Auf Grund des § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1081) verordnet der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen:
Diese Technische Richtlinie gilt für die von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten und dazugehörigen Metadaten, geodätischen Referenzsysteme und -netze des Bundes sowie im Rahmen der Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter.
Abschnitt 2 Geodätische Referenzsysteme und -netze
§ 2 Internationale und nationale Normen, Standards und Begriffe
(1) Die Begriffe "geodätisches Referenzsystem" und "Koordinatenreferenzsystem" nach der Norm DIN EN ISO 19111:2007-10 *, werden gleichbedeutend verwendet.
(2) Die Beschreibung der geodätischen Referenzsysteme, der Koordinaten und der Parameter zur Transformation zwischen zwei Referenzsystemen beziehungsweise Koordinatensätzen erfolgt ebenfalls nach der in Absatz 1 genannten DIN EN ISO 19111:2007-10.
(3) Die Beschreibung des Dateninhaltes für die geodätischen Referenzsysteme erfolgt in Metadatensätzen nach der Norm DIN EN ISO 19115:2005-05 einschließlich der Berichtigung DIN EN ISO 19115:2009-09 und den Spezifizierungen der Produkte des Informationssystems des Internationalen Erdrotations- und Referenzsystemdienstes (IERS).
(4) Die geodätischen Messungen und die Referenzsysteme beziehen sich auf die in der internationalen Meter-Konvention festgelegten Basisgrößen Länge und Zeit mit den dazugehörigen Basiseinheiten Meter und Sekunde des Systems der Internationalen Einheiten (SI) entsprechend der Norm DIN 1301-1:2010-10.
(5) Für das Erdellipsoid werden die Parameter des von der Internationalen Union für Geodäsie und Geophysik empfohlenen Geodätischen Referenzsystems 1980 (GRS80), veröffentlicht im "Geodesist´s Handbook 1980, International Association of Geodesy (IAG) Bulletin Géodésique" des Springer Verlags in Berlin/Heidelberg, verwendet. Die wesentlichen Ellipsoidparameter sind:
Große Halbachse 6.378 137 m, Abplattung 1 : 298,257.222 101.
Ein geodätisches Referenzsystem wird durch hierarchisch aufgebaute geodätische Referenznetze realisiert.
(1) Für die Bereitstellung der geotopographischen Referenzdaten des Bundes gelten die Festlegungen der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (INSPIRE-Durchführungsbestimmungen) zu Koordinatenreferenzsystemen gemäß Anhang II, Thema 1 Koordinatenreferenzsysteme.
(2) Das Lagereferenzsystem des Bundes ist das European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89), veröffentlicht in: Bayerische Kommission für die internationale Erdmessung, Heft 52, München 1992. Das ETRS89 wird realisiert durch das europäische Permanentstationsnetz (EPN), veröffentlicht im Magazin GeoInformatics 7, Verlag CMedia, Emmeloord Niederlande 2004.
(3) Die geotopographischen Referenzdaten des Bundes werden mindestens im Datum ETRS89 oder ITRS in ellipsoidischen Koordinaten bereitgestellt. Die Realisierung ist in den Metadaten zu dokumentieren.
(4) Für den internationalen und europäischen Austausch von Datensätzen ist das Internationale Terrestrische Referenzsystem (ITRS) - veröffentlicht als IERS Technical Note 36 im Verlag des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main 2010 - anzuwenden.
(5) Für Darstellungen im Maßstab größer als 1 : 500.000 erfolgt die Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten in der zonenweisen Transversalen Mercator-Projektion (ETRS89_TMzn). Die Koordinaten in den Zonen mit den Zonennummern (zn) 31, 32 und 33 werden durch folgende Konventionen gebildet:
Transversale Mercator-Abbildung in Bezug auf das GRS80-Ellipsoid.
Rechtwinklig kartesische Koordinaten in 6° breiten Meridianstreifen.
Mittelmeridiane für die Bundesrepublik Deutschland sind die Meridiane 3° (zn=31), 9° (zn=32) und 15° (zn=33) östlich Greenwich.
Die nach Nord weisende Achse verläuft parallel zum Abbild des Mittelmeridians in der Projektionsebene.
Die nach Ost weisende Achse ist das Abbild des Äquators in der Projektionsebene.
Der Maßstabsfaktor des Mittelmeridians beträgt 0,9996.
Der Ostwert der Abbildung des Mittelmeridians (false easting) beträgt 500.000 m.
(6) Für Darstellungen im Maßstab kleiner und gleich 1 : 500.000 erfolgt die Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten in der konformen konischen Lambert-Projektion (ETRS89_LCC). Das Koordinatensystem der konformen konischen Lambert-Projektion wird durch eine nach Nord weisende Achse parallel zum Abbild des durch den Bezugspunkt (natural origin) gehenden Meridians sowie durch eine nach Ost weisende Achse parallel zum Abbild der Breitenkreise durch den Bezugspunkt gebildet und es gelten folgende Konventionen:
(1) Höhen der geotopographischen Referenzdaten des Bundes beziehen sich auf das Niveau des Amsterdamer Pegels (Band 42 der Mitteilungen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, veröffentlicht im Verlag des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt/Main 2009). Die Höhenangaben beziehen sich auf geopotentielle Koten (m2/s2) oder äquivalent im metrischen System in Normalhöhen [Meter] und werden als Höhen über Normalhöhennull (NHN) bezeichnet. Die Realisierung ist in Metadaten zu dokumentieren.
(2) Höhen werden mit höchster Präzision durch Nivellement übertragen. Zur Reduktion der Messungen und der Ableitung der Normalhöhen aus geopotentiellen Koten werden die physikalischen Parameter des GRS80 verwendet. Die Positionsangaben der Höhen erfolgen im ETRS89. Die Standardabweichung (1 Sigma) der Gewichtseinheit S0 für einen Kilometer Doppelnivellement, berechnet aus einer (freien) Ausgleichung, soll 0,85 mm nicht überschreiten.
(3) Zur Überführung von ellipsoidischen Höhen im System ETRS89 in Normalhöhen über NHN wird das nach dem Stand der Wissenschaft jeweils aktuelle Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland (derzeit das GCG2011) verwendet.
(4) In den amtlichen Seekarten weichen die Höhen (bzw. Tiefen) der geotopographischen Referenzdaten von den Festlegungen dieses Paragraphen ab. Die Tiefenangaben in den Electronic Navigational Charts (ENC) beziehen sich auf das Seekartennull (SKN), welches in der Nordsee dem Niveau des niedrigsten möglichen Gezeitenwasserstandes (Lowest Astronomical Tide, LAT) entspricht und keine Äquipotentialfläche darstellt.
(1) Der Schwerestandard für die Bundesrepublik Deutschland wird durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie entsprechend dem "Measurement comparisons in the context of the CIPM MRA" in Mutual Recognition Arrangement of the Comité International des Poids et Mesures CIPM MRA-D-05 sichergestellt.
(2) Das Schwerereferenzsystem des Bundes wird durch das Deutsche Schweregrundnetz 1994 (DSGN94) realisiert, das in Heft Nr. 309 der Reihe B der Deutschen Geodätischen Kommission, München 1999, dokumentiert ist. Die Standardabweichung (1 Sigma) der Schwerewerte soll 10 x 10-8 m/s2nicht überschreiten. Zur Berechnung von Schwereanomalien werden die physikalischen Parameter des Normalschwerefeldes GRS80 verwendet. Die Positionsangaben der Schwerewerte erfolgen im ETRS89 und in Normalhöhen über NHN.
§ 6 Integration der geodätischen Referenzsysteme durch GREF
(1) Das integrierte geodätische Referenznetz GREF kombiniert die Lage-, Höhen- und Schwerereferenzsysteme der Bundesrepublik Deutschland. Das GREF bildet die Schnittstelle zwischen den europäischen und globalen Referenzsystemen und den amtlichen Bezugssystemen der Vermessungsverwaltungen der Länder.
(2) Die Analyse der Messungen erfolgt nach internationalen Standards mit der nach technischen Regeln höchstmöglichen Präzision. Folgende Genauigkeiten (Standardabweichungen 1 Sigma) sind zu erreichen:
(1) Die für die Referenzierung erforderlichen Informationen werden durch die zu den geotopographischen Referenzdaten gehörigen Metadaten und Informationssysteme, wie beispielsweise CRSEU oder GeoInfoDok, Version 6.0.1 vom 1. Juli 2009, bereitgestellt.
(2) Der Zugang zu den Realisierungen der geodätischen Referenzsysteme erfolgt über die internationalen und europäischen Referenznetze sowie die Referenznetze des Bundes, das europäische Permanentstationsnetz (EPN), das integrierte geodätische Referenznetz GREF und das Deutsche Schweregrundnetz 1994 (DSGN94).
(3) In der weiteren Verdichtung werden die Referenznetze der deutschen Landesvermessung eingesetzt (Richtlinien für den einheitlichen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), Stand 26. Januar 2006).
Die Datensätze nach § 1 einschließlich ihrer Qualitätsmerkmale sind im Anhang aufgeführt.
§ 9 Datenmodelle der geotopographischen Referenzdaten
(1) Die Datenmodelle (konzeptionelle Modelle und Anwendungsschemata) für geotopographische Referenzdaten richten sich nach den Normen der Normfamilie ISO 19100 des Normungskomitees ISO/TC 211 "Geographic Information/Geomatics".
(2) Die Datenmodelle für geotopographische Referenzdaten werden mit der Datenmodellierungssprache Unified Modeling Language (UML) nach der Norm ISO/TS 19103:2005-07 beschrieben.
(3) Die Datenmodelle sind durch die nach dem Stand der Technik erstellten Objektartenkataloge gemäß der in Absatz 2 genannten ISO/TS 19103:2005-07 umzusetzen.
Die kartographischen Modelle dienen der Veranschaulichung der geotopographischen Referenzdaten des Bundes. Sie sind unter Beachtung der nach dem Stand der Technik erstellten Signaturenkataloge zu erzeugen.
§ 11 Technische Bereitstellung von geotopographischen Referenzdaten
(1) Die geotopographischen Referenzdaten werden über Geodatendienste nach dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) bereitgestellt, die sich grundsätzlich auf den einheitlichen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland beziehen.
(2) Zusätzlich zu den Geodatendiensten nach dem GeoZG können weitere Methoden zur Datenbereitstellung angeboten werden, insbesondere wenn der Inhalt der geotopographischen Referenzdaten über die Datenspezifikationen von INSPIRE hinausgeht oder weitere Schnittstellen bereits in der Bundesverwaltung gebräuchlich sind. Weitere Datenschnittstellen sind insbesondere festgelegt für
die digitalen Kartenwerke nach dem Technischen Regelwerk für den Datenaustausch von Rasterdaten der topographischen Karten des amtlichen Vermessungswesens der Länder (Version 1.8 vom 26. April 2010),
die digitalen Geländemodelle nach dem Technischen Regelwerk für den Datenaustausch von Digitalen Geländemodellen des amtlichen Vermessungswesens der Länder (Version 2.1 vom 27. März 2013),
die digitalen Orthophotos nach dem Technischen Regelwerk für den Datenaustausch von digitalen Orthophotos des amtlichen Vermessungswesens der Länder (Version 1.4 vom 7. Februar 2013) und
die georeferenzierten Adressdaten nach dem Technischen Regelwerk für den Datenaustausch von Hauskoordinaten des amtlichen Vermessungswesens der Länder (Version 3.0 vom 1. März 2011).
(1) Alle geotopographischen Referenzdaten werden durch Metadaten beschrieben.
(2) Die Metadaten für Daten und Dienste richten sich nach der Norm DIN EN ISO 19115-1:2012-02 "Metadaten - Teil 1: Grundsätze" und, soweit es sich um Daten gemäß § 4 GeoZG handelt, nach den Festlegungen der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten. Bis zum Inkrafttreten der Norm DIN EN ISO 19115-1:2012-02 richten sich die Metadaten der Dienste für topographische Referenzdaten nach der Norm DIN EN ISO 19119:2011.07 und, soweit es sich um Daten gemäß § 4 GeoZG handelt, nach den Festlegungen der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen.
Die Darstellungs- und Downloaddienste, die zusätzlich zu den Geodatendiensten nach dem GeoZG angeboten werden, richten sich vorrangig nach den Normen DIN EN ISO 19128:2008-09 "Geographic information - Web map server interface", DIN EN ISO 19142:2011-04 "Geoinformation - Web Feature Service", DIN EN ISO 19143:2012-06 "Geographic information - Filter encoding" und DIN ISO/TS 19139:2010-03 "Geoinformation - Metadaten - XML-Schema Implementierung". Daneben können auch die Versionen WMS 1.1.1 und WFS 1.1.0 genutzt werden, beziehbar über das Open Geospatial Consortium.
Diese Technische Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz vom 10. Dezember 2012 (BAnz AT 27.12.2012 B3) außer Kraft.
Datensätze und Datenspezifikationen der von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten sowie der im Rahmen von Nutzungsrechten verwendeten Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter
1.1.1.1 Digitales Landbedeckungsmodell Deutschland (DLM-DE)
Objektartenkatalog Das DLM-DE beruht auf Daten des Basis-DLM (flächenhafte Objekte), so dass der Objektartenkatalog des Basis-DLM gilt. Bezüglich der Klassendefinitionen wird es ergänzt nach CORINE Land Cover Technical Guide ISBN 92-826-2578-8, Jahr 1994.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Lagegenauigkeit des DLM-DE entspricht weitgehend der Lagegenauigkeit des Basis-DLM, generell jedoch ± 5 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Die spezifische Anforderung beträgt ± 1 Jahr zum Referenzjahr (zum Beispiel 2012). Dies entspricht der Aktualität des Datensatzes CORINE Land Cover.
Vollständigkeit: Die spezifischen Anforderungen (allerdings nur für flächenhafte Objekte) werden in den Erfassungskriterien ATKIS® - OK Basis-DLM v6.0, Stand 11. April 2008, beschrieben. Darüber hinaus gilt eine Mindestkartiereinheit von 1 ha.
Inhaltliche Genauigkeit: Die thematische Genauigkeit beträgt 95 % (bezogen auf die Klassendefinition nach CORINE Land Cover).
Objektartenkatalog Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Landschaftsmodell 1 : 250.000 (ATKIS®- OK - DLM250) v6.0, Stand 11. April 2008.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Lagegenauigkeit für die wichtigsten punkt- und linienförmigen Objekte beträgt ± 100 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität:
Die jährliche Spitzenaktualität für ausgewählte Objekte und Attribute ergibt sich aus der Liste der Spitzenaktualitäten v6.0.1, Stand 21. März 2012.
Der Aktualisierungsrhythmus der übrigen Objekte beträgt maximal 5 Jahre.
Vollständigkeit: Die spezifischen Anforderungen an die Vollständigkeit ergeben sich aus dem unter Buchstabe a genannten Objektartenkatalog (ohne Präsentationsobjekte).
Logische Konsistenz: Die logische Konsistenz bestimmt sich nach den Konsistenzbedingungen ATKIS® - OK - DLM250 v6.0, Stand 11. April 2008.
Inhaltliche Genauigkeit: Die vollständige Genauigkeit bestimmt sich nach der Produktbeschreibung Digitales Landschaftsmodell 1 : 250.000 (AAA-Modellierung), BKG, Stand 27. März 2013.
Objektartenkatalog Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Landschaftsmodell 1 : 1.000 000 (ATKIS® - OK - DLM1000) v6.0, Stand 11. April 2008.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Lagegenauigkeit für die wichtigsten punkt- und linienförmigen Objekte beträgt ± 250 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität:
Die jährliche Spitzenaktualität für ausgewählte Objekte und Attribute ergibt sich aus der Liste der Spitzenaktualitäten v6.0.1, Stand 21. März 2012.
Der Aktualisierungsrhythmus der übrigen Objekte beträgt maximal 5 Jahre.
Vollständigkeit: Die spezifischen Anforderungen an die Vollständigkeit ergeben sich aus dem unter Buchstabe a genannten Objektartenkatalog (ohne Präsentationsobjekte).
Logische Konsistenz: Die logische Konsistenz bestimmt sich nach den Konsistenzbedingungen ATKIS® - OK - DLM1000 v6.0, Stand 11. April 2008.
Inhaltliche Genauigkeit: Die vollständige Genauigkeit bestimmt sich nach der Produktbeschreibung Digitales Landschaftsmodell 1 : 1.000 000 (AAA-Modellierung), BKG, Stand 27. März 2013.
1.1.1.4 Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200)
Objektartenkatalog Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Höhengenauigkeit der Gitterpunkte beträgt zwischen 10 m und 40 m.
Zur zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
1.1.1.5 Digitales Geländemodell Gitterweite 1000 m (DGM1000)
Objektartenkatalog Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Höhengenauigkeit der Gitterpunkte beträgt zwischen 50 m und 200 m.
Zur zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
Objektartenkatalog Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Verwaltungsgebiete 1 : 250.000, Stand 17. Mai 2013.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Geometrie richtet sich hinsichtlich der Genauigkeit und der Auflösung nach dem DLM250.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Es gilt ein 1-jähriger Fortführungszyklus mit den Ständen 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres.
Vollständigkeit: Die Daten sind für die Staats- bis Gemeindeebene zum jeweiligen Aktualisierungszeitpunkt vollständig abzubilden. v - Logische Konsistenz: Die Daten sind topologisch konsistent.
Inhaltliche Genauigkeit: Die Daten sind inhaltlich konsistent mit dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts.
Objektartenkatalog Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Geographische Namen 1 : 250.000, Stand 21. Mai 2013.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Geometrie richtet sich hinsichtlich der Genauigkeit und der Auflösung nach dem DLM250.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Es gilt ein 1-jähriger Fortführungszyklus mit den Ständen 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres.
Vollständigkeit: Es gilt die Spezifikation für die Datensätze DLM250 und VG250.
Logische Konsistenz: Es gilt die Spezifikation für die Datensätze DLM250 und VG250.
Inhaltliche Genauigkeit: Es gilt die Spezifikation für die Datensätze DLM250 und VG250.
1.1.1.10 Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland (GCG2011)
Datenmodell Es gilt die Spezifikation für das Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland GCG2011, BKG, Stand 28. Dezember 2011.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die geometrische Genauigkeit der Höhenanomalie beträgt grundsätzlich 1 bis 2 cm. Für die Alpen gelten 3 bis 4 cm und für den Meeresbereich 4 bis 10 cm.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Der Fortführungsturnus für das Quasigeoid beträgt vier Jahre.
Vollständigkeit: Das Quasigeoid wird für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der ausschließlichen Wirtschaftszone bereitgestellt. Dies erfordert eine flächendeckende und aktuelle gravimetrische Datenbasis und weiterführende Daten für die Bundesrepublik Deutschland und angrenzende Bereiche.
Logische Konsistenz: Es sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.
1.1.2 Im Rahmen von Nutzungsrechten verwendete Geodatenmodelle der Länder und Dritter
Objektartenkatalog Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Landschaftsmodell Basis (ATKIS® - OK Basis-DLM) v6.0, Stand 11. April 2008.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Modellgenauigkeit beträgt ± 3 m. Dies bezieht sich auf die linienförmig zu modellierenden Straßen, die schienengebundenen Verkehrswege und die auf der Erdoberfläche liegenden Gewässer sowie auf die topologischen Knoten im Netz der Straßen und schienengebundenen Verkehrswege.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität:
Die Spitzenaktualität für ausgewählte Objekte und Attribute ergibt sich aus der Liste der Spitzenaktualitäten v6.0.1, Stand 21. März 2012.
Der Aktualisierungsrhythmus für die übrigen Objekte beträgt maximal 5 Jahre.
Vollständigkeit: Die spezifischen Anforderungen werden in den Erfassungskriterien ATKIS® - OK Basis-DLM v6.0, Stand 11. April 2008, beschrieben.
Logische Konsistenz: Die spezifischen Anforderungen werden in den Konsistenzbedingungen ATKIS® - OK Basis-DLM v6.0, Stand 11. April 2008, beschrieben.
Inhaltliche Genauigkeit: Die Übereinstimmung mit den zugehörigen Objekten in der Realität beträgt mindestens 90 %. Für ausgewählte Objektarten gilt darüber hinaus die Anlage 1 der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern über die Bereitstellung von digitalen geotopographischen und kartographischen Daten der Vermessungsverwaltungen der Länder durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie vom 1. September 2006.
1.1.2.2 digitales Geländemodell Gitterweite 10 m (DGM10)
Objektartenkatalog Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Höhengenauigkeit der Gitterpunkte beträgt 0,6 m bis 2 m.
Zur zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
1.1.2.3 Digitales Geländemodell Gitterweite 25 m (DGM25)
Objektartenkatalog Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Höhengenauigkeit der Gitterpunkte beträgt 1,2 m bis 5 m.
Zur zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
1.1.2.4 Digitales Geländemodell Gitterweite 50 m (DGM50)
Objektartenkatalog Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Höhengenauigkeit der Gitterpunkte beträgt 2,5 m bis 10 m.
Zur zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
Objektartenkatalog Es gilt die Datensatzbeschreibung zum Datensatz Georeferenzierte Adressdaten (GA), Stand 14. November 2011.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die spezifische Anforderung beträgt für die gebäudescharfen Hauskoordinaten (Anteil am Datensatz: 99,5 %) ± 1 Meter.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Es gilt ein 1-jähriger Fortführungszyklus mit dem Stand 1. April eines jeden Jahres für den Datenanteil der AdV (Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe) und mit dem 30. April des Vorjahres für den Datenanteil der Firma Infas Geodaten GmbH.
Vollständigkeit: Die Daten sind für den jeweiligen Stand vollständig abgebildet und gebäudescharf für alle bebauten Flurstücke, die eine Adressangabe besitzen.
Logische Konsistenz:
Für die systematische Prüfung der Postleitzahlen und postalischen Ortsnamen gelten die Postleitzahlgebiete der Firma Infas Geodaten GmbH.
Für die systematische Prüfung des amtlichen Gemeindeschlüssels gelten der Gemeindelayer der VG250 (BKG) und die Gebietsänderungsdateien des Statistischen Bundesamts (StBA).
Für die systematische Prüfung der Straßenschlüssel gilt das Basis-DLM.
Inhaltliche Genauigkeit: Die Vervollständigung der Adressdaten der AdV (Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe) erfolgt mit den Adressdaten der Firma Infas Geodaten GmbH.
1.1.2.6 Digitale Orthophotos Bodenauflösung 20 cm (DOP20)
Datenmodell Es gilt der Produktstandard für digitale Orthophotos (ATKIS® - DOP) v1.5. (AK GT Unterlage 897R3), Stand 9. Januar 2013.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die spezifische Anforderung zur Standardabweichung von georeferenzierten Lagekoordinaten des DOP beträgt ± 0,5 m. Zur zulässigen geometrischen Restklaffung an Schnittkanten beträgt die spezifische Anforderung d 1,0 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Der Aktualisierungszyklus (zeitliche Differenz zwischen den Aufnahmejahren) beträgt grundsätzlich d 3 Jahre.
Zur Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
1.1.2.7 Digitale Orthophotos Bodenauflösung 40 cm (DOP40)
Datenmodell Es gilt der Produktstandard für digitale Orthophotos (ATKIS® - DOP) v1.5. (AK GT Unterlage 897R3), Stand 9. Januar 2013.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die spezifische Anforderung zur Standardabweichung von georeferenzierten Lagekoordinaten des DOP beträgt ± 1,0 m. Zur zulässigen geometrischen Restklaffung an Schnittkanten beträgt die spezifische Anforderung d 2,0 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Der Aktualisierungszyklus (zeitliche Differenz zwischen den Aufnahmejahren) beträgt grundsätzlich d 3 Jahre.
Zur Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
Objektartenkatalog Es gilt die Spezifikation für EBM v7.0, Stand 9. Januar 2013.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Lagegenauigkeit beträgt für die meisten Verwaltungsgrenzen weniger als ± 50 m, maximal ± 100 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Es gilt ein einjähriger Fortführungszyklus mit dem Stand 1. Januar eines jeden Jahres.
Vollständigkeit: Die Daten umfassen alle Verwaltungsgebiete von der Staats- bis zur Gemeindeebene sowie die entsprechenden, von Eurostat definierten regionalen Einheiten zum jeweiligen Aktualisierungsstand.
Logische Konsistenz: Die Daten sind topologisch konsistent.
Inhaltliche Genauigkeit: Die Daten sind inhaltlich konsistent mit dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes sowie VG250 zum jeweiligen Aktualisierungszeitpunkt und entsprechen der unter Buchstabe a genannten Spezifikation.
Objektartenkatalog Es gilt die Spezifikation für ERM v6.0, Stand 30. Juni 2013.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Lagegenauigkeit für die wichtigsten punkt- und linienförmigen Objekte wird maßgeblich durch den Ausgangsdatensatz DLM250 (1.1.1.2) bestimmt und beträgt ± 100 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: ERM wird jeweils aus dem aktuellen DLM250 abgeleitet. Daraus ergibt sich eine Verzögerung von ca. 1 Jahr zwischen dem Ausgangsdatensatz und ERM.
Vollständigkeit: Die spezifischen Anforderungen an die Vollständigkeit ergeben sich aus der unter Buchstabe a genannten Spezifikation.
Logische Konsistenz: Die vollständige Konsistenz bestimmt sich nach der unter Buchstabe a genannten Spezifikation.
Inhaltliche Genauigkeit: Die vollständige Genauigkeit bestimmt sich nach der unter Buchstabe a genannten Spezifikation.
Objektartenkatalog Es gilt die Spezifikation für EGM v4.1, Stand 4. Mai 2012.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Lagegenauigkeit für die wichtigsten punkt- und linienförmigen Objekte beträgt ± 1.000 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: EGM wird jeweils aus dem aktuellen Datensatz ERM abgeleitet und generalisiert. Daraus ergibt sich eine Verzögerung von ca. 2 Jahren zum ursprünglichen Ausgangsdatensatz DLM250.
Vollständigkeit: Die spezifischen Anforderungen an die Vollständigkeit ergeben sich aus der unter Buchstabe a genannten Spezifikation.
Logische Konsistenz: Die vollständige Konsistenz bestimmt sich nach der unter Buchstabe a genannten Spezifikation.
Inhaltliche Genauigkeit: Die vollständige Genauigkeit bestimmt sich nach der unter Buchstabe a genannten Spezifikation.
Signaturenkatalog Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 250.000, v6.0, Stand 31. Mai 2008.
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
Signaturenkatalog Es gilt die Produktspezifikation (Musterblatt) zum Kartenwerk Serie1404.
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
Signaturenkatalog Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 1.000 000, v6.0, Stand 31. Mai 2008.
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
1.2.2 Im Rahmen von Nutzungsrechten verwendete kartographische Modelle der Länder und Dritter
Signaturenkatalog Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 25.000, v 6.0.1, Stand 15. Mai 2012.
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
Signaturenkatalog Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 50.000, v 6.0.1, Stand 15. Mai 2012.
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
Signaturenkatalog Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 100.000, v 6.0.1, Stand 15. Mai 2012.
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
Signaturenkatalog Es gilt die Produktspezifikation (Mair DuMont/Carto Travel).
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.
1.3 Satellitengestützte Fernerkundungsdaten des Bundes
Objektartenkatalog Es ist kein Objektartenkatalog verfügbar.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die geometrische Genauigkeit resultiert aus der Genauigkeit der Datenbestände der Bundesländer und des Bundes, welche die Grundlage für die Erarbeitung der Gesamtdatensätze bilden.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Es gilt ein 1-jähriger Aktualisierungszyklus.
Vollständigkeit: Die Daten sind für den jeweiligen Stand vollständig abgebildet (Bundesländer und Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands).
Logische Konsistenz: Die Daten sind topologisch konsistent.
Inhaltliche Genauigkeit: Die Daten sind inhaltlich konsistent mit den entsprechenden Gebietskategorien des BNatschG sowie der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie.
3.1 Digitales Geländemodell des Meeresbodens und der Wattflächen für die deutschen Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Objektarten-, Signaturenkatalog beziehungsweise Datenmodell Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
Qualitätsmerkmale Es gilt die Special Publication S-44 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO). Die Gittergenauigkeit beträgt 1 m und die Höhengenauigkeit beträgt 0,1 bis 1 m.
3.2 Tiefendaten des Meeresbodens und der Wattflächen für die deutschen Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Objektarten-, Signaturenkatalog beziehungsweise Datenmodell Einzeltiefen in Form von xyz-Koordinaten.
Qualitätsmerkmale Die Höhengenauigkeit beträgt 0,1 bis 1 m.
Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell Geographische Koordinaten der Grenzen des Küstenmeeres und der Ausschließlichen Wirtschaftszone wie durch Deutschland proklamiert.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Festpunktangaben auf 0,001' Genauigkeit im Geodätischen Bezugssystem ED50. Konstruktionsgenauigkeit der Kreisbögen im größten Kartenmaßstab zwischen 10 m und 50 m. Genauigkeitsabweichung durch Transformation in WGS84 circa 5 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Die festen Seegrenzen sind aktuell. Neue Proklamationen werden unmittelbar eingearbeitet. Die veränderlichen Seegrenzen richten sich nach der Niedrigwasserlinie der aktuellen Seekarte und sind damit ebenfalls ständig aktuell.
Vollständigkeit: Die Daten sind für die Grenzen des Küstenmeeres und der AWZ sowie für die Küstenlinie vollständig, soweit sie proklamiert und nicht streitig sind.
3.4 Geographische Namen für das deutsche Küstenmeer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Geometrie entspricht der Erfassungsgenauigkeit der benannten Flächen und Objekte im Maßstab der jeweiligen amtlichen Seekarte des BSH.
Vollständigkeit: Es gilt die Special Publication S-57, Annex B der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
3.5 Verkehrsflächen und Schutzgebiete im deutschen Küstenmeer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
a) Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
b) Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Geographische Eckkoordinaten mit 0,001' Genauigkeit im geodätischen Bezugssystem WGS84. Konstruktionsgenauigkeit von Kreisbögen im größten Kartenmaßstab zwischen 10 m und 50 m.
Vollständigkeit: Es werden nur Flächen und Gebiete ausgewiesen, die in der Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung liegen und für die Überwassernavigation von Seeschiffen bedeutsam sind.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Die Aktualität entspricht dem Herausgabedatum der aktuellen amtlichen Seekarte für das jeweilige Seegebiet.
3.6 Schwimmende und feste Seezeichen im deutschen Küstenmeer und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Geographische Koordinaten fester Seezeichen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit 0,001' Genauigkeit im geodätischen Bezugssystem WGS84 und geographische Koordinaten schwimmender Seezeichen mit 0,01' Genauigkeit im geodätischen Bezugssystem WGS84.
Vollständigkeit: Es werden alle schwimmenden und festen Seezeichen entlang der Hauptfahrwasser ausgewiesen, soweit sie von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes betrieben und betreut werden. Seezeichen für Nebenfahrwasser werden nur beispielhaft und gegebenenfalls unvollständig ausgewiesen.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Es gilt ein wöchentlicher Fortführungszyklus für die Seezeichen der Hauptfahrwasser.
3.7 Unterwasserhindernisse im deutschen Küstenmeer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Geographische Koordinaten mit 0,01' Genauigkeit im geodätischen Bezugssystem WGS84. Tiefenangaben mit einer Genauigkeit von 0,1 m.
Inhaltliche Genauigkeit: Die Angaben unterscheiden - soweit bekannt - zwischen Wracken und anderen Unterwasserhindernissen sowie deren Gefährdungspotenzial für die Überwasserseefahrt.
Vollständigkeit: Die Daten beschränken sich auf die bekannten Unterwasserhindernisse und sind insoweit nicht vollständig.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Die Aktualität entspricht dem Herausgabedatum der aktuellen amtlichen Seekarte für das jeweilige Seegebiet.
Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Geographische Koordinaten mit 0,02' Genauigkeit, teilweise deutlich besser, im geodätischen Bezugssystem WGS84.
Vollständigkeit: Der Umfang der Daten bezieht sich auf die Abdeckung der amtlichen Seekarten des BSH.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Für die natürliche Küstenlinie gibt es keine regelmäßigen Aktualisierungszyklen. Ihre Ausprägung im Bereich der Nordsee ist regional sehr unterschiedlich und im Jahresgang schwankend.
Objektartenkatalog Es ist kein Objektartenkatalog verfügbar.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die geometrische Genauigkeit resultiert aus der Genauigkeit des Digitalen Landschaftsmodell 1000 (DLM1000). Die Lagegenauigkeit für die wichtigsten punkt- und linienförmigen Objekte beträgt ± 250 m.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Es gilt ein 5-jähriger Aktualisierungszyklus.
Vollständigkeit: Es werden nur Flusseinzugsgebiete mit einer Mindestgröße von 500 km2 abgebildet.
Zur logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.
Objektartenkatalog Es ist kein Objektartenkatalog verfügbar.
Qualitätsmerkmale
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Die Aktualisierung erfolgt monatlich in der Regel am vorletzen Arbeitstag des laufenden Monats für den Folgemonat (Berichtsmonat). Ausnahmen: Für Dezember erfolgt die Aktualisierung bis zum 15. Januar des Folgejahres und für Januar bis zum 20. Januar des laufenden Jahres.
Vollständigkeit: Die Daten sind für die Staats- bis Gemeindeebene zum jeweiligen Aktualisierungszeitpunkt vollständig abzubilden.
Zur geometrischen Genauigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.
Klassendefinition Es gelten die Klassendefinitionen nach CORINE Land Cover Technical Guide ISBN 92-826-2578-8 Jahr 1994. Aufgrund des nationalen Vorgehens werden die CORINE Land Cover-Klassen aus dem Objektartenkatalog des Digitalen Landbedeckungsmodells Deutschlands für die Zwecke des Bundes (DLM-DE) abgeleitet.
Qualitätsmerkmale
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Die spezifische Anforderung beträgt ± 1 Jahr zum Referenzjahr (zum Beispiel 2012).
Vollständigkeit: Die Mindestkartiereinheit beträgt 25 ha.
Inhaltliche Genauigkeit: Die thematische Genauigkeit beträgt 85 %.
Zur geometrischen Genauigkeit und logischen Konsistenz sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.
Objektartenkatalog/Signaturenkatalog Es gilt das Datenmodell der DBWK2/Musterblatt der DBWK2.
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.
Objektartenkatalog Es gilt die entsprechende Basislegende mit bahnspezifischer Darstellung.
Qualitätsmerkmale
Geometrische Genauigkeit: Die Lagegenauigkeit beträgt ± 10 m für die wichtigsten punkt- und linienförmigen Objekte.
Zeitliche Genauigkeit/Aktualität: Der Aktualisierungszyklus beträgt mindestens 6 Monate unter Abgleich mit den Streckendaten der DB Netz AG.
Vollständigkeit: Die Daten sind mindestens für alle Strecken, die vom Notfallmanagement der DB Netz AG betreut werden, vollständig abzubilden.
Logische Konsistenz: Es erfolgt ein Abgleich mit den Streckendaten der DB Netz AG.
Inhaltliche Genauigkeit: Es gelten die Anforderungen wie spezifiziert in der Dokumentation zur Aktualisierung des Strecken-GIS, "Doku Aktualisierung SGIS NM".
Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
Qualitätsmerkmale Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.
*) Alle im Folgenden genannten DIN/ISO-Normen sind beim Beuth-Verlag, Berlin, beziehbar.
Bekanntmachung der Neufassung der Technischen Richtlinie zum Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes TR BgeoRG - Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz
Vom 28. Oktober 2013 (eBanz AT vom 14.11.2013 B 1)
Nachstehend gibt das Bundesministerium des Innern folgende, vom Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen gemäß § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetz verordnete, Technische Richtlinie bekannt
Diese Richtlinie kann auf den Internetseiten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie unter https://www.bkg.bund.de abgerufen werden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE
umwelt-online - Demo-Version
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)