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Regelwerk, Bau

TR BGeoRG
Technische Richtlinie zum Bundesgeoreferenzdatengesetz

Vom 12. Juni 2020
(BAnz. AT vom 13.07.2020 B1; 07.06.2021 B1aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2013, 2014, 2017, 2018, 2019
Siehe Fn. *

Aufgrund des § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1081) verordnet der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen:

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Technische Richtlinie gilt für die von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten und dazugehörigen Metadaten, geodätischen Referenzsysteme und -netze des Bundes sowie im Rahmen der Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter.

(2) Die Datensätze nach Absatz 1 einschließlich ihrer Qualitätsmerkmale sind im Anhang aufgeführt.

Abschnitt 2
Geodätische Referenzsysteme und -netze

§ 2 Internationale und nationale Normen, Standards und Begriffe

(1) Die Begriffe "geodätisches Referenzsystem" und "Koordinatenreferenzsystem" werden nach der Norm DIN 18709-6:2016-04 sowie nach der Norm DIN EN ISO 19111:2007-10 1 gleichbedeutend verwendet.

(2) Die Beschreibung der geodätischen Referenzsysteme, der Koordinaten und der Parameter zur Transformation zwischen zwei Referenzsystemen beziehungsweise Koordinatensätzen erfolgt ebenfalls nach den in Absatz 1 genannten Normen DIN 18709-6:2016-04 und DIN EN ISO 19111:2007-10.

(3) Die Beschreibung des Dateninhaltes für die geodätischen Referenzsysteme erfolgt in Metadatensätzen nach der Norm DIN EN ISO 19115-1:2014-07 und den Spezifizierungen der Produkte des Informationssystems des Internationalen Dienstes für Erdrotation und Referenzsysteme (IERS). Bis zur Übernahme von ISO 19115-1:2014 "Geoinformation  Metadaten - Teil 1: Grundsätze" als verbindlichen Standard innerhalb der GDI-DE in das Architekturkonzept der GDI-DE richtet sich die Umsetzung nach den Vornormen ISO 19115:2003 in Verbindung mit ISO 19115/Cor.1:2006 und ISO 19119:2005/Amd 1:2008.

(4) Die geodätischen Messungen und die Referenzsysteme beziehen sich auf die in der internationalen Meter-Konvention festgelegten Basisgrößen Länge und Zeit mit den dazugehörigen Basiseinheiten Meter und Sekunde des Systems der Internationalen Einheiten (SI) entsprechend der Norm DIN 1301-1:2010-10.

(5) Für das Erdellipsoid werden die Parameter des von der Internationalen Union für Geodäsie und Geophysik empfohlenen Geodätischen Referenzsystems 1980 (GRS80), veröffentlicht im "Geodesist's Handbook 1980, International Association of Geodesy (IAG) Bulletin Géodésique" des Springer Verlags in Berlin/Heidelberg, verwendet. Die wesentlichen Ellipsoidparameter sind:

Große Halbachse 6.378 137 m,
Abplattung 1 : 298,257.222 101.

(6) Ein geodätisches Referenzsystem wird durch hierarchisch aufgebaute geodätische Referenznetze realisiert.

§ 3 Lagereferenzsysteme

(1) Das Lagereferenzsystem des Bundes ist das European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89), veröffentlicht in: Bayerische Kommission für die internationale Erdmessung, Heft 52, München 1992. 2

(2) Die geotopographischen Referenzdaten des Bundes werden mindestens im Datum ETRS89 (EPSG:4258) oder im Internationalen Terrestrischen Referenzsystem (ITRS) in ellipsoidischen Koordinaten bereitgestellt. Die Realisierung ist in den Metadaten zu dokumentieren.

(3) Für den internationalen und europäischen Austausch von Datensätzen ist das ITRS - veröffentlicht als IERS Technical Note 36 im Verlag des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main 20103 - anzuwenden.

(4) Für Darstellungen im Maßstab größer als 1 : 500.000 erfolgt die Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten in der zonenweisen Transversalen Mercator-Projektion (ETRS89_UTMzn). Die Koordinaten in den Zonen mit den Zonennummern (zn) 31, 32 und 33 werden durch folgende Konventionen gebildet (EPSG:25831, EPSG:25832, EPSG:25833):

  1. Transversale Mercator-Abbildung in Bezug auf das GRS80-Ellipsoid.
  2. Kartesische Koordinaten in 6° breiten Meridianstreifen.
  3. Bezugsmeridiane für die Bundesrepublik Deutschland sind die Meridiane 3° (zn=31), 9° (zn=32) und 15° (zn=33) östlich Greenwich.
  4. Die nach Nord weisende Achse verläuft parallel zum Abbild des Bezugsmeridians in der Projektionsebene.
  5. Die nach Ost weisende Achse ist das Abbild des Äquators in der Projektionsebene.
  6. Der Abbildungsmaßstabsfaktor des Bezugsmeridians beträgt 0,9996.
  7. Der Ostwert der Abbildung des Bezugsmeridians (Easting) beträgt 500.000 m.

(5) Für Darstellungen im Maßstab kleiner und gleich 1 : 500.000 erfolgt die Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten in der konformen konischen Lambert-Projektion (ETRS89_LCC) oder in der flächentreuen Lambert-Projektion (ETRS89_LAEA). Das kartesische Koordinatensystem der Lambert-Projektion wird durch eine nach Nord weisende Achse parallel zum Abbild des durch den Bezugspunkt (natural origin) gehenden Meridians sowie durch eine nach Ost weisende Achse parallel zum Abbild der Breitenkreise durch den Bezugspunkt gebildet und es gelten folgende Konventionen:

Parameter Deutschland
(für kartographische
Modelle)
Europäisch (EU)
INSPIRE-Daten und -Dienste
Weltweit
(zutreffend für Deutschland)
Kurzbezeichnung der Projektion ETRS89/LCC
Germany (E-N)
ETRS89_LCC ETRS89_LAEA
EPSG-Code EPSG:5243 EPSG:3034 EPSG:3035
Geodätisches Datum ETRS89 ETRS89 ETRS89 ITRS
Referenzellipsoid GRS80 GRS80 GRS80 GRS80
Breite des unteren Parallelkreises 48° 40' Nord 35° Nord 1. 52°40' Nord

2. 48°40' Nord

Breite des oberen Parallelkreises 53° 40' Nord 65° Nord 1. 55°20' Nord

2. 51°20' Nord

Breite des Bezugspunktes 51° Nord 52° Nord 52° Nord 1. 54° Nord

2. 50° Nord

Länge des Bezugspunktes 10° 30' östlich Greenwich 10° östlich Greenwich 10° östlich Greenwich 1. 12° östlich Greenwich

2. 11° 30' östlich Greenwich

Ostwert der Abbildung des Meridians durch den Bezugspunkt (Easting) 0 m 4.000 000 m 4.321 000 m 450.000 m
Nordwert der Abbildung des Breitenkreises durch den Bezugspunkt (Northing) 0 m 2.800 000 m 3.210 000 m 500.000 m

§ 4 Höhenreferenzsysteme

(1) Höhen der geotopographischen Referenzdaten des Bundes beziehen sich auf das Niveau des Amsterdamer Pegels.

Die Höhen werden in Normalhöhen [Meter] angegeben und als Höhen über Normalhöhennull (NHN) bezeichnet. Sie können äquivalent auch als geopotentielle Koten [m2/s2] angegeben werden. Zur Reduktion der Messungen und der Ableitung der Normalhöhen aus geopotentiellen Koten werden die physikalischen Parameter des GRS80 verwendet. Die Positionsangaben der Höhenpunkte erfolgen im ETRS89.

(2) Die Realisierung ist in den Metadaten zu dokumentieren.

(3) Zur Überführung von ellipsoidischen Höhen im System ETRS89 in Normalhöhen über NHN wird das AdV-Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland verwendet.

(4) Für Anwendungen in der Seeschifffahrt weichen die Höhen (bzw. Tiefen) der geotopographischen Referenzdaten von den Festlegungen dieses Paragraphen ab. Die Tiefenangaben beziehen sich in diesen Fällen auf das Seekartennull (SKN), welches in der Nordsee dem Niveau des niedrigsten möglichen Gezeitenwasserstandes (Lowest Astronomical Tide, LAT) entspricht und keine Äquipotentialfläche darstellt. In der Ostsee entspricht das Seekartennull dem Normalhöhennull.

§ 5 Schwerereferenzsysteme

(1) Der Schwerestandard für die Bundesrepublik Deutschland wird durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie entsprechend dem "Measurement comparisons in the context of the CIPM MRA" in Mutual Recognition Arrangement of the Comité International des Poids et Mesures CIPM MRA-D-05 sichergestellt.

(2) Das Schwerereferenzsystem des Bundes wird durch das Deutsche Schweregrundnetz 2016 (DSGN2016) realisiert. Die Genauigkeit (1 Sigma) der Schwerewerte soll 5 x 10-8 m/s2 (5 µGal) nicht überschreiten. Zur Berechnung von Schwereanomalien werden die physikalischen Parameter des Normalschwerefeldes GRS80 verwendet. Die Positionsangaben der Schwerewerte erfolgen im ETRS89 und in Normalhöhen über NHN.

§ 6 Integration der geodätischen Referenzsysteme durch GREF

(1) Das integrierte geodätische Referenznetz GREF kombiniert die Lage-, Höhen- und Schwerereferenzsysteme der Bundesrepublik Deutschland. Das GREF bildet die Schnittstelle zwischen den europäischen und globalen Referenzsystemen und den amtlichen Bezugssystemen der Vermessungsverwaltungen der Länder.

(2) Die Analyse der Messungen erfolgt nach internationalen Standards mit der nach technischen Regeln höchstmöglichen Präzision. Folgende Genauigkeiten (1 Sigma) sind zu erreichen:

  1. Lage besser als 5 mm
  2. Höhe besser als 8 mm
  3. Schwere besser als 5 x 10-8 m/s2 (5 µGal).

§ 7 Technische Bereitstellung des Raumbezugs

(1) Die zur eindeutigen Beschreibung der geodätischen Referenzsysteme erforderlichen Informationen werden durch die zu den geotopographischen Referenzdaten gehörigen Metadaten und Informationssysteme, wie beispielsweise CRS-EU oder GeoInfoDok, bereitgestellt.

(2) Der Zugang zu den Realisierungen der geodätischen Referenzsysteme erfolgt über die internationalen und europäischen Referenznetze sowie die Referenznetze des Bundes, das europäische Permanentstationsnetz (EPN) (GeoInformatics 7, Verlag CMedia, Emmeloord Niederlande 2004), das integrierte geodätische Referenznetz GREF und das Deutsche Schweregrundnetz 2016 (DSGN2016).

(3) In der weiteren Verdichtung werden die geodätischen Referenznetze der deutschen Landesvermessung verwendet (Richtlinie für den einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland (Rili-RB-AdV), Version 3.0, Stand 16. Mai 2017).

Abschnitt 3
Geotopographische Referenzdaten

§ 8 Datenmodelle der geotopographischen Referenzdaten

(1) Die Datenmodelle (konzeptionelle Modelle und Anwendungsschemata) für geotopographische Referenzdaten richten sich nach den Normen der Normfamilie ISO 19100 des Normungskomitees ISO/TC 211 "Geographic Information/Geomatics".

(2) Die Datenmodelle für geotopographische Referenzdaten werden mit der Datenmodellierungssprache Unified Modeling Language (UML) nach der Norm ISO 19103:2015-12 beschrieben.

(3) Die Datenmodelle sind durch die nach dem Stand der Technik erstellten Modellierungsvorschriften gemäß der in Absatz 2 genannten ISO 19103:2015-12 umzusetzen.

§ 9 Kartographische Modelle

Die kartographischen Modelle dienen der Veranschaulichung der geotopographischen Referenzdaten des Bundes. Sie sind unter Beachtung der nach dem Stand der Technik erstellten Modellierungsvorschriften zu erzeugen.

§ 10 Technische Bereitstellung von geotopographischen Referenzdaten

(1) Die geotopographischen Referenzdaten werden über Geodatendienste nach den im Architekturkonzept der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) als "GDI-DE-grundlegend" klassifizierten Standards bereitgestellt.

(2) Zusätzlich zu den Geodatendiensten nach Absatz 1 können weitere Methoden zur Datenbereitstellung angeboten werden, insbesondere, wenn Offline-Datenbereitstellungen erforderlich oder weitere Schnittstellen bereits in der Bundesverwaltung gebräuchlich sind. Weitere Datenschnittstellen sind insbesondere festgelegt für

  1. die digitalen Kartenwerke nach dem Produkt- und Qualitätsstandard für die Digitalen topographischen Karten der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) (Version 1.0, Stand: 18. September 2019),
  2. die digitalen Geländemodelle nach dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Geländemodelle der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) (Version 3.0, Stand: 25. März 2019),
  3. die Digitalen Orthophotos nach dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Orthophotos der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) (Version 4.0, Stand 20. Februar 2019) und
  4. die georeferenzierten Adressdaten nach der Dokumentation "Georeferenzierte Adressdaten GA" des BKG (Stand 24. Oktober 2017).

§ 11 Metadaten

(1) Alle geotopographischen Referenzdaten werden durch Metadaten beschrieben.

(2) Die Metadaten für Daten und Dienste richten sich nach der Norm DIN EN ISO 19115-1:2014-07 "Geoinformation - Metadaten - Teil 1: Grundsätze". Bis zur Übernahme von ISO 19115-1:2014 "Geoinformation - Metadaten - Teil 1: Grundsätze" in das Architekturkonzept der GDI-DE als verbindlichen Standard innerhalb der GDI-DE, richtet sich die Umsetzung nach den Vornormen ISO 19115:2003 in Verbindung mit ISO 19115/Cor.1:2006 und ISO 19119:2005/Amd 1:2008.

§ 12 Dienste für geotopographische Referenzdaten

Darstellungs- und Downloaddienste, die zusätzlich zu den Geodatendiensten nach § 10 Absatz 1 angeboten werden, richten sich vorrangig nach den Standards des Open Geospatial Consortium (OGC).

Abschnitt 4
Inkrafttreten

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Technische Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz vom 27. Mai 2019 (BAnz AT 04.06.2019 B1) außer Kraft.

.

Datensätze und Datenspezifikationen der von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten Referenzdaten, geodätischen Referenzsysteme und -netze des Bundes sowie der im Rahmen von Nutzungsrechten verwendeten Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter Anhang
(zu § 1 Absatz 2 TR BGeoRG)

1 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie:

1.1 Geodatenmodelle

1.1.1 Vom Bund erstellte Geodatenmodelle

1.1.1.1 Digitales Landbedeckungsmodell Deutschland (LBM-DE)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Das LBM-DE beruht ursprünglich auf Daten des Basis-DLM (flächenhafte Objekte), bezüglich der Klassendefinitionen auf CORINE Land Cover Technical Guide ISBN 92-826-2578-8, Jahr 1994. Ab Version 2012 existieren zusätzliche Attribute zur Landbedeckung und Landnutzung, ab Version 2015 auch noch Attribute zum Vegetations- und Versiegelungsgrad. Alle Bedeutungen der LBM-DE-Attribute können der Produktbeschreibung "Dokumentation Digitales Landbedeckungsmodell für DeutschlandLBM-DE2018" (https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/dokumentation/deu/lbm-de2018.pdf) entnommen werden.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.2 Digitales Landschaftsmodell 250 (DLM250)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Landschaftsmodell 1 : 250.000 (ATKIS® - OK - DLM250) v6.0, Stand 11. April 2008.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.3 Digitales Landschaftsmodell 1000 (DLM1000)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Landschaftsmodell 1 : 1.000 000 (ATKIS® - OK - DLM1000) v6.0, Stand 11. April 2008.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.4 Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt analog die Spezifikation für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.0.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.5 Digitales Geländemodell Gitterweite 1.000 m (DGM1000)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt analog die Spezifikation für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.0.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.6 Verwaltungsgebiete 1 : 250.000 (VG250)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Verwaltungsgebiete 1 : 250.000, Stand der Dokumentation: 4. Juli 2019.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.7 Verwaltungsgebiete 1 : 1.000 000 (VG1000)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Verwaltungsgebiete 1 : 1.000 000, Stand der Dokumentation: 4. Juli 2019.

1.1.1.8 Verwaltungsgebiete 1 : 2.500 000 (VG2500)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Verwaltungsgebiete 1 : 2.500 000, Stand der Dokumentation: 2. April 2015.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.9 Geographische Namen 1 : 250.000 (GN250)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Geographische Namen 1 : 250.000. Stand der Dokumentation: 23. Januar 2019.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.10 CORINE Land Cover 5ha (CLC5)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gelten die Klassendefinitionen nach CORINE Land Cover Technical Guide ISBN 92-826-2578-8 Jahr 1994. Es werden die CORINE Land Cover-Klassen aus der Datenspezifikation des Digitalen Landbedeckungsmodells für Deutschland (LBM-DE) abgeleitet.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.11 Geographische Gitter für Deutschland

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Geographische Gitter für Deutschland (GeoGitter), Stand der Dokumentation: 1. Dezember 2019.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2 Im Rahmen von Nutzungsrechten verwendete Geodatenmodelle der Länder und Dritter

1.1.2.1 Digitales Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Basis-Landschaftsmodell (ATKIS® - OK Basis-DLM) v6.0.1, Stand 31. Mai 2009.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.2 Digitales Geländemodell Gitterweite 5 m (DGM5)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für das DGM5 der AdV (GeoInfoDok v6.0.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.3 Digitales Geländemodell Gitterweite 10 m (DGM10)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für das DGM10 der AdV (GeoInfoDok v6.0.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.4 Digitales Geländemodell Gitterweite 25 m (DGM25)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für das DGM25 der AdV (GeoInfoDok v6.0.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.5 Digitales Geländemodell Gitterweite 50 m (DGM50)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für das DGM50 der AdV (GeoInfoDok v6.0.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.6 Georeferenzierte Adressdaten (GA)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Datensatzbeschreibung zum Datensatz Georeferenzierte Adressdaten (GA), Stand der Dokumentation: 16. April 2019.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.7 Digitale Orthophotos Bodenauflösung 20 cm (DOP20)

  1. Beschreibung des Datenmodells
  2. Es gilt der Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Orthophotos der AdV Version 4.0, Stand 20. Februar 2019 Qualitätsmerkmale

1.1.2.8 Digitale Orthophotos Bodenauflösung 40 cm (DOP40)

  1. Beschreibung des Datenmodells
  2. Es gilt der Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Orthophotos (ATKIS® - DOP) der AdV, Version 4.0, Stand 20. Februar 2019 Qualitätsmerkmale

1.1.2.9 EuroBoundaryMap (EBM)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation EBM 2019 im Maßstab 1 : 100.000 von EuroGeographics, Stand Januar 2019.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.10 EuroRegionalMap (ERM)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation ERM 2019 im Maßstab 1 : 250.000 von EuroGeographics, Stand April 2019.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.11 EuroGlobalMap (EGM)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation EGM 2019 im Maßstab 1 : 1.000 000 von EuroGeographics, Stand März 2019.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.12 Hausumringe (HU-DE)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Datensatzbeschreibung der AdV zum Datensatz Hausumringe Deutschland der AdV (HU-DE) in der Version 2.5, Stand 1. Juli 2019.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.13 3D-Gebäudemodell LoD1 Deutschland (LoD1-DE)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Datenformatbeschreibung 3D-Gebäudemodell LoD1 Deutschland der AdV, (LoD1-DE) Version 1.3, Stand 16. Februar 2017.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.14 3D-Gebäudemodell LoD2 Deutschland (LoD2-DE)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Datenformatbeschreibung 3D-Gebäudemodell Deutschland der AdV, (LoD1-DE + LoD2-DE) Version 2.0, Stand 1. August 2019.
  2. Qualitätsmerkmale
    Geometrische Genauigkeit:
    Der Gebäudegrundriss wird grundsätzlich dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) entnommen.

1.2 Kartographische Modelle

1.2.1 Vom Bund erstellte kartographische Modelle

1.2.1.1 Digitale topographische Karte 1 : 250.000 (DTK250)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 250.000, v6.0.1, Stand 1. Januar 2012.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.1.2 Digitale topographische Karte 1 : 500.000 (DTK 500)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es handelt sich um ein BKG-eigenes Produkt in Anlehnung an den ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 250.000, v6.0.1, Stand 1. Januar 2012 und den ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 1.000 000, v6.0, Stand 31. Mai 2008.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.1.3 Digitale topographische Karte 1 : 1.000 000 (DTK1000)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 1.000 000, v6.0, Stand 31. Mai 2008.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.2 Im Rahmen von Nutzungsrechten verwendete kartographische Modelle der Länder und Dritter

1.2.2.1 Digitale topographische Karte 1 : 25.000 (DTK25)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 25000, Version 1.1.0,
    Stand 1. Februar 2018.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.2.2 Digitale topographische Karte 1 : 50.000 (DTK50)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 50000, Version 1.1.0, Stand 1. Februar 2018.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.2.3 Digitale topographische Karte 1 : 100.000 (DTK100)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 100.000, Version 1.1.0, Stand 1. Februar 2018.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.3 Satellitenbilder RapidEye

Satellitenbilder, Bodenauflösungen von 5 m

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es ist eine Produktbeschreibung von der Firma Planet für Satellitenbilder RapidEye verfügbar.
  2. Qualitätsmerkmale

1.4 Lagereferenzsysteme und -netze

1.4.1 Erdorientierungsparameter

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Die Modelle für die Erdorientierungsparameter sind im Abschnitt 5 der IERS Conventions (2010) in IERS Technical Note 36 spezifiziert.
  2. Qualitätsmerkmale

1.4.2 Koordinaten und Parameter internationaler geodätischer Referenzsysteme und -netze

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Die Modelle für das Internationale Terrestrische Referenzsystem (ITRS) sind im Abschnitt 4 der IERS Conventions (2010) in IERS Technical Note 36 spezifiziert. Als Langzeit-Realisierung des ITRS gilt der Internationale Terrestrische Referenzrahmen (ITRF). Der ITRF enthält Koordinaten und Geschwindigkeit der Beobachtungsstationen zu einer Referenzepoche (z.B. 1. Januar 2005). Die einzelnen IAG-Services erzeugen Langzeit-Realisierungen für das jeweilige Beobachtungsverfahren (z.B. VTRF für VLBI, SLRF für SLR). Die epochenweise Realisierung erfolgt für jedes Beobachtungsverfahren im täglichen/wöchentlichen Rhythmus und beinhaltet die Koordinaten der Beobachtungsstationen zur jeweiligen Epoche.
  2. Qualitätsmerkmale

1.4.3 Koordinaten und Geschwindigkeiten des europäischen geodätischen Referenznetzes EPN

  1. Beschreibung des Datenmodellss
    Für den Austausch von Daten der Satellitennavigationssysteme für Echtzeit- und Postprocessingpositionierung gelten die Standards "Radio Technical Commission For Maritime Services (RTCM) 10403.2" (2013), "RINEX: The Receiver Independent Exchange Format Version 2.11" (2007-2012), "RTCM-SC104 RINEX: The Receiver Independent Exchange Format Version 3.03" (2015). Für den Austausch von Koordinaten und Geschwindigkeiten gilt der Standard "SINEX - Solution (software/technique) Independent Exchange Format 2.02" (2006).
  2. Qualitätsmerkmale

1.4.4 Troposphärenparameter

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Für den Austausch von Parametern der atmosphärischen Laufzeitverzögerung gelten der Standard "SINEX - Solution (software/technique) Independent Exchange Format 2.02" (2006) sowie "SINEX_TRO - Solution (software/technique) Independent Exchange Format for combination of tropospheric estimates 0.01" (1997).
  2. Qualitätsmerkmale

1.5 Höhenreferenzsysteme und -netze

1.5.1 AdV-Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland (GCG2016)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Spezifikation für das Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland GCG2016, BKG, Stand Dezember 2016.
  2. Qualitätsmerkmale

1.5.2 EVRF2019 (Realisierung des Europäischen Höhenreferenzsystems EVRS)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Die aktuelle Realisierung des EVRS ist das EVRF2019. Die Spezifizierung erfolgt unter https://evrs.bkg.bund.de/Subsites/EVRS/EN/Home/home.html sowie in den "Conventions for the Definition and Realization of a European Vertical Reference System (EVRS) - EVRS Conventions 2007 (Draft)".
  2. Qualitätsmerkmale

1.6 Schwerereferenzsysteme und -netze

1.6.1 Deutsches Schweregrundnetz (DSGN)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gelten die Festlegungen in der "Richtlinie für den einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland (Rili-RB-AdV)" in der Version 3.0, Stand 16. Mai 2017.
  2. Qualitätsmerkmale
    Genauigkeit:
    Bei der Bestimmung der Schwerewerte für die Schwerefestpunkte des DSGN2016 soll die Genauigkeit von 5 x 10-8 m/s2 (5 µGal) nicht überschritten werden.

1.6.2 Sicherung des Schwerestandards

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Zur Sicherung des Schwerestandards werden Schwerereferenzstationen nach Spezifizierungen des "Measurement comparisons in the context of the CIPM MRA" in Mutual Recognition Arrangement of the Comité International des Poids et Mesures CIPM MRA-D-05 und des Dokuments "Strategy for Metrology in Absolute Gravimetry, Role of CCM and IAG" vom 7. März 2014, das zwischen den zuständigen Institutionen der internationalen Metrologie (Consultative Committee on Mass) und den Gremien der Internationalen Assoziation für Geodäsie (IAG) vereinbart wurde, betrieben.
  2. Qualitätsmerkmale

1.7 Daten des integrierten geodätischen Referenznetzes GREF

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gelten die fachlichen Festlegungen in der "Richtlinie für den einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland (Rili-RB-AdV)" in der Version 3.0, Stand 16. Mai 2017.
    Für den Austausch von Daten der Satellitennavigationssysteme für Echtzeit- und Postprocessingpositionierung gelten die Standards "Radio Technical Commission For Maritime Services (RTCM) 10403.2" (2013), "RINEX: The Receiver Independent Exchange Format Version 2.11" (2007-2012), "RTCM-SC104 RINEX: The Receiver Independent Exchange Format Version 3.03" (2015).
    Für Höhe und Schwere gelten die Standards der Datenmodelle des EVRF2019 ( Nummer 1.5.2) und des DSGN2016 ( Nummer 1.6.1).
  2. Qualitätsmerkmale

2 Bundesamt für Naturschutz:

Für die Gebietskategorien

2.1 Landschaftsschutzgebiete in Deutschland

2.2 Naturschutzgebiete in Deutschland

2.3 Nationalparke in Deutschland

2.4 Biosphärenreservate in Deutschland

2.5 Naturparke in Deutschland

2.6 FFH-Gebiete in Deutschland

2.7 Vogelschutzgebiete in Deutschland und

2.8 Nationale Naturmonumente in Deutschland gelten folgende Spezifikationen:

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es ist keine Datenspezifikation verfügbar.
  2. Qualitätsmerkmale

3 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie:

3.1 Digitales Geländemodell des Meeresbodens und der Wattflächen für die deutschen Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
  2. Qualitätsmerkmale
    Es gilt die Special Publication S-44 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO). Die Gittergenauigkeit beträgt 1 m und die Höhengenauigkeit beträgt 0,1 bis 1 m.

3.2 Tiefendaten des Meeresbodens und der Wattflächen für die deutschen Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Einzeltiefen in Form von xyz-Koordinaten.
  2. Qualitätsmerkmale
    Die Höhengenauigkeit beträgt 0,1 bis 1 m.

3.3 Seegrenzen des deutschen Küstenmeers

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Geographische Koordinaten der Grenzen des Küstenmeeres und der Ausschließlichen Wirtschaftszone wie durch Deutschland proklamiert.
  2. Qualitätsmerkmale

3.4 Geographische Namen für das deutsche Küstenmeer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

3.5 Verkehrsflächen und schifffahrtsrelevante Schutzgebiete im deutschen Küstenmeer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

3.6 Schwimmende und feste Seezeichen im deutschen Küstenmeer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

3.7 Unterwasserhindernisse im deutschen Küstenmeer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

3.8 Küstenlinie des deutschen Küstenmeers

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

4 Bundesanstalt für Gewässerkunde:

Einzugsgebietsgrenzen der Flüsse

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es ist keine Datenspezifikation verfügbar.
  2. Qualitätsmerkmale

5 Statistisches Bundesamt:

Gemeindeverzeichnis-Informationssystem GV-ISys der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Statistischen Bundesamt

  1. Beschreibung des Datenmodells
  2. Keine Datenspezifikation-Beschreibung der in GV-ISys enthaltenen Regional- und Gebietseinheiten.
  3. Qualitätsmerkmale

6 Umweltbundesamt:

CORINE Land Cover

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gelten die Klassendefinitionen nach CORINE Land Cover Technical Guide ISBN 92-826-2578-8 Jahr 1994. Aufgrund des nationalen Vorgehens werden die CORINE Land Cover-Klassen aus dem Objektartenkatalog des Digitalen Landbedeckungsmodells für Deutschland (LBM-DE) abgeleitet. Das CLC 25 ha wird als nationaler Beitrag an die Europäische Umweltagentur berichtet. National steht das CLC auch in 5 ha zur Verfügung (siehe 1.1.1.10).
  2. Qualitätsmerkmale

7 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes:

7.1 Verkehrsnetz der Bundeswasserstraßen (VerkNet-BWaStr)

Das Verkehrsnetz der Bundeswasserstraßen bildet das Ordnungssystem der Bundeswasserstraßen ab.

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
  2. Qualitätsmerkmale

7.2 Digitale Bundeswasserstraßenkarte 1 : 2.000 (DBWK2)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt das Datenmodell der DBWK2/Musterblatt der DBWK2.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.

7.3 Inland Electronic Navigational Charts, Inland ENC (IENC)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die IENC Product Specification 2.3 der Feature-Catalogue Ed 2.3 corr.2, Encoding Guide Ed 2.3.6, Presentation Library 2.3, verfügbar unter: ienc OpenECDIS.org.
  2. Qualitätsmerkmale

    Es sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.

8 Deutsche Bahn Netz AG:

Streckennetz

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Es gilt die entsprechende Basislegende mit bahnspezifischer Darstellung.
  2. Qualitätsmerkmale

9 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:

Ortsnetzbereichsgrenzen (ONB)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.

10 Bundesanstalt für Straßenwesen:

10.1 Bundesfernstraßennetz (BISStra-Netz)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Objektarten und Datenmodell nach ASB-Kernsystem (soweit vorhanden).
  2. Qualitätsmerkmale

Es sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.

10.2 TEN-T-Road-Netz (Deutschland)

  1. Beschreibung des Datenmodells
    Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
  2. Qualitätsmerkmale

_____
1) Alle im Folgenden genannten DIN/ISO-Normen sind beim Beuth-Verlag, Berlin, beziehbar.
2) Erich Gubler, Knud Poder, Helmut Hornik (Eds.) - Subcommission for the European Reference Frame (EUREF) Publication No. 1, Veröffentlichungen der Bayerischen Kommission für die Internationale Erdmessung Astronomisch-Geodätische Arbeiten Heft Nr. 52, 263 pp., München 1992, ISBN 3-7696-9795-2
3) Gérard Petit, Brian Luzum (Eds.).- IERS Technical Note No. 36, Verlag des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie. 179 pp, Frankfurt am Main 2010, ISBN 3-89888-989-6

*) Nachstehend gibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat folgende, vom Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen gemäß § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetzes verordnete, Technische Richtlinie bekannt (Anlage):

TR BgeoRG - Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz

Diese Richtlinie kann auf den Internetseiten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie unter https://www.bkg.bund.de abgerufen werden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ENDE

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