Regelwerk, Bau- & Planungsrecht
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Prüfingenieure und Prüfsachverständige
§ 3 Voraussetzungen der Anerkennung
§ 4 Allgemeine Voraussetzungen
§ 5 Allgemeine Pflichten
§ 6 Anerkennungsverfahren
§ 7 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
§ 8 Führung der Bezeichnung Prüfingenieur oder Prüfsachverständiger
§ 9 Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung
Zweiter Teil
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Standsicherheit; Prüfämter für Standsicherheit, typenprüfung
Erster Abschnitt
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Standsicherheit
§ 10 Besondere Voraussetzungen
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Prüfungsverfahren
§ 13 Aufgabenerledigung
Zweiter Abschnitt
Prüfämter für Standsicherheit, typenprüfung
§ 14 Prüfämter für Standsicherheit
§ 15 typenprüfung
Dritter Teil
Prüfsachverständige für Brandschutz
§ 16 Besondere Voraussetzungen
§ 17 Prüfungsausschuss
§ 18 Prüfungsverfahren
§ 19 Aufgabenerledigung
Vierter Teil
Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen
§ 20 Besondere Voraussetzungen
§ 21 Aufgabenerledigung
Fuenfter Teil
Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
§ 22 Besondere Voraussetzungen
§ 23 Fachrichtungen
§ 24 Aufgabenerledigung
Sechster Teil
Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau
§ 25 Besondere Voraussetzungen
§ 26 Verfahren
§ 27 Aufgabenerledigung
Siebter Teil
Vergütung
Erster Abschnitt
Vergütung für die Prüfämter, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Standsicherheit
§ 28 Allgemeines
§ 29 Anrechenbare Bauwerte und Bauwerksklassen
§ 30 Berechnungsart der Vergütung
§ 31 Höhe der Vergütung
§ 32 Abrechnungsstelle
§ 33 Vergütung der Prüfämter
§ 34 Umsatzsteuer, Fälligkeit
Zweiter Abschnitt
Vergütung für die Prüfsachverständigen für Brandschutz, für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen sowie für Erd- und Grundbau
§ 35 Vergütung für die Prüfsachverständigen für Brandschutz, für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen sowie für Erd- und Grundbau
Dritter Abschnitt
Vergütung für die Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen
§ 36 Vergütung für die Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen
Achter Teil
Ordnungswidrigkeiten
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
Neunter Teil
Schlussvorschriften
§ 38 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
Anhang Tabelle der fortgeschriebenen durchschnittlichen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Anlage 2 Bauwerksklassen
(zu § 29 Abs. 4 PrüfVBau)
Anlage 3 Gebührentafel und Honorartafel in Euro