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Verordnung zur Änderung der Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen
Vom 6. Dezember 2016
(GVBl. Nr. 20 vom 27.12.2016 S. 441)
Auf Grund
verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr:
Die Organisationsverordnung Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV) vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 626, BayRS 200-25-1-I), die zuletzt durch Verordnung vom 30. September 2015 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:
"Mittelstufe und Zentrale Landesbehörden".
b) In Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort "Nürnberg" die Wörter "sowie die Landesbaudirektion Bayern mit Sitz in Ebern" eingefügt.
c) Der bisherige Abs. 3 Satz 2 wird Abs. 2 Satz 3 und nach dem Wort "Landesbaudirektion" wird das Wort "Bayern" eingefügt.
d) Abs. 3
(3) An die Autobahndirektion Nordbayern wird eine Landesbaudirektion angegliedert.
wird aufgehoben.
e) Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3. Es wird folgender Abs. 4 angefügt:
"(4) Der Landesbaudirektion Bayern obliegt die Leitung der übertragenen Hochbauaufgaben des Bundes. Sie übt dabei die Fachaufsicht über die Staatlichen Bauämter aus."
2. In § 2 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Unterstufe".
§ 3Der Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern obliegt die Leitung der übertragenen Hochbauaufgaben des Bundes. Sie übt dabei die Fachaufsicht über die Staatlichen Bauämter aus.
wird aufgehoben.
4. Der bisherige § 4 wird § 3 und wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:
"Fachaufsicht und Delegationsmöglichkeit".
b) In Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe " § 3" durch die Angabe " § 1 Abs. 4" ersetzt.
§ 514Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann im Amtsbezirk der jeweiligen Behörden diesen unterstehende örtliche Dienststellen, Servicestellen, Autobahn- und Straßenmeistereien einrichten und auflösen.
wird aufgehoben.
6. Der bisherige § 6 wird § 4 und es wird folgende Überschrift eingefügt:
"Inkrafttreten".
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
ID: 16/2108
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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