Regelwerk; Bau- & Planungsrecht
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes
Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 5 Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 6 Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter
§ 7 Wiederherstellungspflicht und Haftung
Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde
Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten
§ 8 Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde
§ 9 Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde
§ 10 Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde
§ 11 Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer Daten bei übermittlungsverpflichteten Personen; Verlängerung von Übermittlungsfristen
§ 12 Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten
§ 13 Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten
Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung
§ 14 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen
§ 15 Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen
§ 16 Datenformat
§ 17 Kennzeichnung von Daten
Kapitel 4
Öffentliche
Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang zu bereitgestellten Daten
Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung
§ 18 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang
§ 19 Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes; analoge Bereitstellung
§ 20 Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten
§ 21 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens
§ 22 Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten
Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten
§ 23 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde
§ 24 Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten
§ 25 Inhaberlose Daten
Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten
§ 26 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8
§ 27 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9
§ 28 Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12
§ 29 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem 30. Juni 2020 an die zuständige
Behörde übermittelt worden sind
§ 30 Einwilligung des Dateninhabers
Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten
§ 31 Schutz öffentlicher Belange
§ 32 Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten
Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
§ 33 Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben
§ 34 Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
§ 35 Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren; wissenschaftliche Beratung zur Einsicht in nicht öffentlich bereitgestellte Daten, Bereitstellung und Einsicht im Datenraum
Kapitel 5
Schlussbestimmungen
§ 36 Anordnungsbefugnis
§ 37 Zuständige Behörden; Überwachung
§ 38 Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 39 Bußgeldvorschriften