(Installierung, Zusammenfügung, Einbau usw. einschließlich gegebenenfalls der Versuchsverfahren zum Nachweis auf der Baustelle)
Die Bedingungen für die Ausführung der Arbeiten sind den Einbauanweisungen zu entnehmen. Qualität und Angemessenheit dieser Einbauanweisungen sind zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Aspekte der folgenden Checkliste:
Zuständigkeiten in Bezug auf die Montage des Treppenbausatzes
sämtliche vor der Montage zur Überprüfung durchzuführende Messungen
spezielle Maßnahmen, die in Bezug auf Befestigungen oder tragende Teile getroffen wurden, die vorher in das Bauwerk einzubauen sind usw., so dass die Treppe ordnungsgemäß eingebaut werden kann
ausreichende Abstützung während der Montage
Einbau der Trittstufen ohne Zwängungen
In einigen Mitgliedstaaten gibt es Vorschriften darüber, wer die Montage der Treppe vornehmen darf Es ist daher in der ETa anzugeben, dass der Einbau durch geschultes Personal unter der Aufsicht der für die technischen Angelegenheiten auf der Baustelle verantwortlichen Person erfolgen muss, ggf nach den Regeln des Mitgliedstaates, in dem der Treppenbausatz verwendet werden soll.
Die Anweisungen des Herstellers in Bezug auf Instandhaltung und Reparatur sind zu beurteilen. Es sind die Produktspezifikation und die Oberflächenmaterialien sowie -behandlungen zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Aspekte der folgenden Checkliste:
Teile, die empfindlich gegenüber Beschädigungen oder Abnutzung sind, sollten so geplant werden, dass sie leicht reparierbar oder austauschbar sind.
Für eine normale Instandhaltung müssen Standardprodukte und Standardausrüstungen ausreichend sein.
Die Instandhaltung muss ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen möglich sein.
Die Instandhaltung ist so festzulegen, dass die Rutschgefahr der Treppe nicht erhöht wird.
Die Befestigung von rutschhemmenden Streifen ist für die Fälle angegeben, in denen diese von den Benutzern benötigt werden.
Die Umgebungsbedingungen, für die der Treppenbausatz konzipiert wurde, sind dem Benutzer in allgemein verständlicher Art zu erläutern, um Situationen zu vermeiden, in denen die Treppe einer Beschädigung unterliegen könnte, wie in 5.7 und 6.7 aufgeführt.
Die geschraubten Verbindungen müssen so beschaffen sein, dass sie durch Schwingungen nicht gelockert werden können. Treppen sind so auszuführen, dass eine systematische Instandhaltung (z.B. periodisches Nachspannen der Bolzenverbindungen nach Heizperioden) nicht erforderlich ist.
Die Ergebnisse der Beurteilung zu Nutzungssicherheit, Stoßfestigkeit und entsprechenden Aspekten der Gebrauchstauglichkeit sind ebenfalls im Zusammenhang mit der möglicherweise erforderlichen Instandhaltung und Reparatur des Systems während der Nutzung zu beachten.
Abschnitt 3: Bescheinigung und Bewertung der Konformität (AC)
Die von der EG-Kommission im Mandat Construct 97/252 REV.1, Anhang 3 festgelegten und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (1999/89/EG) veröffentlichten und durch die Entscheidung der EG-Kommission 2001/596/EG geänderten Systeme der Konformitätsbescheinigung sind Folgende:
System 1 für Treppenbausätze
mit Euroklassen A11, A21, B1, C1, D1oder E1 oder Eilt hinsichtlich ihres Brandverhaltens
Aufgaben des Herstellers
werkseigene Produktionskontrolle
zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch, den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan
Aufgaben der zugelassenen Stelle
Erstprüfung des Produkts
Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle
laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle
System 3 für Treppenbausätze
mit Euroklassen A12, A22, B2, C2, D2 oder E2 hinsichtlich ihres Brandverhaltens
Aufgaben des Herstellers
werkseigene Produktionskontrolle
Erstprüfung des Produkts durch eine zugelassene Prüfstelle
System 4 für Treppenbausätze
mit Euroklassen A1(3)3 oder F hinsichtlich ihres Brandverhaltens
Aufgaben des Herstellers
werkseigene Produktionskontrolle
Erstprüfung
System 2+ für alle Treppenbausätze im Hinblick auf
Feuerwiderstand
Freisetzung von Schadstoffen
Mechanische Festigkeit/Tragfähigkeit
Standsicherheit/Steifigkeit
Widerstand der Befestigungen
Widerstand gegen horizontale Lasten
Stoßfestigkeit
Sicheren Bruch
Rutschgefahr
Aufgaben des Herstellers
Erstprüfung des Produkts
werkseigene Produktionskontrolle
zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan
Aufgaben der zugelassenen Stelle
Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle auf der Grundlage von
Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle
laufender Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle.
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