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Regelwerk

ETAG 025
Bekanntmachung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen

Vom 9. März 2011
(BAnz. Nr. 73a vom 12.05.2011 S. 0001)



Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes ( BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen EOTa bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 BauPG für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen erteilt werden.

Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 B, 10829 Berlin.

Vorwort

Hintergrund zum Thema

Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 02.04/01b - Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen - erarbeitet.

Die Arbeitsgruppe bestand aus Mitgliedern aus 6 EU-Ländern 1 (Belgien, Finnland, Deutschland, Irland, Niederlande (Convenorship) und Vereinigtes Königreich). Darüber hinaus waren Beobachter aus der Slowakei und Slowenien anwesend.

Die Leitlinie beschreibt die Leistungsanforderungen für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen im Hochbau, die Nachweisverfahren zur Untersuchung der Leistung, die Beurteilungsverfahren zur Bewertung der Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck und die angenommenen Bedingungen für den Entwurf und die Bemessung und den Einbau der Bausätze in das Bauwerk.

Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen sind nach dieser Leitlinie Bauprodukte, die im Mandat (Construct 01/505 in der geänderten Fassung nach schriftlicher Beratung) wie folgt beschrieben sind:

Dieses Mandat erfasst jene industriell gefertigten Bausätze, die als Bauwerk in Verkehr gebracht werden und die aus vorentworfenen, vorbemessenen und vorgefertigten Bauteilen, welche für die Serienfertigung bestimmt sind, bestehen. Dieses Mandat legt Mindestanforderungen an den Inhalt eines solchen Bausatzes fest. Teil-Bausätze, die diesen Mindestanforderungen nicht entsprechen, fallen nicht unter den Geltungsbereich dieses Mandats und sollen nicht auf der Grundlage der ETAG CE-gekennzeichnet werden. Diese Mindestanforderungen umfassen sowohl die Bauelemente des Bauwerks (Wände, Stützen, Träger, Böden/Decken, Dächer) als auch die Verbindung des Bauwerks zum Unterbau und die Spezifikation der wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle wie Wärmedämmung, Verkleidung, Bedachung, Innenverkleidung, Fenster und Außentüren, sofern sie zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an das Bauwerk erforderlich sind.

Der Entwurfs- und Bemessungsprozess (einschließlich der Zulassung detaillierter Pläne, Anwendungen für Planungserlaubnisse, Baugenehmigungen, ...) muss mit den Verfahren übereinstimmen, die in den Mitgliedstaaten, in denen das Gebäude errichtet werden soll, vorgesehen sind. Dieses Mandat ändert diesen Prozess in keiner Weise. Das fertig gestellte Gebäude (Bauwerk) muss mit den Bauvorschriften (Vorschriften über Bauwerke) übereinstimmen, die in den Mitgliedstaaten, in denen das Gebäude gebaut werden soll, gelten. Die in dem Mitgliedstaat vorgesehenen Verfahren zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Bauvorschriften müssen ebenfalls von allen hierfür Verantwortlichen eingehalten werden. Dieses Mandat ändert diesen Prozess in keiner Weise.

Obgleich einige Bauteile möglicherweise in verschiedenen Herstellwerken hergestellt werden, können nur die lieferfertigen Bausätze, nicht aber die verschiedenen Bauteile, unter der Verantwortung des ETA-Inhabers als Ganzes CE-gekennzeichnet werden.

Die erklärte Leistung des Bausatzes ist von Fall zu Fall mit den jeweiligen Bauvorschriften unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verwendungszwecks des Bausatzes, bezogen auf Gebäudeart, Baustelle usw., zu vergleichen. Eine ETa ist eine positive technische Beurteilung eines Bauprodukts für einen vorgesehenen Verwendungszweck, d. h. in das Bauwerk eingebaut. Die ETa befasst sich nur mit dem Produkt und gibt Klassen oder Produktmerkmale an, die von dem Planer des Bauwerks zu verwenden sind.

Nachweis- und Beurteilungsverfahren für die Tragfähigkeit basieren auf den Bestimmungen in den entsprechenden Eurocodes.

Nachweis- und Beurteilungsverfahren für die Leistung im Brandfall basieren auf der Veröffentlichung europäischer Normen über die Klassifizierung des Brandverhaltens und des Feuerwiderstands.

Der Nachweis der Leistung von Bausätzen für Gebäude aus Metallrahmen erfordert eine Beurteilung vieler Konstruktionsdetails, wie z.B. die Leistung von Anschlüssen zwischen Fertigteilen im Hinblick auf ihre Luftdurchlässigkeit und Dauerhaftigkeit, die Festigkeit von Verkleidungsmaterialien im Hinblick auf Stoßlasten und Nutzungssicherheit, Wasserdichtigkeit von innenliegenden Nassräumen usw.

Einschlägige genormte Nachweisverfahren liegen möglicherweise nicht immer vor oder werden nicht für erforderlich erachtet, da sich die Leistung vieler Konstruktionsdetails durch langjährige Erfahrung aus der Verwendung in traditionellen Entwürfen und Bemessungen als annehmbar erwiesen hat. Gemäß den allgemeinen Hinweisen im Format für ETA-Leitlinien wird in der vorliegenden Leitlinie als zulässig angesehen, dass einige Produkteigenschaften durch einen Ansatz "bestanden/nicht bestanden" auf der Grundlage ingenieurmäßiger Beurteilung und Erfahrung aus der Verwendung von bekannten Baustoffen, Entwürfen und Bemessungen beurteilt werden können.

Bezugsdokumente

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