umwelt-online: DIN EN 206-1 Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität (3)

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5.1.3 Gesteinskörnung

Als allgemein geeignet gilt

Anmerkung: Regeln für rezyklierte Gesteinskörnung sind in diesen Normen nicht angegeben. Bis Regeln für rezyklierte Gesteinskörnung in europäischen technischen Spezifikationen angegeben sind, sollte die Eignung nach der Anmerkung zu 5.1.1 nachgewiesen werden.

N12) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, 5.1.3.

5.1.4 Zugabewasser

Als allgemein geeignet gelten Zugabewasser sowie Restwasser aus der Betonherstellung nach prEN 1008:1997.

N13) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, 5.1.4.

5.1.5 Zusatzmittel

Als allgemein geeignet gelten Zusatzmittel nach EN 934-2.

N14) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, 5.1.5.

5.1.6 Zusatzstoffe (einschließlich Gesteinsmehl und Pigmente)

Die allgemeine Eignung als Zusatzstoff Typ I, siehe 3.1.23, ist nachgewiesen für

Die allgemeine Eignung als Zusatzstoff Typ II, siehe 3.1.23, ist nachgewiesen für

N15) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, 5.1.6.

5.2 Grundanforderungen an die Zusammensetzung des Betons

5.2.1 Allgemeines

Die Betonzusammensetzung und die Ausgangsstoffe für Beton nach Eigenschaften oder Beton nach Zusammensetzung müssen so ausgewählt werden (siehe 6.1), dass unter Berücksichtigung des Herstellungsverfahrens und des gewählten Ausführungsverfahrens für die Betonarbeiten die festgelegten Anforderungen für Frischbeton und Festbeton, einschließlich Konsistenz, Rohdichte, Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Schutz des eingebetteten Stahls gegen Korrosion, erfüllt werden.

Sofern in den Festlegungen keine Einzelheiten angegeben sind, muss der Hersteller Art und Klasse der Ausgangsstoffe mit nachgewiesener Eignung für die festgelegten Umweltbedingungen auswählen.

Anmerkung 1: Sofern nicht anders festgelegt, sollte der Beton so entworfen werden, dass Entmischen und Bluten des Frischbetons möglichst gering gehalten werden.

Anmerkung 2: Die erforderlichen Betoneigenschaften im Tragwerk werden für gewöhnlich nur erreicht, wenn bestimmte Ausführungsabläufe, die den Frischbeton betreffen, am Ort der Verwendung des Betons erfüllt sind. Deswegen sollten in Ergänzung zu den Anforderungen dieser Norm Anforderungen an Transport, Einbau, Verdichten, Nachbehandlung und weitere Maßnahmen berücksichtigt werden, bevor der Beton festgelegt wird (siehe ENV 13670-1 oder andere relevante Normen). Viele dieser Anforderungen sind oft voneinander abhängig. Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, werden Unterschiede der Betongüte zwischen Bauwerk und genormten Probekörpern durch den Teilsicherheitsbeiwert des Baustoffes angemessen abgedeckt (siehe ENV 1992-1-1).

Für Standardbeton ist die Zusammensetzung beschränkt auf

Anmerkung 3: Am Ort der Verwendung geltende Regeln können Arten und Klassen von Ausgangsstoffen aufführen, deren Eignung für die örtliche Umgebung nachgewiesen wurde.

N16) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, 5.2.1.

5.2.2 Wahl des Zements

Der Zement muss aus den Zementen ausgewählt werden, deren allgemeine Eignung nachgewiesen wurde, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:

5.2.3 Verwendung von Gesteinskörnungen

5.2.3.1 Allgemeines

Die Art der Gesteinskörnung, die Korngröße und die Kategorien, z.B. plattige Kornform, Frostwiderstand, Widerstand gegen Abrieb, Feinstoffe, sind auszuwählen, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:

Das Nennmaß des Größtkorns der Gesteinskörnung (Dmax) ist unter Berücksichtigung der Betondeckung und der kleinsten Querschnittsmaße auszuwählen.

N17) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, 5.2.3.1.

5.2.3.2 Natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnung

Natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnung nach prEN 12620:2000 darf nur für Beton der Druckfestigkeitsklasse< C12/15 verwendet werden.

5.2.3.3 Wiedergewonnene Gesteinskörnung

Aus Restwasser oder aus Frischbeton wiedergewonnene Gesteinskörnung darf für Beton verwendet werden.

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(Stand: 16.06.2018)

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