S. 112, BayRS 2132-1-3-I), geändert durch § 2 der Verordnung vom 19. Juli 2005 (GVBl S. 310), außer Kraft.

wird aufgehoben.

§ 3
Änderung der Garagen- und Stellplatzverordnung

Die Garagen- und Stellplatzverordnung ( GaStellV) vom 30. November 1993 (GVBl. S. 910, BayRS 2132 1-4-B), die zuletzt durch Verordnung vom 25. April 2015 (GVBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2. In § 12 Abs. 3 Satz 1 Satzteil nach Nr. 2 wird das Wort "ereichbar" durch das Wort "erreichbar" ersetzt.

3. In der Überschrift des § 19 wird vor dem Wort "Bauvorlagen" das Wort "Zusätzliche" eingefügt.

4. In § 21 Abs. 1 wird die Angabe "Art. 3 Abs. 1 BayBO" durch die Angabe "Art. 3 BayBO" ersetzt.

5. § 24 wird wie folgt geändert:

a) Der Überschrift wird das Wort " , Außerkrafttreten" angefügt.

b) Im Wortlaut wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft." ersetzt.

§ 4
Änderung der Versammlungsstättenverordnung

Die Versammlungsstättenverordnung ( VStättV) vom 2. November 2007 (GVBl. S. 736, BayRS 2132-1-5-B), die zuletzt durch § 1 Nr. 62 des Gesetzes vom 8. April 2013 (GVBl. S. 174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2. In § 11 Abs. 4 wird im Wortlaut die Satznummerierung gestrichen.

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