umwelt-online: DAfStb-2 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen; Bauprodukte und Anwendung (2)

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3.3.2 Stoffe und Verarbeitung

(1) Als Beschichtungsmaterial kommen reaktionshärtende Systeme und kunststoffmodifizierte zementhaltige Systeme in Frage.

(2) Die Verarbeitung muss nach den Angaben zur Ausführung des Herstellers erfolgen. Dort angegebene Grenzwerte für Temperatur und Feuchte dürfen nicht unter- bzw. überschritten werden. Im Übrigen gelten die Angaben in Abschnitt 2.3.

(3) Die Mindestschichtdicke muss bei einschichtigem Auftrag reaktionshärtender Systeme mindestens 300 µm betragen. Wenn ein Besanden vorgesehen ist, muss zweischichtig gearbeitet werden. Die Sandkörner dürfen nur in die zweite Schicht eindringen, die Besandung kann deshalb erst nach ausreichender Erhärtung der ersten aufgebracht werden. Die erste Schicht muss dann mindestens 200 µm dick sein.

(4) Die Schichtdicke bei kunststoffmodifizierten zementhaltigen Systemen muss mindestens 1000 µm betragen. Die Beschichtung ist in wenigstens zwei Arbeitsschritten aufzutragen. Ein Besanden ist nicht erforderlich. Darüber hinausgehende Anforderungen sind den Angaben zur Ausführung des Herstellers zu entnehmen.

(5) Der Übergangszone zwischen dem zu beschichtenden und dem im Untergrundbeton befindlichen Stahl muss besondere Aufmerksamkeit gelten. Alle losen Teile sind besonders sorgfältig zu entfernen.

(6) Die Beschichtung soll einige Millimeter auf den angrenzenden Beton übergreifen. Eine den Verbund beeinträchtigende weitergehende Betonbeschichtung ist zu vermeiden.

(7) Um die erforderliche Fehlstellenfreiheit zu erreichen, muss der sachkundige Planer besondere Maßnahmen vorsehen (z.B. Vergrößerung des Mindestbetonausbruchs, Strahlverfahren, Kontrollen).

3.3.3 Verbundverhalten

(1) Durch die Stahlbeschichtung kann die Verbundwirkung zwischen Stahl und Beton beeinträchtigt werden. Bei Verbundspannungen über 0,2 N/mm2 sind nur Beschichtungen zulässig, für die der Nachweis nach Tabelle 4.3, Zeile 39, in Verbindung mit einem Beton bzw. Mörtel der Beanspruchbarkeitsklasse M 3 (s. Abschnitt 4) erbracht wurde.

(2) Hinsichtlich der Beurteilung einer durch das Abplatzen der Betondeckung oder das Freilegen der Bewehrung entstandenen Minderung der Standsicherheit ist Teil 1, Abschnitt 3.2, zu beachten.

3.4 Nachweise

Die erforderlichen Nachweise für die Wirksamkeit der Stahlbeschichtungen sind im Abschnitt 4, Tabellen 4.3 bis 4.5, zusammengestellt.

4 Instandsetzungsbetone und -mörtel mit zugehörigen Systemkomponenten

4.1 Anwendungsbereich

(1) Die folgenden Regelungen betreffen Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Teil 1 unter Verwendung von

(2) Bei der Anwendung der Betone bzw. Mörtel sind entsprechende Beanspruchbarkeitsklassen und Anwendungsfälle zu unterscheiden (Abschnitt 4.2, Tabellen 4.1 und 4.2).

(3) Diese Betone und Mörtel können mit weiteren aufeinander abgestimmten Systemkomponenten zu Instandsetzungssystemen kombiniert werden. Die zusätzlichen Stoffe sind:

(4) Instandsetzungsbetone und -mörtel sowie Haftbrücken zum Betonuntergrund dürfen nur in der Zusammensetzung unter Beachtung der zulässigen Toleranzen (siehe Tabelle 4.6) verwendet werden, die bei der Grundprüfung festgestellt wurden.

4.2 Beanspruchbarkeitsklassen

(1) Der sachkundige Planer muss in jedem Instandsetzungsfall für jedes Bauteil die Beanspruchbarkeitsklassen festlegen. Danach sind die zu verwendenden Betone und Mörtel auszuwählen. In den Angaben zur Ausführung ist anzugeben, für welche Oberflächenschutzsysteme (OS) und Applikationsarten der Beton bzw. Mörtel geeignet ist. Stoff- und systembezogene Anforderungen mit Bezug auf die Beanspruchbarkeitsklassen enthalten die Tabellen 4.3 bis 4.8.

(2) Es werden folgende Beanspruchbarkeitsklassen unterschieden (siehe Tabelle 4.1):

Beanspruchbarkeitsklasse M 1:

Beanspruchbarkeitsklasse M 2:

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(Stand: 13.07.2021)

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