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Regelwerk

EBRL - Eisenbahnspezifische Bauregellisten und Eisenbahnspezifische Ergänzungen und Anlagen zu den Bauregellisten A, B und der Liste C des DIBt (Ausgabe 2007/1)

Vom 15. Dezember 2009
(VkBl. Nr. 1 vom 15.01.2010 S. 8aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung EiTB

Vorbemerkungen

1 Allgemeines

Die Eisenbahnspezifischen Bauregellisten für Bauprodukte mit eisenbahnspezifischen Anforderungen (EBRL) sind als Ergänzung zu den bestehenden Bauregellisten A, B und der Liste C des Deutschen Instituts für Bautechnik (BRL (DIBt)) zu verstehen.

Die BRL (DIBt) gelten für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) uneingeschränkt, sofern sie nicht durch die EBRL geändert oder ergänzt werden. Die Verwendbarkeit ergibt sich analog zu den Vorbemerkungen der BRL (DIBt). Näheres ist in § 3 der Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische Anlagen des Eisenbahn-Bundesamtes (VV BAU) geregelt; eine Aktualisierung der Eisenbahnspezifischen Bauregellisten E A, E B und der Eisenbahnspezifischen Liste E C sowie der Eisenbahnspezifischen Ergänzungen und Anlagen zu den BRL (DIBt) erfolgt bis auf weiteres in Orientierung an den Aktualisierungsturnus der BRL (DIBt).

Die zugrundegelegten BRL (DIBt) sind beim Verlag Ernst & Sohn, Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Bühringstraße 10 in 13086 Berlin oder beim Deutschen Institut für Bautechnik, Kolonnenstr. 30 L in 10829 Berlin kostenpflichtig zu beziehen.

Die EBRL sowie die VV BAU und die Eisenbahnspezifische Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB) können kostenfrei von der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eisenbahnbundesamt.de heruntergeladen werden.

In den Eisenbahnspezifischen Bauregellisten E A, E B und der Eisenbahnspezifischen Liste E C sind die Voraussetzungen für die Verwendung von eisenbahnspezifischen Bauprodukten und Bauarten für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes verbindlich geregelt. Darüber hinaus gelten die in der ELTB bekannt gegebenen Anwendungsregeln.

1.0 Eisenbahnspezifische Bauregellisten E A, E B und Eisenbahnspezifische Liste E C

Die Übereinstimmung von Bauprodukten mit den in den EBRL genannten Regeln ist gemäß der VV BAU zu bestätigen.

1.1 Eisenbahnspezifische Ergänzungen zu den BRL (DIBt)

Einschränkend zu den BRL (DIBt) dürfen Bauprodukte, die in den Eisenbahnspezifischen Ergänzungen genannt werden, im konstruktiven Ingenieurbau und im Brücken- und Tunnelbau der EdB nicht verwendet werden.

1.2 Eisenbahnspezifische Anlagen E

Die Eisenbahnspezifischen Anlagen E enthalten die ergänzenden eisenbahnspezifischen technischen Regeln zum Nachweis der Übereinstimmung oder Verwendbarkeit. Sie gelten ergänzend zu den in den BRL (DIBt) und den EBRL genannten Regelungen und sind bei der Verwendung von Bauprodukten im Eisenbahnbau zu beachten.

1.3 Eisenbahnspezifische Bauregelliste E a Teil 1

In Anlehnung an die BRL (DIBt) a Teil 1 sind in der EBRL E a Teil 1 eisenbahnspezifische Bauprodkte für die Bereiche Eisenbahninfrastruktur, Energieversorgung und Eisenbahnbetrieb sowie weitere geregelte Bauprodukte aufgeführt. Ihre Verwendbarkeit im Eisenbahnbau ergibt sich durch die eisenbahnspezifischen technischen Regeln (Produktnormen) (Spalte 3) und entsprechend des aufgeführten Übereinstimmungsnachweises (Spalte 4).

1.4 Eisenbahnspezifische Bauregelliste E a Teil 2

In die EBRL E a Teil 2 werden analog zur BRL (DIBt) a Teil 2 nicht geregelte Bauprodukte mit ihren eisenbahnspezifischen Verwendungsbedingungen aufgenommen.

1.5 Eisenbahnspezifische Bauregelliste E a Teil 3.1 und 3.2

Bauarten für den Bereich der Eisenbahninfrastruktur, für die es eisenbahnspezifische technische Regeln oder allgemeine eisenbahnspezifische Hinweise gibt (geregelten Bauarten), sind in der EBRL E a Teil 3.1 aufgeführt. Bauarten, für die es keine eisenbahnspezifischen Technischen Regeln oder allgemeine eisenbahnspezifische Hinweise gibt oder die von anerkannten Regeln der Technik nicht nur unwesentlich abweichen, werden analog zur BRL (DIBt) a Teil 3 in der EBRL E a Teil 3.2 geführt.

1.6 Eisenbahnspezifische Bauregelliste E B Teil 1, Teil 2 und Teil 3

In die EBRL E B Teil 1 (entsprechend BRL (DIBt) B Teil 1) oder E B Teil 2 (entsprechend BRL (DIBt) B Teil 2) werden Bauprodukte geführt, die im wesentlichen nur im Eisenbahnbau ihre Verwendung finden bzw. hierfür hergestellt werden. Diese Bauprodukte müssen den eisenbahnspezifischen Verwendungsbedingungen entsprechen. Ergänzend bedürfen eisenbahnspezifische Bauprodukte, die wesentliche Anforderungen nach BauPG nicht erfüllen (EBRL E B Teil 2), zusätzlich eines eisenbahnspezifischen Übereinstimmungszeichens des Eisenbahn-Bundesamtes (U-EBA-Zeichen). In der EBRL E B Teil 3 sind Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen, für die keine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, aufgeführt.

1.7 Eisenbahnspezifische Liste E C

In der EBRL E C sind typische, im Eisenbahnbau verwendete oder zur Liste C des DIBt ergänzte Bauprodukte enthalten, für die es keine technischen Regeln gibt und die bauordnungsrechtlich von untergeordneter Bedeutung sind. Ihre Verwendung bedarf weder eines Verwendbarkeits- noch eines Übereinstimmungsnachweises.

1.8 Gleichwertigkeit anderer europäischer Regeln der Technik

In die EBRL können auch Normen und sonstige Bestimmungen und / oder technische Vorschriften aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist, aufgenommen werden, sofern das festgestellte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

Wenn eine nicht harmonisierte europäische Norm für ein eisenbahnspezifisches Bauprodukt, das einem der in den Eisenbahnspezifischen Bauregellisten aufgeführten Produktbereiche zugehörig ist, in den Eisenbahnspezifischen Bauregellisten nicht aufgeführt ist, indiziert dies, dass diese europäische Norm keine allgemein anerkannte Regel der Technik ist. Für diese nicht geregelten Bauprodukte ist daher der Nachweis gleicher Sicherheit zu führen (siehe Abschnitt 3).

Hinweis

Sonstige eisenbahnspezifische Bauprodukte

Nach § 3 VV BAU dürfen Bauprodukte auch verwendet werden, wenn für sie als sonstige Bauprodukte anerkannte Regeln der Technik existieren, die nicht in den EBRL enthalten sind. Sonstige Bauprodukte sind hinsichtlich der Sicherheit von untergeordneter Bedeutung, bedürfen bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik keines Verwendbarkeitsnachweises und erhalten kein Übereinstimmungszeichen.

2 Eingeflossene Normen und Regelwerke

2.1 Rechtsnormen

Die Interoperabilität der transeuropäischen Eisenbahnsysteme wird in der Richtlinie 96/48/EG vom 23.07.1996 und der Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (EIV) sowie in der Richtlinie 2001/16/EG vom 19.03.2001 und der Verordnung über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (KonVEIV) geregelt. Darin sowie in den auf dieser Grundlage erstellten technischen Spezifikationen enthaltene produktbezogene Angaben werden in harmonisierten europäischen Normen umgesetzt.

2.2 Regelungen des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt übt die Bauaufsicht auf Grundlage der VV BAU aus. Zusätzlich wird die ELTB bekannt gegeben, die technische Regeln enthält, die bei der Auslegung des § 2 Abs. 1 EBO (Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung) regelmäßig heranzuziehen sind. 1 Diese sind bei der Erstellung baulicher Anlagen im Anwendungsbereich der VV BAU im Sinne technischer Baubestimmungen zu beachten.

2.3 Europäische Normen für Bauprodukte im Eisenbahnsektor

Die EBRL berücksichtigt eisenbahnspezifische harmonisierte europäische Normen, die durch ein Mandat der EU-Kommission auf Grundlage der Bauproduktenrichtlinie oder anderer EU-Richtlinien erstellt wurden. Die Einhaltung des Anhangs Za bildet die Grundlage für die Verwendung des CE-Zeichens. Sofern aus bauaufsichtlichen Gründen im Eisenbahnsektor die Beachtung ergänzender Regelungen erforderlich ist, wird auf diese jeweils verwiesen.

Weitere, nicht harmonisierte ("nicht mandatierte") europäische Normen sind, sofern ihr Inhalt für die Verwendbarkeit eisenbahnspezifischer Bauprodukte relevant ist, ebenfalls berücksichtigt.

2.4 Nationale Normen für Bauprodukte im Eisenbahnsektor

Für Bauprodukte der Eisenbahnspezifischen Bauregellisten wurden in Frage kommende DIN-Normen auf besondere Regelungsbedürfnisse im Eisenbahnwesen hin untersucht und berücksichtigt. Aufnahme in die EBRL fanden ebenfalls technische Regeln der Fachausschüsse (z.B. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton).

2.5 Technisches Regelwerk der Eisenbahnunternehmen

Die EdB halten für den Bau und die Instandsetzung ihrer Infrastruktur ein umfangreiches unternehmensinternes Regelwerk bereit (Druckschriften, Richtlinien, Bahnnormen, Technische Lieferbedingungen). Die aus Sicht des Eisenbahn-Bundesamtes bauaufsichtlich relevanten Vorschriften der EdB, die produktbezogene Angaben enthalten, wurden in die EBRL aufgenommen

3 Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall durch das Eisenbahn-Bundesamt

Wenn es für Bauprodukte, mit Ausnahme von Bauprodukten der Eisenbahnspezifischen Liste E C, keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, oder wenn sie von diesen technischen Regeln abweichen, ist ein Nachweis der Verwendbarkeit erforderlich. Dies gilt insbesondere für Bauprodukte, die nicht in der EBRL erfasst sind oder von ihr abweichen. Die Verwendbarkeit im Eisenbahnbau muss dann durch eine Zulassung oder durch eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE), die durch das EBa erteilt wird, nachgewiesen werden.

Die ZiE gilt - im Gegensatz zur Zulassung - nur für den Einzelfall. ZiE und Zulassung sind in der Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes zu beantragen.

Eisenbahnspezifische Ergänzungen zu den Bauregellisten A, B und der Liste C des DIBt (Ausgabe 2007/1)

Bauprodukte, die im konstruktiven Ingenieurbau und im Brücken- und Tunnelbau der Eisenbahnnicht zu verwenden sind.

Lfd. Nr. Bauprodukt:
keine Verwendung im konstruktiven Ingenieurbau und im Brücken- und Tunnelbau der
Eisenbahn!
Bemerkung
1 2 3
Bauregelliste a Teil 1 des DIBt (Ausgabe 2007/1)
1.5.9 Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung Die Beschränkung gilt nur für die Verwendung von selbstverdichtendem Beton.
1.5.10 Leichtbeton B I auf Baustellen  
1.5.11 Leichtbeton B I auf Baustellen mit Anforderungen an die Wärmeleitfähigkeit  
1.5.12 Leichtbeton B II auf Baustellen ausgenommen LB 55  
1.5.13 Transportbeton aus Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge ausgenommen LB 55  
1.5.14 Das Bauprodukt "Spritzbeton aus Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge aus Baustellenbeton oder Transportbeton" ist in der BRL a Teil 1 (Ausgabe 2006/1) gestrichen.
1.6.3 Fertigteile aus Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge  
1.6.4 Fertigteile aus Spannleichtbeton mit geschlossenem Gefüge  
1.6.5 Stahlbetonhohldielen aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge Für das Bauprodukt gibt es eine technische Spezifikation nach dem Bauproduktengesetz ( BauPG).
1.6.11 Vorgefertigte Wände aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge  
1.6.20 Statisch mitwirkende Ziegel für Decken  
1.6.21 Statisch nicht mitwirkende Ziegel für Decken  
1.6.22 Glasbausteine  
1.6.23 Tragende Fertigteile aus Beton Stahlbeton oder Spannbeton Die Beschränkung gilt nur für die Verwendung von selbstverdichtendem Beton.
2.1.2 Wärmedämmziegel und Hochlochziegel der Rohdichteklassen< 1,0  
2.1.11 Statisch mitwirkende Ziegel für Vergusstafeln  
2.1.12 Statisch nicht mitwirkende Ziegel für Decken  
2.1.13 Porenbeton-Plansteine  
2.1.14 Hohlblöcke aus Leichtbeton  
2.1.15 Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton  
2.1.17 Glasbausteine  
2.1.18 Radialziegel für freistehende Schornsteine  
2.1.19 Formsteine für das Futter freistehender Schornsteine  
2.2.5 Das Bauprodukt "leichte Gesteinskörnungen (Leichtzuschläge) bei Lieferung von einem Hersteller zum Verwender oder Zwischenhändler" ist in der BRL a Teil 1 (Ausgabe 2005/2) gestrichen.
4.1.11 Warmgewalzter gleichschenkliger scharfkantiger Winkelstahl  
4.1.12 Warmgewalzter scharfkantiger T-Stahl  
4.1.13 Blankstahl  
4.1.16 Blanker gleichschenkliger scharfkantiger Winkelstahl  
4.1.23 Elektrisch geschweißte Rohre aus warmfesten Stählen für die Verwendung bei Stahlschornsteinen  
4.1.28 Warmgewalzte nahtlose Rohre aus warmfesten Stählen für die Verwendung bei Stahlschornsteinen  
4.1.29 Kaltgewalztes Band und Blech  
4.1.31 Kaltgefertigte geschweißte Hohlprofile aus unlegierten Zusätzlich Baustählen  
4.1.43 Flacherzeugnisse aus warmfesten Stählen für die Verwendung bei Stahlschornsteinen und Tankbauwerken  
4.1.45 Kaltgeformte Spundbohlen aus unlegierten Stählen  
4.3.4 Erzeugnisse aus Gusseisen mit Kugelgraphit  
4.5.1 Blech, Warmband, gewalzte Stäbe, gezogener Draht und Schmiedestücke aus nichtrostenden Stählen für die Verwendung bei Tankbauwerken und Stahlschornsteinen  
4.5.2 Kaltgewalzte Bänder und Spaltbänder sowie daraus geschnittene Bleche aus nichtrostenden Stählen für die Verwendung bei Stahlschornsteinen  
4.5.3 Flachzeuge, Stäbe und Drähte zur Verwendung bei Stahlschornsteinen  
4.5.4 Geschweißte kreisförmige Rohre aus nichtrostenden Stählen für die Verwendung bei Stahlschornsteinen  
4.5.5 Nahtlose kreisförmige Rohre aus nichtrostenden Stählen für die Verwendung bei Stahlschornsteinen  
4.5.6 Warm- und kaltgewalztes Blech und Band aus nichtrostenden Stählen für die Verwendung bei Tankbauwerken und Stahlschornsteinen  
4.5.7 Warm- oder kaltumgeformte Stäbe, Walzdraht und Profile aus nichtrostenden Stählen für die Verwendung bei Tankbauwerken und Stahlschornsteinen  
4.6.5 Kaltgefertigte geschweißte Hohlprofile aus Feinkornbaustählen  
4.7.3 Bänder, Bleche und Platten aus Aluminiumlegierungen mit Dicken über 1,2 mm  
4.7.4 Gezogene Stangen und Rohre aus Aluminiumlegierungen  
4.7.5 Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile aus Aluminiumlegierungen  
4.7.8 Gezogene Drähte aus Aluminiumlegierungen  
4.7.9 Stranggepresste Präzisionsprofile aus Legierungen EN AW-6060 und EN AW-6063  
4.8.63 Halbrundniete aus Stahl mit Durchmessern von < 10 mm  
4.9.19 Dünnwandige kaltgeformte Bauteile mit Korrosionsschutzsystem  
4.10.3 Vorgefertigte Bauteile aus Aluminium  
8.3.2 Nichttragende Rollladenkästen  
9.1 Leichtlanglochziegelplatten  
9.2 Porenbeton-Bauplatten und PorenbetonPlanbauplatten  
9.3 Hohlwandplatten aus Leichtbeton  
9.4 Unbewehrte Wandbauplatten aus Leichtbeton  
9.5 Wandbauplatten aus Gips  
9.6 Gipskartonplatten mit und ohne Imprägnierung  
9.8.1 Normalentflammbare Spanplatten für Sonderzwecke  
9.8.2 Schwerentflammbare Spanplatten für Sonderzwecke  
10.28 Normalentflammbare Ethylen-Vinyl-AcetatTerpolymer (EVA)-Bahnen, bitumenverträglich für Bauwerksabdichtungen  
10.29 Kalottengeriffelte Metallbänder für Bauwerksabdichtungen  
10.30 Normalentflammbare kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen (KSK) für Bauwerksabdichtungen  
13.4 Kleinkläranlagen; Anlagen ohne Abwasserbelüftung  


Lfd. Nr. Bauprodukt:
keine Verwendung im konstruktiven Ingenieurbau und im Brücken- und Tunnelbau der
Eisenbahn!
Bemerkung
1 2 3
Bauregelliste a Teil 2 des DIBt (Ausgabe 2007/1)
2.1 Vorgefertigte Decken, Dächer, Unterdecken, Doppelböden, Stützen, Träger, Unterzüge, Treppen und tragende Wände, die mit Ausnahme der Feuerwiderstandsdauer und/oder des Schallschutzes von den technischen Regeln der BRL a Teil 1 nicht wesentlich abweichen  

Eisenbahnspezifische Anlagen zu den Bauregellisten a und B des DIBt (Ausgabe 2007/1)

Eisenbahnspezifische technische Regeln, die bei der Verwendung von Bauprodukten der Bauregellisten des DIBt zu beachten sind.

Lfd. Nr. Bauprodukt Bemerkung
1 2 3
Bauregelliste a Teil 1 des DIBt (Ausgabe 2007/1)
1.1.3 Normalzement nach EN 197-1 bei Lieferung von einem Zwischenhändler zum Verwender Anlage E I
1.1.4 Zement mit besonderen Eigenschaften bei Lieferung von einem Hersteller zum Verwender oder Zwischenhändler Anlage E I
1.1.5 Zement mit besonderen Eigenschaften bei Lieferung von einem Zwischenhändler zum Verwender Anlage E I
1.1.6 Zement mit frühem Erstarren (FE-Zement) und schnell erstarrender Portlandzement (SE-Zement) Anlage E I
1.1.7 Hochofenzement mit niedriger Anfangsfestigkeit nach EN 197-4 bei Lieferung von einem Zwischenhändler zum Verwender Anlage E I
1.1.8 Sonderzement mit sehr niedriger Hydratationswärme nach EN 14216 bei Lieferung von einem Zwischenhändler zum Verwender Anlage E I
1.4.1 Betonstabstahl Anlage E I
1.4.2 Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht Anlage E I
1.5.1.1 Beton B I auf Baustellen Anlage E I
1.5.1.2 Beton B I auf Baustellen mit Flugasche Anlage E I
1.5.1.3 Verzögerter Beton B I auf Baustellen Anlage E I
1.5.1.4 Fließbeton B I auf Baustellen Anlage E I
1.5.1.5 Beton mit rezykliertem Zuschlag Anlage E I
1.5.2 Beton B II auf Baustellen Anlage E I
1.5.3 Transportbeton Anlage E I
1.5.4 Trockenbeton B I Anlage E I
1.5.5 Trockenbeton B II und Trockenbeton für Transportbeton Anlage E I
1.5.6 Spritzbeton aus Baustellenbeton Anlage E I
1.5.9 Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung Anlage E I
1.6.1 Tragende Fertigteile aus Beton oder Stahlbeton Anlage E I
1.6.2 Fertigteile aus Spannbeton Anlage E I
1.6.23 Tragende Fertigteile aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton Anlage E I
4.1.1 Warmgewalzte schmale I-Träger mit geneigten inneren Flanschflächen * Anlage E I
4.1.2 Warmgewalzte breite I-Träger mit parallelen Flanschflächen (IPB) * Anlage E I
4.1.3 Warmgewalzte breite I-Träger (IPBl) mit parallelen Flanschflächen, leichte Ausführung * Anlage E I
4.1.4 Warmgewalzte breite I-Träger (IPBv) mit parallelen Flanschflächen, verstärkte Ausführung * Anlage E I
4.1.5 Warmgewalzte mittelbreite I-Träger (IPE) mit parallelen Flanschflächen * Anlage E I
4.1.6.2 Warmgewalzter U-Profilstahl mit geneigten Flanschflächen * Anlage E I
4.1.6.3 Warmgewalzter U-Profilstahl mit parallelen Flanschflächen * Anlage E I
4.1.7. Warmgewalzte gleichschenklige und ungleichschenklige Winkel aus Stahl * Anlage E I
4.1.9 Warmgewalzter gleichschenkliger T-Stahl mit gerundeten Kanten und Übergängen * Anlage E I
4.1.10 Warmgewalzter rundkantiger Z-Stahl * Anlage E I
4.1.14 Warmgewalzte Vierkantstähle für allgemeine Verwendungszwecke * Anlage E I
4.1.17 Warmgewalzte Rundstäbe aus Stahl * Anlage E I
4.1.18 Warmgewalzter Halbrundstahl und Flachhalbrundstahl * Anlage E I
4.1.19 Warmgewalzte Flachstäbe aus Stahl für allgemeine Verwendungszwecke * Anlage E I
4.1.20 Warmgewalzter Breitflachstahl * Anlage E I
4.1.21 Warmgewalzter Bandstahl in Walzbreiten < 600 Anlage E I
4.1.22 Warmgewalztes Stahlblech ab 3 mm Dicke *  
4.1.24 Warmgefertigte Hohlprofile aus unlegierten Baustählen Anlage E I
4.1.27 Warmgewalzte nahtlose Stahlrohre aus unlegierten Stählen für die Verwendung bei Tankbauwerken Anlage E I
4.1.44 Warmgewalzte Spundbohlen aus unlegierten Stählen Anlage E I
4.1.46 Warmgewalztes Blech und Band in Walzbreiten von 600 bis 2200 mm und daraus längsgeteiltes Warmband * Anlage E I
4.2.1 Schmiedestücke aus Stahl Anlage E I
4.3.1 Erzeugnisse aus Stahlguss Anlage E I
4.3.2 Erzeugnisse aus Stahlgusssorten mit verbesserter Schweißeignung und Zähigkeit Anlage E I
4.6.1 Blech-, Band-, Breitflach-, Form- und Stabstahl aus normalgeglühten und schweißgeeigneten Feinkornbaustählen * Anlage E I
4.6.2 Flacherzeugnisse aus normalgeglühten Feinkornbaustählen Anlage E I
4.6.4 Warmgefertigte Hohlprofile aus Feinkornbaustählen * Anlage E I
4.10.2 Vorgefertigte Bauteile aus Stahl und Stahlverbund Anlage E II, E III, E IV
4.10.4 Hochfeste Zugglieder Anlage E III
4.10.5 Vorgefertigte Bauteile mit metrischen Regelgewinden Anlage E III
7.1 Bewehrte Elastomerlager Anlage E V
7.3 Stählerne Punktkipplager und Linienkipplager Anlage E III, E IV
7.4 Festhaltekonstruktionen und Horizontalkraftlager Anlage E V
7.5 Kalotten- und Zylinderlager mit PTFE nach EN 1337-7 für sicherheitsrelevante Anwendungen Anlage E III, E IV
15.32 Beton als Abdichtungsmittel für Auffangräume und Flächen Anlage E I

* Für das Bauprodukt gibt es eine technische Spezifikation nach dem Bauproduktengesetz ( BauPG). Die Verwendung bereits in Verkehr gebrachter Bauprodukte bleibt unberührt.

.

Anlage E I

Zu ZTV-ING, Ausgabe 2003

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

Die ZTV-ING gilt nur, wenn sie Vertragsbestandteil ist. Ansonsten sind nur die Technischen Regelungen der jeweils laufenden Nummern der Bauregellisten heranzuziehen.

Zu DIN-Fachberichten 100, 101, 102, 103, 104

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

Die Berichtigung 2 zu DIN 1045-1, Ausgabe 2005-06 und Änderung A1 zu DIN 1045, Ausgabe 2005-01 ist zu berücksichtigen.

Bei Anwendung der DIN 1045-1, Ausgabe Juli 2001, ist Anlage Ei 2.3/6 der EL TB zu beachten. Die EN 206 mit deutschen Anwendungsregeln ist zu berücksichtigen.

Bei Anwendung der Fb 100, Fb 101, Fb 102, Fb 103 und Fb 104 ist Anlage Ei 2.3/6 der EL TB zu beachten.

Für Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke aus Beton ist Modul 804.4201 zu beachten. Für Eisenbahntunnel ist die Ril 853 zu beachten.

Für sonstige tragende und aussteifende Bauteile aus bewehrtem Beton in den Festigkeitsklassen B 65 bis B 115 ist die "DAfStb-Richtlinie für hochfesten Beton, Ausgabe August 1995", i. V.m. den derzeit gültigen Regelwerken anzuwenden.

Zur DAfStb Richtlinie für hochfesten Beton (August 1995)

Bei Anwendung der der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

  1. Folgende Anwendungen bedürfen bei Einsatz für Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke der Zustimmung im Einzelfall durch das Eisenbahn-Bundesamt:
  2. Abschnitt 5.5 - Lieferscheine
    Werden überwachungspflichtige (güteüberwachungspflichtige) Baustoffe und Bauteile über Dritte auf die Baustelle geliefert (z.B. Betonzuschlag oder Betonstahl), so ist eine Kopie des Lieferscheins des Herstellerwerks zu übergeben. Ist das - z.B. wegen Lieferung über Lager - nicht möglich, so muss der Dritte in seinem Lieferschein versichern, dass er diese Baustoffe und Bauteile nur aus Werken bezieht, die einer Überwachung (Güteüberwachung) unterliegen. Diese Werke sind auf dem Lieferschein anzugeben. Die Angabe kann verschlüsselt werden; die Erklärung des Schlüssels ist jedoch zuvor der bauüberwachenden Stelle zu übergeben.
  3. Abschnitt 7.4 - Beton
    Bemessungsgrundlagen sind der EL TB zu entnehmen.
    Die Eignungsprüfung und die Güteprüfung des Betons nach Abschnitt 7.4.2 und 7.4.3 und nach DIN 1084 sind Eigenprüfungen (Eigenüberwachung) des Unternehmens.
    Die Proben für die Güte- und Erhärtungsprüfungen sind nach DIN 1048 im allgemeinen an der Einbaustelle zu entnehmen.
    Für Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke darf hochfester Beton nicht verwendet werden
    (Ril 804- Erläuterung zu Abs. 241). Leichtbetone erfüllen in der Regel nicht die Anforderungen nach Ril 804.
  4. Abschnitt 7.4.2.1
    Der in Absatz (1) angegebene Zielwert der Eignungsprüfung bezieht sich auf den Mittelwert einer Serie von 3 Proben.
    DIN 1045: 1988-07, Abschnitt 7.4.2.2 gilt in diesem Zusammenhang nicht.
  5. Abschnitt 7.4.3.5.2 Absatz (3)
    Die 3er Stichprobe ist gleichbedeutend mit den 3 Würfeln einer Serie nach DIN 1045: 1988-07, Abschnitt 6.5.1 Abs. (2)
  6. Abschnitt 18.5.3 - Ankerkörper
    Die Eignungsprüfungen für das Anschweißen von Ankerkörpern sind von einer Prüfstelle durchzuführen, die in dem beim Deutschen Institut für Bautechnik geführten Verzeichnis aufgenommen ist. Das Verzeichnis wird in den "Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik" veröffentlicht.
  7. Abschnitt 26.1 In Satz 1 ist hinter "Abschnitt 3" einzufügen "und Abschnitt 4".

Zu DIN 1045-2

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

  1. Die "DAfStb-Richtlinie Beton mit rezykliertem Zuschlag" (1998-08) ist für die Festigkeitsklassen < C 30/37 sinngemäß anzuwenden. Sie gilt nicht für Spannbeton und Leichtbeton.
  2. Die "DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton)" (1995-08) ist für die Festigkeitsklassen < C 45/55 sinngemäß anzuwenden. Die Richtlinie gilt nicht für Spannbeton und Leichtbeton. Die Bestimmung der Richtlinie gemäß Abschnitt 1, Absatz (2) ("Eine Fremdüberwachung der Baustelle ist bei Beton der Festigkeitsklassen < B 25 in der Regel nicht erforderlich, sofern es sich um Transportbeton handelt, der nach DIN 1084 Teil 3 fremdüberwacht wird.") ist nicht anzuwenden.

Zu DIN 1045-3

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

  1. Abschnitt 11, Tabelle 3:
    Beton mit höherer Festigkeit und besonderen Eigenschaften im Sinne der Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten (Hersteller- und Anwenderverordnung Ha VO) wird nach Tabelle 3 als Beton der Überwachungsklasse 2 und 3 verstanden.
  2. Anhang D, anstelle von Absatz (1) gilt Folgendes:
    Das Herstellen von Einpressmörtel nach DIN EN 447 und das Einpressen in Spannkanäle nach DIN EN 446 sind durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle zu überwachen.
  3. Anhang D, anstelle von Absatz (3) gilt Folgendes:
    Angaben zu Art, Umfang und Häufigkeit der von der Überwachungsstelle durchzuführenden Überprüfungen sind den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zu entnehmen.

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Anlage E II

Zu DIN 4132

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

Die betreibende Stelle hat die Kranbahn in geeigneten Zeitabständen (mindestens jährlich) auf Anrisse zu überprüfen.

Zu DIN 18.801

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Zu Abschnitt 1 - Anwendungsbereich

Bauteile mit Materialdicken < 1,5 mm, für die keine Verwendungsregeln in Normen angegeben sind (z.B. DIN 18.807 - Trapezprofile - oder DIN 18.914 - dünnwandige Rundsilos aus Stahl), sind neue Bauteile und dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen ist.

Zu DIN 18.806

Auf folgende Druckfehler in der Norm DIN 18806 wird hingewiesen:

Zu DIN V ENV 1993 Teil 1-1

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:


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Anlage E III

Zu DIN 18.800 Teile 1-4 (11.90)

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

1. Anwendungsgebiet Brückenbau

Zu Abschnitt 1 (Element 101), Anwendungsbereich

Für die bauaufsichtliche Prüfung von Baumaßnahmen der Eisenbahnen des Bundes gilt die Ril 804 Ausgabe 01.05.2003 "Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instand halten. "

2. Anwendungsgebiet Hochbau

3. Anwendungsgebiet konstruktiver Ingenieurbau (Zu 1. und 2.)


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Anlage E IV

Zu DIN 18.800 Teil 7

Bei Anwendung der technischen Regel ist bei Anwendung im konstruktiven Eisenbahningenieurbau, Eisenbahnbrücken- und Eisenbahntunnelbau Folgendes zu beachten:


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Anlage E V

Zu DIN 4141 Teile 1, 2, 14

Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

  1. Teil 1, Abschnitt 7.1 - Lagerspiel, Absatz 2 Es sind vorrangig die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zu beachten.
  2. Teil 1, Abschnitt 7.3 - Kennzeichnung und Ausrüstung der Lager, letzter Absatz Messmöglichkeiten (Messstellen) für die Gleitspaltmessung bei Kalotten- und topfgleitlagern sind nach den Richtzeichnungen des BMVBW (Lag 2 und Lag 4) auszuführen.
  3. Teil 1, Abschnitt 7.5 - Auswechselbarkeit Modul 804.510 1, Abschnitt. 5, und ZTV-ING, Abschnitt 8, sind zu beachten.
  4. Teil 14
    Mit Einführung des Teils 14 dieser Norm sind allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für bewehrte Elastomerlager nicht mehr erforderlich.
  5. Teil 14 Abschnitt 3
    Festhaltekonstruktionen aus Stahl, durch welche die zweiachsig verschiebbaren Elastomerlager festgelegt werden, sind nicht Inhalt des Normblattes DIN 4141 Teil 14. Für Lager im Anwendungsbereich von Ril 804 ist das Modul 804.5101 zu beachten.

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E A

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E a Teil 1

1 Bauprodukte für den Bereich Infrastruktur

1.1 Bauprodukte für den konstruktiven Eisenbahn-Ingenieurbau

1.1.1 Bauprodukte für Eisenbahntunnel

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.1.1 Kabelleerrohre außerhalb des Lastausbreitungsbereichs der Eisenbahnverkehrslasten DIN 8061, DIN 8062, DIN 8063, DIN 8074, DIN 8075, DIN 19534, DIN 16873 ÜHP Z
1.1.1.2 Kunststoffdichtungsbahnen produktbezogene Angaben der Richtlinie 853 ÜHP Z
1.1.1.3 Anschlussbänder aus thermoplastischen Kunststoffen produktbezogene Angaben der Richtlinie 853 ÜHP Z
1.1.1.4 Tübbinge produktbezogene Angaben der Richtlinie 853 ÜHP Z
1.1.1.5 Entwässerungsrohre außerhalb des Lastausbreitungsbereichs der Eisenbahnverkehrslasten DIN 8061, DIN 8062, DIN 8074, DIN 8075, DIN 19534, DIN EN 295, DIN 4032, DIN 4034, DIN 4035, produktbezogene Angaben der Richtlinien 180, 853 und des ATV-DVWK-Arbeitsblattes A127 ÜHP Z
1.1.1.6 Rohre für Querungen und Versorgungsleitungen aus Stahl sowie Stahlrohre im Tunnelbau produktbezogene Angaben der Richtlinie 180 ÜHP Z
1.1.1.7 Rohre für Querungen und Ver- und Entsorgungsleitungen aus Stahlbeton produktbezogene Angaben der Richtlinie 180 und der des ATV-DVWK-Arbeitsblätter A127, A161 ÜHP Z
1.1.1.8 Rohre für Querungen und Ver- und Entsorgungsleitungen aus Steinzeug DIN EN 295 ÜHP Z
1.1.1.9 Verankerungsdübel für Ausbauteile Zusätzlich zu einer bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt: DIN ISO 12944 DIN EN 10088 produktbezogene Angaben der Richtlinie 853 ÜZ Z

1.1.2 Bauprodukte für den Eisenbahn-Brückenbau

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.2.1 Zementgebundene Fugenmörtel für Brückenlager Modul 804.5101 Abschnitt 1 (13),
Modul 804.5101 A01 DIN EN 18557
ÜZ P
1.1.2.2 Epoxidharzgebundener Fugenmörtel für Brückenlager Modul 804.5101 Abschnitt 1 (13),
Modul 804.5101 A01 DBV-Merkblatt Vergussmörtel (sinngemäß)
DBV-Merkblatt Anwendung von Reaktionsharzen im Betonbau, Teil 3.2. Verarbeiten von Reaktionsharzen auf Beton
ÜZ P
1.1.2.3 Acrylharzgebundener Fugenmörtel für Brückenlager Modul 804.5101 Abschnitt 1 (13),
Modul 804.5101 A01 DBV-Merkblatt Vergussmörtel (sinngemäß)
DBV Merkblatt Anwendung von Reaktionsharzen im Betonbau, Teil 3.2. Verarbeiten von Reaktionsharzen auf Beton
ÜZ P

1.1.3 Sonstige Bauprodukte für den konstruktiven Eisenbahn-Ingenieurbau

1.1.3.1 Gleistragwanne aus Beton DIN 1045-1, - 2, - 3, - 4 (DIN 1045-1 Berichtigung 2:2005-06; DIN 1045-2/A1:2005-01) bzw. DIN-Fb 100, 102 DIN-Fb 101 und Ril 804 produktbezogene Angaben DAfStb-Richtlinie
"Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen"
ÜZ Z
1.1.3.2 Schutzanlagen an Lokabstellgleisen und Tankan- lagen für Schienenfahrzeuge DS 800.07 Modul 800.0201 ÜZ Z
1.1.3.3 Aufgeständerte Gleisanlagen in Wartungshallen DS 800.07
Ril 804 produktbezogene Angaben
ÜZ Z
1.1.3.4 Erdungsbrücken Ebs-Zeichnungen 217498.2/9 ÜZ Z

1.2 Allgemeiner Bau

1.2.1 Bahnsteige (soweit sie nicht Teil eines Ingenieurbauwerks sind)

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.2.1.1 Fertigteilfundament für Bahnsteigkanten DIN 1045-1 Berichtigung 2:2005-06;
DIN 1045-2/A1:2005-01 bzw. DIN-Fb 100
DIN-Fb 101
DIN-Fb 102
Modul 813.0201
ÜH Z

1.3 Grundbau / Erdbau

1.3.1 Entwässerungsanlagen

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.3.1.1 Entwässerungsrohre und Sickerrohre aus Kunststoff außerhalb des Lastausbreitungsbereichs der Eisenbahnverkehrslasten DIN 8074, DIN 8075, produktbezogene Angaben der Richtlinien 836 und 180, ATV-DVWK-Arbeitsblätter A127 ÜHP Z

1.3.2 Sonstige Produkte aus dem Bereich Erdbau bleibt leer

1.4 Bauprodukte für den Oberbau

1.4.1 Schienen, Schweißen

Schienen und Schweißen siehe Teil E B

1.4.2 Komponenten von Weichen, Kreuzungen und Schienenauszügen

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.4.2.1 Weichen, Kreuzungen und Schienenauszüge der Schienenform UIC 60 Zeichnungsverzeichnis Iow 99.0011, DB Netz N.VT:
"Verzeichnis der Zeichnungen für Weichen, Kreuzungen und Schienenauszüge der Schienenform UIC 60", Ausgabe 21.11.2007
ÜZ Z
1.4.2.2 Weichen, Kreuzungen und Schienenauszüge der Schienenform S 54 Zeichnungsverzeichnis Iow
54.99.0011, DB Netz N.VT:
"Verzeichnis der Zeichnungen für Weichen, Kreuzungen und Schienenauszüge der Schienenform S 54", Ausgabe 21.11.2007
ÜZ Z

1.4.3 Komponenten von Schienenbefestigungen

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.4.3.1 Federringe DBS 918.006
"Federringe aus Stahl für den Oberbau", Ausgabe 05/2000, Zusatz-DBS zu UIC-Merkblatt 864-3V
Regelzeichnungen DB AG
ÜHP Z
1.4.3.2 Oberbauschrauben DBS 918.024
"Stählerne Oberbauschrauben", Ausgabe 06/2006, Zusatz-DBS zu UIC-Merkblättern 864-1 V und 864-2V
Regelzeichnungen DB AG
ÜHP Z

1.4.4 Trag- und Schutzschichten

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.4.4.1 Korngemische BN 918.062
"Korngemische für Trag- und Schutzschichten", Ausgabe 03/2000
ÜHP Z
1.4.4.2 Unterschottermatten DBS 918.071-01
"Unterschottermatten zur Minderung der Schotterbeanspruchung", Ausgabe 12/2006
ÜHP Z

1.4.5 Schwellen

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.4.2.1 Spannbetonschwellen mit elastischer Sohle DBS 918.145-01 u. 02 "Spannbetonschwellen mit elastischer Sohle", Ausgabe 01/2004 Spannbetonschwellen siehe E B Teil 3 ÜZ Z

1.5 Bauprodukte für den Hochbau im Eisenbahnwesen

Die im Eisenbahnwesen in der Regel eingesetzten Bauprodukte für den Hochbau sind durch die Bauregelliste des DIBt bereits geregelt. Die "Eisenbahnspezifische Ergänzungen" bzw. "Eisenbahnspezifische Anlagen" hierzu sind jedoch zu beachten.

Technische Regeln zu besonderen eisenbahnspezifischen Produkten für den Hochbau sind in der unten stehenden Liste dargestellt.

Zu besonderen Anwendungs- und Ausführungsbestimmungen wird auf die Eisenbahnspezifische Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB) hingewiesen.

2 Bauprodukte für den Bereich Energieversorgung im Eisenbahnwesen

2.1. 110 kV Bahnstromversorgung

2.1.1 Bauprodukte der Infrastruktur

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
2.1.1.1 Stahlmasten DIN V ENV 1993-3-1, Ausgabe:2002-05 mit Berichtigung 1, Ausgabe:2002-11
DIN 1055-4:2005-03 DIN EN 50341-1
DIN EN 50341-3-4
DIN VDE 0210
DS 995 (produktbezogene Angaben)
BN 918.164
Ebf - Regelzeichnungen der DB AG
ÜH Z

2.2 15 kV Elektrifizierungssysteme / Oberleitungen

2.2.1 Bauprodukte der Infrastruktur

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
2.2.1.1 Betonmasten DIN EN 12843:2004-11
DIN 4228
DIN EN 50119
Richtlinie 997 (produktbezogene Angaben) BN 918.163
" Schleuderbetonmasten für Oberleitungsstützpunkte", 05/00 sowie dort genannte mitgeltende Normen und Unterlagen
Ebs - Regelzeichnungen der DB AG
ÜH-ÜZ
je nach Gütestufe des Produkts
Z
2.2.1.2 Stahlmasten ENV 1993-3-1
DIN 1055-42005-03
DIN 4131
DIN EN 50119
Richtlinie 997 (produktbezogene Angaben) BN 918.166
"Stahlmasten für 15 kV-Oberleitungen", 05/00 sowie genannte mitgeltende Normen und Unterlagen
Ebs - Regelzeichnungen der DB AG
ÜH-ÜZ
je nach Gütestufe des
Produkts
Z

3 Bauprodukte für den Bereich Zugsteuerung / Zugsicherung / Signalgebung

Alle zugelassenen Bauteile sind in den Zulassungskatalogen der Sachgebiete 224 und 226 des Eisenbahn-Bundesamtes und den Regelzeichnungen der DB AG aufgelistet.

4 Weitere geregelte Bauprodukte

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
4.1.1.1 Gummiplatten BN 918.245
"Gummiwulstübergänge-Gummiplatten mit und ohne Regenwinkel bzw. Dichtleisten für Gummiwülste", 05/00
ÜZ Z
4.1.1.2 Anstrich- und Beschichtungsmaterial - Stahlbauten ZTV-Kor
"Anstrich und ähnliches Beschichtungsmaterial vorwiegend für Stahlbauten", Berichtigung Nr. 7 von Juli 99
ÜHP Z

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E a Teil 2

Nicht geregelte eisenbahnspezifische Bauprodukte

1 Bauprodukte für den Bereich Infrastruktur

1.1 Bauprodukte für den konstruktiven Eisenbahn-Ingenieurbau

Lfd. Nr. Bauprodukt Verwendbarkeitsnachweis Anerkanntes Prüfverfahren nach Übereinstimmungsnachweis
1 2 3 4 5
  Kein Eintrag      

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E a Teil 3.1

Geregelte eisenbahnspezifische Bauarten

1 Bauarten für den Bereich Infrastruktur

1.1 Bauarten für den konstruktiven Eisenbahn-Ingenieurbau

1.1.1 Hilfsbrücken aus Stahl

Lfd. Nr. Bauart Technische Regeln Übereinstimmungs- oder Anwendbarkeitsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.1.1 Kleinhilfsbrücken (KHB) DIN-Fb 101, 103
Modul 804.4110 (bauproduktbezogene Teile)
Modul 804.9050
ÜHP 2 Z
1.1.1.2 verstärkte Kleinhilfsbrücken (KHBv) DIN-Fb 101, 103
Modul 804.4110 (bauproduktbezogene Teile)
Modul 804.9050
ÜHP 1 Z
1.1.1.3 Zwillingsträgerhilfsbrücken (ZHB) DIN-Fb 101, 103
Modul 804.4110 (bauproduktbezogene Teile)
Modul 804.9050
ÜHP 1 Z
Für Hilfsbrücken des Altbestandes gilt der entsprechende Genehmigungsbescheid des EBA

1.1.2 Signalträger über Gleise

Lfd. Nr. Bauart Technische Regeln Übereinstimmungs- oder Anwendbarkeitsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.2.1 Signalträger über Gleise (vorgefertigt) Modul 804.0060
DB Regelzeichnungen
Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z

1.1.3 Durchlässe

Lfd. Nr. Bauart Technische Regeln Übereinstimmungs- oder Anwendbarkeitsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.3.1 Biegeweiche stählerne, im Boden eingebettete Rohre DB Richtzeichnungen
Ril 836 i.V.m DS 804 Abs. 50, Anlage 3A
DIN-Fb 101
Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z
Zulassungen der Deutschen Bundesbahn sind weiterhin gültig

1.1.4 Sicherungsmaßnahmen / Felsböschungen

Lfd. Nr. Bauart Technische Regeln Übereinstimmungs- oder Anwendbarkeitsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.4.1 Stahlseilverhängungen Ril 836 mit den dort aufgeführten Normen (bauartbezogene Angaben) Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z
1.1.4.2 Gebirgsanker Ril 836 mit den dort aufgeführten Normen (bauartbezogene Angaben) Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z
1.1.4.3 Vorgespannte Verpressanker Ril 836 mit den dort aufgeführten Normen (bauartbezogene Angaben) Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z
1.1.4.4 Gittermatten Ril 836 mit den dort aufgeführten Normen (bauartbezogene Angaben) Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z
1.1.4.5 Schutznetzverhängung Ril 836 mit den dort aufgeführten Normen (bauartbezogene Angaben) Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z
1.1.4.6 Fangbauwerke Ril 836 mit den dort aufgeführten Normen (bauartbezogene Angaben) Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z

1.1.5 Gründungen für Fahrleitungs- und Signalmaste

Lfd. Nr. Bauart Technische Regeln Übereinstimmungs- oder Anwendbarkeitsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.5.1 Rammrohrgründung Ril 804 produktbezogener Teil
DIN 4026
DIN-Fb 101
Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z

1.1.6 Schallschutzwände

Lfd. Nr. Bauart Technische Regeln Übereinstimmungs- oder Anwendbarkeitsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von
den a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.6.1 Lärmschutzwände Modul 804.5501 produktbezogener Teil, ZTV LSW mit Rundschreiben *) Z
1.1.6.2 Schallschutzelemente / - systeme Ril 800.2001 produktbezogener Teil, ZTV LSW mit Rundschreiben Modul 804.5501 in Vorbereitung Übereinstimmungserklärung des Anwenders Z

*) Die Stufe des Übereinstimmungsnachweises richtet sich nach den verwendeten Bauprodukten.

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E a Teil 3.2

Nicht geregelte eisenbahnspezifische Bauarten

bleibt leer

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E B Teil 1

Eisenbahnspezifische Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach Bauproduktenrichtlinie

1 Bauprodukte für den Bereich Infrastruktur

1.1 Bauprodukte für den Grundbau / Erdbau

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln In Abhängigkeit vom Verwendungszweck
erforderliche Stufen und Klassen
1 2 3 4
1.1.1 Geotextilien und geotextilverwandte Produkte für die Anwendung beim Eisenbahnbau EN 13250: 2000-12 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13250: 2001-04 Anlage E 1

1.2 Bauprodukte für den Oberbau

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln In Abhängigkeit vom Verwendungszweck
erforderliche Stufen und Klassen
1 2 3 4
1.2.1 Eisenbahnschotter EN 13450: 2002 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13450:2003-06;
DIN EN 13450 Berichtigung 1:2004-12
Zusätzlich gilt als Anpassungsnorm DBS 918.061 "Gleisschotter", Ausgabe 08/2006
Siehe Anpassungsnorm
1.2.2. Schweißzusätze EN 13479:2004 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13479:2005-03 "Schweißzusätze - Allgemeine Produktnorm für Zusätze und Pulver zum Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen";
Zusätzlich gilt als Anpassungsnorm die Verfahrensanweisung Va 918.490 "Zertifizierung von Schweißzusätzen und Schweißhilfsstoffe für das Verbindungs- und Auftragsschweißen an metallischen Werkstoffen durch DB Systemtechik" Ausgabe

01/2008

Siehe Anpassungsnorm

Anlage E1 

Zu DIN EN 13250

Für die Verwendung von Geotextilien und geotextilverwandten Produkten ohne Anforderungen für die Standsicherheit der damit bewehrten baulichen Anlage sind die "Prüfungsbedingungen für Geokunststoffe des Eisenbahn-Bundesamtes" zu beachten. Bei Abweichungen von den Prüfungsbedingungen ist eine Zustimmung im Einzelfall durch das EBa notwendig.

Für den Anwendungsfall 4.7 der Prüfungsbedingungen (Bewehrungselement von Erdbauwerken (mit rechnerischem Ansatz)) ist eine Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall durch das EBa erforderlich.

Die EdB sind dafür verantwortlich, dass nur solche Geotextilien eingebaut werden, die den Anforderungen der Prüfungsbedingungen genügen oder für die eine ZiE vorliegt.

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E B

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E B Teil 2

Eisenbahnspezifische Bauprodukte im Geltungsbereich anderer harmonisierter Normen, die die wesentlichen Anforderungen nach § 5 Abs. 1 BauPG nicht berücksichtigen.

Bleibt zur Zeit frei

Eisenbahnspezifische Bauregelliste E B Teil 3

Eisenbahnspezifische Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen, für die keine CE-Kennzeichnung erforderlich ist.

1 Bauprodukte für den Bereich Infrastruktur

1.1 Bauprodukte für den Oberbau

1.1.1 Schienen

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis bei Abweichungen von den
a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.1.1 Vignolschienen (ab 46 kg/m) TSI Infrastruktur, Ausgabe 05/2002, aufgrund EU-Richtlinie 96/48/EG
EG-Konformitätserklärung
EN 13674-1: 2003+A1:2007 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN
13674-1: 2008-01
ÜZ
Zusätzlich gilt als
Anpassungsnorm DBS 918.254-1, Ausgabe 04/2006
Anlage E1 Z
1.1.1.2 Schienen für Weichen und Kreuzungen in Verbindung mit Vignolschienen ab 46 kg/m TSI Infrastruktur, Ausgabe 05/2002, aufgrund EU-Richtlinie 96/48/EG EG-Konformitätserklärung
EN 13674-2: 2006 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13674-2: 2006-08 ÜZ
Zusätzlich gilt als
Anpassungsnorm DBS 918.254-2, Ausgabe 04/2007
Anlage E1  Z
1.1.1.3 Radlenkerschienen TSI Infrastruktur, Ausgabe 05/2002, aufgrund EU-Richtlinie 96/48/EG EG-Konformitätserklärung
EN 13674-3: 2006 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13674-3: 2006-08 ÜZ
Zusätzlich gilt als
Anpassungsnorm DBS 918.254-3, Ausgabe 04/2007
Anlage E1 Z

1.1.2 Schwellen

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Übereinstimmungsnachweis Verwendbarkeitsnachweis
bei Abweichungen von den
a.R.d.T.
1 2 3 4 5
1.1.2.1 Gleis- u. Weichenschwellen aus Beton TSI Infrastruktur, Ausgabe 05/2002, aufgrund EU-Richtlinie 96/48/EG EG-Konformitätserklärung
EN 13230-1 bis 5:2007 in Deutsch- land umgesetzt durch DIN EN 13230-1 bis 5:2007-10 ÜZ
Zusätzlich gilt als
Anpassungsnorm DBS 918.143, Ausgabe 12/2006
Anlage E1 Z

Anlage E 1

Zur Kennzeichnung der Übereinstimmung des Produkts mit den entsprechenden Normen wird das U-EBA-Zeichen nach VV BAU verwendet.

Eisenbahnspezifische Liste E C

Bauprodukte, für die es weder technische Baubestimmungen noch anerkannte Regeln der Technik gibt und die für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen im Eisenbahnbau nur eine untergeordnete Bedeutung haben.

Lfd. Nr. Bauprodukt
1 2
1 Betonpfosten für die Befestigung von Schildern
2 Kupplungsauflaufbleche an BÜ
3 Podeste für Streckenfernsprecher
4 Abstandhalter für Betonschalung
5 Aufgeständerte Kabelkanäle aus Kunststoff auf Erdkörper außerhalb des Gefahrenbereichs
6 Werksmäßig hergestellte Betonkabinen für Schalt- und Bahnfunkanlagen
7 Spannbetonpfosten für Signaltafeln und Warnkreuze
8 Podeste für Streckenfernsprecher und Stege an Fahrzeugreinigungsanlagen
9 Betonfundamente für Outdoor Basisstationen von GSM-R Masten
10 Gitterroste und Abdeckungen im Gleisbereich

Abkürzungsverzeichnis

Allgemeine Abkürzungen

BauPG Bauproduktengesetz
BPR Bauproduktenrichtlinie
BRL Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C, herausgegeben durch das Deutsches Institut für Bautechnik
DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
EN Europäische Norm
EtZ Europäische Technische Zulassungen
EU Europäische Union
P Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
ÜH Übereinstimmungserklärung des Herstellers
ÜHP Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle
ÜZ Übereinstimmungszertifikat durch ein anerkannte Zertifizierungsstelle
Z Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt

Zusätzliche eisenbahnspezifische Abkürzungen

BN Bahn-Norm (vormals TL)
DB AG Sammelbegriff für die Gesellschaften unter der Holding "Deutsche Bahn AG"
DS Druckschriften der Deutschen Bahn AG
EBA Eisenbahn-Bundesamt
EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 08.05.1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 106 des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1836)
EBRL Eisenbahnspezifische Bauregelliste
EdB Eisenbahnen des Bundes gemäß § 2 Abs. 6 AEG
EIV Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung)
ELTB Eisenbahnspezifische Liste Technischer Baubestimmungen
FF Feste Fahrbahn
IOR Interoperabilitätsrichtlinie
KonVEIV Verordnung über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung)
a.R.d.T. anerkannte Regeln der Technik
Ril Richtlinie / Richtlinien der DB AG
TL Technische Lieferbedingungen
TSI Technische Spezifikationen für die Interoperabilität
TZ Typzulassung
UIC Union Internationale des chemins de fer / Internationaler Eisenbahnverband
VV BAU Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische Anlagen des Eisenbahn-Bundesamtes
Z Bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall für eisenbahnspezifische Bauprodukte oder Bauarten durch das Eisenbahn-Bundesamt
ZiE Zustimmung im Einzelfall
ZzB Zulassung zur Betriebserprobung

____________
1) vgl. Vorbemerkungen ELTB
2) Die Übereinstimmungserklärung erfolgt in Anlehnung an die Stufe ÜHP nach MBO. Die besonderen Bestimmungen der Typzulassungen sind zu beachten.

ENDE

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